frage mich gerade träumend, ob mit irgendwann verliehenem LL.M.-Grad ein vorausgegangener LL.B.-Erwerb (z.B. auf der Visitenkarte) weitergeführt werden darf oder der LL.B quasi im LL.M aufgeht. :confused:
Im Moment kann ich keinen Zwang erkennen den LL.B. nicht neben dem LL.M. zu führen. Man bekommt beide akademische Grade verliehen und wird sie damit wohl auch führen dürfen.
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LarsT
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View profileIm Moment kann ich keinen Zwang erkennen den LL.B. nicht neben dem LL.M. zu führen. Man bekommt beide akademische Grade verliehen und wird sie damit wohl auch führen dürfen.
Georgia
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View profileLL.M ist doch die Qualifizierung über den LL.B... wenn du beim Meister bist, brauchste doch den Gesellen nicht mehr;)
(aber bis dahin isses weeeiiiit)