Letztes Einschreiben zum Dipl. Wiwi.
Hallo allerseits,
im WS 06/07 ist es ja das letzte Mal möglich, sich für den Diplomstudiengang Wiwi einzuschreiben. Nun habe ich mich gestern mit einem Kommolitonen unterhalten (Akademiestudent) und der erzählte mir, dass es eine Ausnahmeregel gibt. Ich hab nun heute gesucht und es auch gefunden:
Zitat aus: [URL="https://www.fernuni-hagen.de/Studienangebote/artikel/zup.pdf"]https://www.fernuni-hagen.de/Studienangebote/artikel/zup.pdf[/URL]\
Die Einschreibung in die Diplom-Studiengänge erfolgt nach den Regelungen des HRWG zum letzten Mal [FONT=Arial,Bold]spätestens im Sommersemester 2007. Sie müssen also die erforderlichen Leistungen für die Zugangsprüfung spätestens mit Ablauf des Wintersemesters 2006/07 erbringen. In der Rückmeldefrist zum Sommersemester 2007 sollten Sie sich als Akademiestudierender zurückmelden. Nachdem
Ihnen das Prüfungszeugnis ausgestellt worden ist, können Sie unter dessen Vorlage den Wechsel zum Voll- oder Teilzeitstudium im Diplomstudiengang einmalig ausnahmsweise während des Sommersemesters 2007 beantragen.
Weiss einer vielleicht, ob das auch für andere gilt? :confused: Ich selbst bin noch eingeschrieben zum Dipl.-Inf. habe mich aber umentschieden für Wiwi.
Vielen Dank und liebe Grüsse
Comments
Benedikt
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View profileAnna!
Zum SS '07 ist es zum letzten Mal möglich, sich in einen der Diplomstudiengänge einzuschreiben. Das gilt für alle.
anna1202
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View profileBenedikt,
ja, das weiss ich, aber das Problem ist folgendes, dass ich meine 5 Scheine erst (sofern ich alles bestehe) mit dem Wintersemester habe. Sprich, zum Rückmeldetermin im Januar passt das nicht mehr. Nun steht in diesem PDF, dass man sich da als Akademiestudent zurückmelden soll und im laufenden SS 07 sich als einmalige Ausnahme noch umschreiben lassen kann. Und daher meine Frage, ob das nur für die Akademiestudenten gilt, oder ob jemand weiss, dass auch andere das so machen können. :confused:
LG
Benedikt
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View profileDiese Ausnahmeregelung mit der Einschreibung während des Semesters gilt nur für diejenigen, die die Zugangsprüfung für's Diplom beantragen wollen, eben Akademiestudierende. Für die anderen würde das ja auch keinen Sinn machen. :D
Da du scheinbar Nicht-Abiturientin bist und die Zugangsprüfung ablegen musst, gilt die Ausnahmeregelung natürlich auch für dich.
anna1202
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View profileUups :o hab ich doch glatt vergessen dazu zu schreiben, ja, ich habe 'nur' das Fachabitur.
Vielen Dank, da freu ich mich jetzt aber richtig drüber [img]https://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/e035.gif[/img] jetzt muss es nur noch mit dem Bestehen der Klausuren hinhauen :eek