Habe im 1. Semester 2 Module gewählt, aber nur die EA´s für eines davon fristgerecht eingereicht.
Das zweite Modul schaffe ich zwar durchzuarbeiten bis Semesterende, aber ich muss ja zur Erlangung der Klausurzulassung mindestens eine von 2 EA´s bestehen.
D.h. ich kann die Klausur hierfür frühestens im September schreiben.
Nun meine Frage: Muss ich mich zwingend als Wiederholer für dieses Modul registrieren, um an die neuen EA´s zu gelangen bzw. diese überhaupt einsenden zu dürfen?
Das ist ja als Akademiestudierender mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Und welche Vorteile außer dem Zugriff auf das Modul im virtuellen Studienplatz gibt es noch, wenn man sich als Wiederholer meldet?
Wäre sehr dankbar für ein paar Antworten!
Liebe Grüsse
Comments
moonsoul
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View profileCyberjack,
wenn Du die Klausurzulassung noch nicht hast, musst Du Dich als Wiederholer melden. Du musst ja schließlich die aktuellen EA's haben um diese dann zu bestehen.
Cyberjack35274
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View profile@moonsoul
Danke, aber die könnte man sich ja anderweitig besorgen... Gibt es außerdem noch wesentliche Gründe?
moonsoul
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View profileCyberjack,
früher waren die EA's grün. So konnte man sich diese nicht so besorgen.
Ob man die EA's nur als Kursbeleger einsenden kann :confused:. Da bin ich wirklich überfragt.
Das kann Dir sicherlich nur das PA beantworten.
Kannst ja mal posten was rausgekommen ist.
yhtaikaa
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View profileSoviel ich weiss, muss man für die Einsendung der EAs auch das Modul belegt haben... das steht irgendwo in der Prüfungsordnung.
One-S
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View profileFüe EA's, die man im Lotse abgeben muss wäre eine Nichtbelegung des Kurses sowieso unmöglich.
moonsoul
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View profileUnd es wäre plöde, wenn eine bestandene Klausur aberkannt wird, weil keine Kursbelegung vorgelegen hat.