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Luganer Übereinkommen

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habe mir grad die Klausurbesprechung vom SS 08 angeschaut und bin verwirrt. Muss ich auch nach den Neuerungen nach einer Zuständigkeit eines Gerichts, das nach der EuGVO zuständig ist, noch staatsvertragliche Regelungen und/ oder autonomes Recht prüfen???? Spielt dieses Übereinkommen überhaupt noch eine Rolle? Was sagt Ihr?

Comments

Nadine!

Also das Luganer Übereinkommen gilt nach Inkrafttreten der EG VO 44/2001 (EuGVO) nur noch für Sachverhalte mit Berührungspunkten zu Island Norwegen und der Schweiz. (RN 5 und 6 zur Präambel der LugÜ)

Also musst du es nur prüfen, wenn solche Anhaltspunkte vorliegen... ich weiß nicht (hoffe es so) ob das relevant sein könnte...

Viel Glück morgen, lass uns auf einen netten Sachverhalt ohne all zu hohe Fallstricke hoffen :o)

Nadine