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Leistungsnachweis nach § 48 bafög

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Comments

millbott wrote:

Hallo!

Wer kann mir sagen, unter welchen Voraussetzungen (Anzahl bestandene Module) das Prüfungsamt im Bereich WiWi im Bachelorstudiengang einen solchen Leistungsnachweis zur Vorlage beim bafög Amt austellt???


Wir wäre es mit dem Prüfungsamt?

Da hab ich gerade angerufen. da scheint aber nur der leiter, hr. dr. hoffmann, aussagefähig zu sein. und weil der im urlaub ist und ich die info vor dem ende seines urlaubs haben möchte, dachte ich mir, es wäre eine gute idee hier zu fragen.

[url=https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/leistungsnachweis.php]Leistungsnachweis / Nachweis von Studienleistungen - FAQ - BAföG - Studis Online[/url]\

BaföG FAQ wrote:



Leistungsnachweise sind nur von Studierenden zu erbringen - nicht von SchülerInnen - und zwar i.d.R. nach Abschluss des 4. Fachsemesters.[IMG]https://vg00.met.vgwort.de/na/ac72a7b44c80e3a357e9[/IMG]
Auch im Zusammenhang mit einem Fachrichtungswechsel kann nach Studienleistungen gefragt werden oder wenn Ihr über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert werden wollt.
Für die Ausstellung von Leistungsnachweisen sind die Universitäten/Prüfungsämter zuständig.
Welche Leistungen erbracht worden sein müssen, könnt Ihr in Eurer Studienordnung nachlesen.

Schau mal nach, ob du in deiner Studienordnung darüber etwas findest

Leider nichts in der prüfungsordnung zum thema gefunden ;-(

So viel ich weiss, musst du am Ende des vierten Semesters 6 Klausuren bestanden haben.
Bin mir ziemlich sicher, das gelesen zu haben. Steht in einem der Info-Hefte (schau mal in das erste) drin.

Ja 6 erfolgreich absolvierte Klausuren bis zum Abschluss des vierten Vollzeitsemesters und das Prüfungsamt schickt einem so eine Bescheinigung zu. Vielen Dank für den Tipp!