da ich irgendwie nicht so richtig momentan zum Lernen komme und mit dem Gedanken spiele von der Klausur zurückzutreten, hab mich mal folgende Fragen:
[LIST]
[*]Wenn man in diesem Semester die Klausurzulassung erfolgreich erreicht hat, ist man dann automatisch auch zur Klausur für nächstes Semester zugelassen? Oder muss man sich durch das Bestehen der EAs wieder neu für die Klausur qualifizieren?
[*]Kann man sich jetzt noch für den Kurs im nächsten Semester einschreiben? Wie viel kostet das (die Unterlagen hab ich ja noch von diesem Semester)?
[/LIST]
Hoffe auf eure Hilfe!
Danke Jens
Comments
ChrissiLLB
Contributions on this page: 2
View profileJens
Ja, die Klausurzulassung gilt "lebenslänglich".
Nein!
Ja, mit WHK (Wiederholungskennzeichen)-Belegung belegst Du, ohne die Studienmaterialien zu beziehen (und zu bezahlen). Bei WHK-Belegung hast Du aber Zugang zum Moodle-Kurs und bekommst die Einsendarbeiten. Für Akademiestudenten kostet auch die WHK-Belegung 10 Euro pro SWS des Moduls, das ist also eher nicht zu empfehlen, denn Du musst nicht das Modul belegen, um an der Klausur teilzunehmen, weil Du bereits die Klausurzulassung hast. Für "normale" Studenten kostet die WHK-Belegung momentan (da nach 31.07.) 5 Euro Nachbelegungsgebühr.
Liebe Grüße
grenoble
Contributions on this page: 1
View profileJens,
einmal bestandene EAs berechtigen auch zu einer späteren Klausurenteilnahme. Das kannst Du im Heft Nr. 1, Sommersemester 2011 auf Seite 37 nachlesen (Den Link findest Du hier: [url]https://www.fernuni-hagen.de/rewi/[/url]).
Ob Du auch ohne das Modul belegt zu haben, an der Klausur teilnehmen kannst, weiß ich nicht. Du kannst BGB I auf jeden Fall noch als Wiederholer nachbelegen. Die Verwaltungsgebühr beträgt, da Du dies verspätet tun würdest, wohl 5 Euro (können aber auch 20 Euro sein).
ChrissiLLB
Contributions on this page: 2
View profileIm Semester der Klausurteilnahme ist die Klausurzulassung und -anmeldung notwendig, aber nicht die Belegung des Moduls.
Liebe Grüße