Was meint ihr dazu?
Master of Computer Science (M.Comp.Sc.)
Dieser [URL="https://www.mba24.com/index.php?id=52&cid=30&fid=156&gid=16"]nicht-konsekutive Mastergrad[/URL] kann in einigen Einrichtungen auch als konsekutiver Mastergrad nach einem Informatikstudium belegt werden. Diese Abschlussbezeichnung läuft allerdings aus, und kann bei Neu- und Reakkreditierungen von Studiengängen durch Hochschulen nicht mehr erneuert werden. Er wird allgemein durch den Master of Science ersetzt.
Quelle: [url=https://www.mba24.com/MBA-Glossar-m/master-of-computer-science-m.comp.sc..html]Master of Computer Science (M.Comp.Sc.)[/url]
Hat jemand mehr Info darüber?
Viele Grüße
Yahya
Comments
Jochen104
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View profileYahya,
auch an der FUH scheint dazu noch nichts festzustehen. Die Re-Akkreditierung steht scheinbar derzeit an. Prof. Dr. Keller hat auch über eine Umbenennung des Studiengangs und weitere Einschnitte [U]SPEKULIERT[/U]: [url]https://www.fernuni-hagen.de/www2news/article.php?cluster=informatik-kurse.txt&id=1244&group=feu.informatik.masterofcomputerscience#1244[/url]
chrisbra
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View profileWas steht denn ungefähr in dem Artikel drin (habe leider keinen Zugang mehr - wäre aber durchaus interessiert, den Studiengang nächstes Jahr zu machen).
Danke...
Jochen104
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View profileQuelle: [url]https://www.fernuni-hagen.de/www2news/article.php?cluster=informatik-kurse.txt&id=1244&group=feu.informatik.masterofcomputerscience#1244[/url]
chrisbra
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View profileDanke!!!
Na da bin ich ja mal gespannt, was rauskommt???
Jochen104
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View profileGerne, ich glaube wir sind alle gespannt.
NicoF
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View profileDefinitiv. Kann man abschätzen, wann die ersten Ergebnisse öffentlich werden?
seha
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View profileStand ist wohl der, dass der MCompSc reakkreditiert wird, dann allerdings unter dem Namen MSc.
Eingeschriebene Studenten vom MCompSc werden vermutlich in den MSc übernommen. Der MSc hat ebenfalls 90 CP. Ist allerdings alles noch nicht sicher, die Entscheidung fällt die Akkreditierungsanstalt.
yahya
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View profileHallo seha,
Und wie ist es mit den immatrikulierten Studenten mit 6 semestrigen Bachelorabschluss? Sollen Sie noch ein Semester nachbelegen oder gibt's eine Übergangsphase für sie?
seha
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View profileDas steht noch nicht fest. Es besteht auf jeden Fall "Vertrauensschutz", d.h. nachbelegen müssen sie nichts. Entweder sie machen noch den MCompSc oder sie machen den MSc mit ausnahmsweise insgesamt nur 270CP.
to-neumann
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View profilegibt es diesbezüglich Neuigkeiten?!
maxx1024
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View profileWie sieht es mit Leuten aus, die schon den M.Comp.Sc. haben? Gibts da eine Umstiegsmöglichkeit?
deluisa
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View profileBevor überhaupt entschieden ist, ob der M.Comp.Sc weitergeführt wird oder in einen anderen Studiengang umgewandelt wird, kann man dazu nichts sagen. Neue offizielle oder half-offizielle (Newsgroup) Informationen gibt es soweit ich weiß nicht.
masterstudent
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View profileWie ist der letzte Stand in Sachen M.Comp.Sc?
Hat sich hierbei was getan?
Bleibt es dabei oder wird es doch zu M.Sc.
Vielen Dank...
deluisa
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View profileOffiziell hat sich noch nichts getan. Wird aber sicher spätestens im Sommersemester Infos geben.
Alexander Held
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View profilegibt es inzwischen schon Infos? Das Sommersemester ist ja nun fast rum.
Viele Grüße
Alex
bitterman
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View profileNein, es gibt keine neue Informationen.
c2_tiger
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View profileWeiß jemand, ob es schon irgendwas Neues gibt? Bin gerade dabei, die Voraussetzungen für den M.Comp.Sc. zu sammeln, also Informatikscheine zu machen... Kann ja sein, dass ich dann nachher damit nix anfangen kann, weils dann gar keinen nicht-konsekutiven Master mehr gibt. :eek
mbuerckel
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View profilediesbezüglich keine Infos bisher. wird auch noch dauern.
c2_tiger
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View profiledanke. woher weißt du denn, dass es noch dauert, bzw. bist du da irgendwie an der quelle? : ) falls ja, würde ich mich über ne prognose total freuen. schönen abend!
mbuerckel
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View profileDie Quelle ist die Fakultät selbst, wonach der Reakkreditierungsantrag bisher nur in Vorbereitung ist, wenn ich mich recht entsinne. Diese Information ist keine drei Monate alt. Prof. Güting wäre der richtige Ansprechpartner, wenn du weitergehende Fragen hast.
c2_tiger
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View profileah okay, dann werde ich mich mal an ihn wenden. danke!
Michael12
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View profile"Der Studiengang wurde von der Akkreditierungsagentur AQAS in Bonn bis zum 30. September 2011 akkreditiert. Die Akkreditierung wurde bis zum 31.05.2012 verlängert, das Verfahren zur Reakkreditierung wurde im Mai 2011 von der Akkreditierungskommission eröffnet. Die im Folgenden gemachten Angaben zum Studiengang basieren auf der aktuellen Fassung der Prüfungsordnung (Stand 01.10.2009)."
Quelle: Fern Uni Hagen ([URL]https://www.fernuni-hagen.de/mathinf/studium/studiengaenge/master/computerscience/allgemeines.shtml[/URL])
roadrunner86
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View profileich habe mich zum SS2012 neu für den Studiengang Master of Computer Science eingeschrieben. Bezüglich des Themas Fortbestand des Studiengangs Master of Computer Science habe ich eine Anfrage an die FernUni gestellt und folgende Antwort bekommen:\
freher
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View profileDas deckt sich auch mit meinen Infos:
Weitere Infos dazu gibts u.a. auch auf [url]https://studium.freher.de/2011/12/reakkreditierung-fuh-compsc/[/url]
Turmalin
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View profileich habe hierzu gestern eine Email erhalten:
"Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Masterstudiengang erfolgreich reakkreditiert wurde. Im Rahmen der Reakkreditierung wurden der Name des Studiengangs und der akademische Grad geändert. Ab dem Wintersemester 2012/13 (mit dem Inkrafttreten der geänderten Prüfungsordnung Anfang Juni)heißt der Studiengang Master of Science in Praktischer Informatik. Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird Ihnen der neue Abschluss Master of Science in Praktischer Informatik (M. Sc.) vergeben.
Da Sie in diesen Studiengang vor der Umbenennung eingeschrieben wurden, können Sie im Rahmen einer Übergangsregelung bis einschließlich WS 2016/17 auf Antrag alternativ noch den bisherigen akademischen Grad Master of Computer Science vergeben bekommen.
Die Änderung der Bezeichnung hat kaum Auswirkungen auf den Studienverlauf. Sie können Ihren Studiengang weiterhin gemäß dem bisherigen Studienplan fortsetzen. Es haben sich lediglich wenige inhaltliche Änderungen ergeben.
Vorbehaltlich der Verabschiedung der Prüfungsordnung durch den Fakultätsrat wird es folgende inhaltliche Änderungen geben:
I) Die Unterteilung in Stamm- und Spezialmodule im Katalog M entfällt, so dass sich die Regeln wie folgt vereinfachen:
[FONT=Symbol]· [/FONT]Einer der fünf Bereiche B1/M1 bis B5/M5 ist als Vertiefungsbereich zu wählen. Aus dem Vertiefungsbereich sind mindestens zwei Module aus Katalog M zu wählen. Aus zwei weiteren Bereichen ist jeweils mindestens ein Modul aus Katalog M oder ein Modul aus Katalog B zu wählen. Die übrigen Module können aus beliebigen Bereichen gewählt werden. Insgesamt müssen mindestens vier Module aus dem Katalog M gewählt werden.
[FONT=Symbol]· [/FONT]Vier Module aus Katalog M, davon mindestens zwei aus dem Vertiefungsbereich, sind für die vier Modulprüfungen der Master-Prüfung zu verwenden.
II) Statt der Abschlussarbeit gibt es ein Abschlussmodul mit Abschlussarbeit und einem Kolloquiumsvortrag vor dem betreuenden Prüfenden. Übergangsregelung: bei einer bis zum 30.09.2012 angemeldeten Abschlussarbeit entfällt das Kolloquium.
III) Aus dem Erststudium kann ein Praktikum nicht mehr angerechnet werden. Die Anrechnung gleichwertiger berufspraktischer Leistungen ist weiterhin möglich.
Ich denke, damit ist so manches klarer.
Gruß Turmalin
Stalker
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View profileDie Informationen ja nun von der Uni offiziell verkündet worden sind, stellt sich Frage nach der Abschlussarbeit:\
Hat jemand hierzu schon genauere Angaben? Was ist ein Abschlussmodul? Muss sich meine Master-Arbeit dann auf das letzte Modul beziehen? Ändert sich was an der Prüfung/Benotung?
freher
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View profileDa ist davon auszugehen, dass es wie bei anderen Masterstudiengangen ist:
Masterarbeit und Kolloquium werden jeweils einzeln abgelegt, bewertet und nach irgendeinem Schlüssel dann die Gesamtnote berechnet. Dabei ist das Kolloquium idR natürlich über das Thema der Thesis, also als klassische Verteidigung der Arbeot zu werten..
Alles andere ist unwahrscheinlich..
Stalker
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View profileDa ich bereits ein Diplom in Informatik habe, ist mir eine Abschlußarbeit + Kolloquium durchaus vertraut - allerdings macht mich die Bezeichnung "Abschlussmodul" stutzig - da mir nur noch 2 Fachprüfungen fehlen und ich mich "die Tage" anmelden wollte - wäre es schon interessant zu wissen, wie oder ob sich das auf das Thema der Masterarbeit auswirkt
freher
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View profileGuckst du hier.. Ist zwar Bachelor, sollte analog sein: [url]https://www.fernuni-hagen.de/mathinf/studium/studiengaenge/bachelor/informatik/pruefungen_leistungsnachweise.shtml[/url]
Und mal so nebenbei, gibt doch voraussichtlich eine Übergangszeit OHNE Kolloquium! :)
Meine Thesis läuft aktuell, ich werde jetzt wohl einfach einen Monat länger mit der Ausstellung der Urkunde warten und musste dann (voraussichtlich! ) gemass Aussage der Fachstudienberatung den MSc verliehen bekommen - sofern andere Voraussetzungen nicht noch in die neue PO gestopft werden..
vincent
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View profileWas ist genauer der Unterschied zwischen einer Abschlußarbeit und einer Masterarbeit?
Gruß
freher
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View profileDa ist in diesem Fall wohl keiner..
Unsortiert
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View profilelt. Mail "Übergangsregelung: bei einer bis zum 30.09.2012 angemeldeten Abschlussarbeit entfällt das Kolloquium."
freher
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View profileDas meinte ich mit "voraussichtlich"! Laut telefonischer Auskunft von der Informatikfachberatung ist die Prüfungsordnung aber noch nicht verabschiedet - d.h. da kann sich ggfs. noch etwas ändern! Das steht auch so in der Email\
Verabschiedung ist wohl für den 15.05. geplant.. warten wir mal ab.
Andretti
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View profileich bin seit letztem Jahr im Master of Computer Science eingeschrieben. Durch die Änderung der Prüfungsordnung stehe ich jetzt vor einem Problem. Ich habe bereits den Bachelor in Informatik, allerdings nur 180LP. D.h. nach neuer Regelung müsste ich 30LP nachholen. Allerdings habe ich noch ein Mathe-Studium hinter mir. Leider habe ich dies zu einem Zeitpunkt absolviert als es noch keine LP gab. Können mir die 30LP trotzdem angerechnet werden?
Falls nein...es heißt ja in der Mail von der Uni, dass man auf Antrag weiterhin den Master of Computer Science, also mit der alten Regelung, machen könnte. Weiß jemand, wo ich ein Antragsformular finde bzw. wie lange man Zeit hat, um den Antrag noch einzureichen?
Gruß Andretti
Unsortiert
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View profileAndretti,
soweit ich weiss, kann man, wer schon eigeschrieben ist, nach der alten PO weiterstudieren. Zur Sicherheit würde ich aber beim Prüfungsamt nachfragen, die können es Dir sagen.
Gruß,
Andrea
Andretti
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View profileAndrea,
laut der Mail ist das nur auf Antrag möglich (Ergo, alle bereits eingeschriebenen Studenten sind automatisch in die neue PO geflutscht). Aber online finde ich hierzu keine Formulare :( Naja, wie du gesagt hast...mal anrufen dort.
Gruß Andretti
Galileo1642
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View profilealso erstmal ganz ruhig! Die StuPo ist (immer noch) nicht raus, generell gilt wenn Du in einem Studiengang eingeschrieben bist, kannst Du nach der StuPo Dein Studium beenden, die Änderungen in der neuen StuPo bedürfen ja auch Deiner Zustimmung. Allerdings kann die Uni Dir einen zeitlichen Rahmen vorgeben (letzte Prüfungen M.Comp.Sc bis...).
Ich denke aber genaueres gibt es mit der Veröffentlichung der neuen StuPo...
Andretti
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View profileHallo Galileo. Danke für deine Antwort. Ich bin deshalb ein wenig aufgeregt, weil an meiner alten Uni genau so etwas nämlich passiert ist. Da stand ich etwa 1,5 Semester vor meinem Abschluss und dann wurde die Prüfungsordnung geändert in die [U]jeder[/U] eingeschriebene Student - unabhängig vom Fachsemester - reingerutscht ist. Man musste einen Antrag stellen, um nach der alten SO weiterstudieren zu können. Das Problem war nur, dass man sich schnell entscheiden musste und wenn man sich entschieden hat, so musste man das Studium zum Ende des Folgejahres beendet haben. Einige Studenten sind deshalb ganz schön ins Straucheln gekommen.
Nun gut, dann werde ich abwarten bis die neue SO rauskommt und bis dahin einfach "normal" weiterstudieren :)
Gruß Marcel
Andretti
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View profileSo, die neue Prüfungsordnung ist ja jetzt in Kraft getreten. Dort steht:
(2) Studierende, die den Studiengang Master of Science in Praktischer Informatik (vormals Master of Computer Science) vor dem Wintersemester 2012/13 aufgenommen haben, können den Studiengang [U][B]ungeachtet der Regelungen des § 2 Abs. 2[/B][/U] fortsetzen und abschließen. Studierende dieser Gruppe können bei Abschluss des Studiengangs bis zum Ende des Wintersemester 2016/17 auf Antrag anstelle eines Zeugnisses über den Abschluss des Masterstudiengangs „Praktische Informatik“ ein Zeugnis über den Abschluss des Studiengangs „Master of Computer Science“ erhalten.
Unter §2 Abs. 2 steht folgendes:
(2) Absolventinnen und Absolventen von Hochschulstudiengängen mit einer sechssemestrigen Regelstudienzeit (180 Leistungspunkte), die die Inhalte der Mathematik und Informatik im Sinne des Abs. 1 vermitteln, werden ebenfalls zugelassen, müssen aber zusätzliche Leistungen gem. § 12 Abs. 2 im Umfang von 30 Leistungspunkten erbringen.
Heißt das jetzt für mich (ich wurde vor WS 12/13 eingeschrieben und habe nur einen 180LP-Bachelor), dass ich 30 LP nachholen muss oder nicht?? Ich verstehe das [U]"ungeachtet der Regelungen des §2 Abs. 2"[/U] so, dass ich die 30 LP nicht nachholen muss, dass also dieser Absatz für mich bedeutungslos ist. Mein Kollege meinte, das "ungeachtet" könnte auch bedeuten, dass ich trotz der Möglichkeit, noch den Master of Computer Science erhalten zu können, die 30 LP nachholen muss.
Was denn jetzt?? :( Wie versteht ihr den Satz?
dpoehn
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View profileFrag lieber im Sekri mal nach ;) Die können es dir sicherlich erklären.
Ich verstehe es so, dass du für den Master of Computer Science die 30 LP nicht nachholen musst. Wenn du in Praktischer Informatik abschließen willst, jedoch schon.
Andretti
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View profileSo, heute habe ich telefonisch nachgefragt nachdem ich so verunsichert wurde und es auch andere interessieren dürfte. Es ist so:
Solange man vor der Reakkreditierung bereits eingeschrieben war muss man die 30 LP nicht nachholen. Dies ist unabhängig davon welchen akademischen Grad man am Ende haben möchte. Man darf sich nur nicht zwischendurch exmatrikulieren und später wieder einschreiben.