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Kurswiederholung

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Ich möchte nächstes Semester einen Kurs nur als Wiederholer belegen da ich erst dann die Klausur schreiben möchte.
Belegt habe ich ihn schon in einem anderen Semester. Die Einsendeaufgaben habe ich damals schon bestanden, so dass ich auch meine Klausurzulassung schon habe.
Meine Frage ist, ob die alten Einsendeaufgaben zählen und ich somit auch für die Klausur nächstes Semester zugelassen bin oder ob ich nochmal die EA´s schreiben muss, wenn ich den Kurs wiederhole?

Katja

Comments

Katja,

eine einmal erlangte Klausurzulassung bleibt bestehen!
Einfach den Kurs als Wiederholer belegen, dann bekommst du alle EA (zum Üben) nochmal zugeschickt. Das kostet auch nichts mehr.

Ich habe das mit BGB II so gemacht! :o

LG
Heike

haohlay wrote:

Hallo Katja,

eine einmal erlangte Klausurzulassung bleibt bestehen!
Einfach den Kurs als Wiederholer belegen, dann bekommst du alle EA (zum Üben) nochmal zugeschickt. Das kostet auch nichts mehr.

Ich habe das mit BGB II so gemacht! :o

LG
Heike :)

Aber wie ist es, wenn zum nächsten Semester sich das Skript verändert hat? Die Uni aber geschrieben hat, das mit dem alten Skript weiter arbeiten kann?

Betrifft die neu überarbeiteten Kurse wegen dem Bachelor in BWL.

Amber-Ann wrote:

Aber wie ist es, wenn zum nächsten Semester sich das Skript verändert hat? Die Uni aber geschrieben hat, das mit dem alten Skript weiter arbeiten kann?\


Ich weiß nicht, ob man in dem Fall die überarbeiteten Kurse online als Wiederholer belegen kann. Schriftlich geht das jedenfalls, einfach einen Schrieb dabeilegen.