ich interessiere mich sehr für den Master-Studiengang Computer Science,
bin aber leider nicht sicher woran ich hier bin.
Qualifiziert man sich mit dem M.Comp.Sc. für den höheren Dienst?
Zwar ist dies für mich nebensächlich, wirkt sich aber bei meinem Arbeit-
geber auf die Eingruppierung (TVÖD) aus.
Ich habe bereits die Suche bemüht und die entsprechenden Unterlagen
gewälzt, bin aber leider nicht fündig geworden. Hat jemand von euch eine
Idee?
Vielen Dank und Grüße,
Jim
Comments
Crazy Chrizzy
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View profile100% kann ich es auch nicht sagen, aber normaler Weise müssen ja die neuen Master-Studiengänge von einer Akkreditierungskomission akkreditiert werden, damit dieser Abschluss zum höheren Dienst reicht oder damit man damit promovieren kann.
Weil in den Studiengangsinfos steht, dass man mit Master of Compi promovieren kann, würde ich sagen, der Abschluss berechtigt zum höheren Dienst.
Außerdem habe ich noch nicht gehört, dass ein Studiengang nicht akkreditiert worden wäre und ich denke diese Gefahr droht in Hagen nicht, das Niveau ist deutlich höher, als der Studiengang, den ich vorher an der FH studiert hab, und der FH-Studiengang steht auch kurz vor der Akkreditierung.
Ein Kollege von mir studiert in Hagen auch Informatik auf Master, er ist anschließend für den höheren Dienst berechtigt, bekommt aber wahrscheinlich trotzdem nicht mehr Geld, weil die Stelle, die er im Moment hat, für den gehobenen Dienst gedacht ist. Ziemlich blöd.
Ahoi
turboschneckedp
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View profileschau doch mal in den thread "Äquivalenzbescheinigung" Grüßle :eek
Tiffy71
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View profileIch gebe Dir nur den guten Rat, das mit Deiner Personalstelle abzuklären, ob dieses Studium bei Euch für den höheren Dienst anerkannt wird. Bei uns haben auch ein paar Kollegen Bachelor- oder Masterstudiengänge privat absolviert, die wurden bei uns dann aber nicht für den höheren Dienst anerkannt, trotz Akkreditierung. Bei uns zählt nur Diplom. Ob das jetzt so rechtmäßig ist, weiß ich nicht, aber es war so... Unser Chef meinte, dass man solche Studiengänge nicht gleichstellen könnte mit Leuten, die sich jahrelang durch Jurastudien und Staatsexamen gequält haben, die wären dann ja bestraft gegenüber den Kollegen, die mal gerade so ein bisschen auf Bachelor gemacht haben... Komische Aussage, aber so ist es mir berichtet worden. Also wie gesagt, frag lieber nach...
sören
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View profileTiffy, dass einzig Master-Studiengänge und keine Bachelor-Studiengänge die Berechtigung für den höheren Dienst verleihen, ist dir klar, oder?
Tekky
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View profileJim,
die Antwort ist ganz einfach: Masterabschlüsse, die an einer deutschen staatlichen Universität (wie eben der Fernuni Hagen) erlangt wurden, eröffnen immer den Zugang zum höheren Dienst - ohne wenn und aber, Akkreditierung oder sonstigen Schnickschnack!
Alles weitere zum Thema kann man auf den Seiten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nachlesen: [URL]https://www.hrk.de/bologna/de/home/2003_2113.php[/URL]
Gruß
Tekky
shk3
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View profileDie (einzige) Antwort im Thread "Äquivalenzbescheinigung" stammt von mir. Insofern sehe ich mich hier mal zu einer Stellungnahme veranlasst. Jeder Master einer deutschen Universität eröffnet den Zugang zum höheren Dienst. Natürlich muss man auch noch eine Stelle finden, zu der das Qualifikationsprofil passt und schließlich im Vorstellungsgespräch überzeugen. Eine Bescheinigung benötigt man dazu nicht; ein Master einer Universität (etas anders ist es bei FHs) eröffnet den grundsätzlichen Zugang zum höhren Dienst. Vielleicht bescheinigt das die Uni auch, das ist aber irrelvant, da die Tatsache unabhängig von einer Bescheinigung so ist.
Im Thread "Äqivalenzbescheinigung" wurde gefragt, ob die Uni bescheinigt, dass der MCS gan allgemein gleichwertig zum Dipl-Inf ist. Und das ist etwas anderes, schon inhaltlich sind sie nicht gleichwertig. Je nach Bachelor wäre es eher mit einem anderen Fach zu vergleichen, BA BWL + MSC z. B. mit dem Dipl-Wiinf. Alle Master eröffnen den Zugang zum höheren Dienst, deswegen sind sie aber nicht alle gleich. Auch alle Diplom-Abschlüsse eröffnen den Zugang zum höheren Dienst, trotzdem sind z. B. ein Dipl-Inf und ein Dipl-Soziologe nicht das gleiche.
jimmyFish
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View profileDas ist ja prima. Vielen Dank für eure Beiträge!
ceggert
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View profileSehe ich auch so. Da viele die neuen Master-Abschlüsse noch nicht kennen (insbesondere bei Bewerbungen wichtig) sollte man immer erklären, welchem Unidiplom der jeweilige Master am ehesten entspricht, soweit dies möglich ist. Bei den konsekutiven Mastern wie Master of Science ist das noch am einfachsten, da sie zusammen mit den jeweiligen Bachelor-Studiengängen aus Diplom-Studiengängen hervorgegangen sind und somit auch diesen äquivalent sind. Beim Master of Computer Science hängt dies vom vorherigen Studium ab.
Da bei Diplomstudiengängen der Informatik neben der Praktischen Informatik immer Pflichtkurse der Theoretischen und Technischen Informatik enthalten sind, die bei einem Nichtinformatik-Erststudium z.T. fehlen und der M.Comp.Sc.-Studiengang hier auch keine Pflichtkurse vorsieht, ist das Qualifikationsprofil nicht das gleiche wie das eines Diplom-Informatikers.
Ein Diplom-Wirtschaftsinformatiker(FH) oder ein Diplom-Betriebswirt(FH) mit Informatikschwerpunkt und nachfolgendem M.Comp.Sc.-Abschluß kann seine Qualifikation auf jeden Fall mit einem Diplom-Wirtschaftsinformatikers einer Uni gleichsetzen. Rein rechnerisch hätte er ja mit 330 Credit Ponts (FH-Diplom: 240, M.Comp.Sc.: 90) sogar mehr Punkte als die für übliche konsekutive Bachelor/Master-Studiengänge nötigen 300 Credit Points. Mit einem Erstabschluß als Bachelor in BWL wäre auch der Diplom-Wirtschaftsinformatiker noch der am ehesten vergleichbare Studiengang.
CaptainFuture
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View profileMan sollte aber auch beachten, daß man im Erststudium 18 SWS an Informatik nachweisen muß, um für den nicht-konsekutiven Master zugelassen zu werden. Kann man dies nicht, muß man Kurse aus dem Bachelor-Bereich nachholen, um auf die geforderten SWS zu kommen. Dabei kann man durchaus auch Kurse aus der Theoretischen oder Technischen Informatik belegen. :)
Ansonsten kommt mir die Unterscheidung zwischen konsekutiven und nicht-konsekutiven Master inzwischen wie Erbsenzählerei vor. In beiden Studiengängen muß man inzwischen sechs Fächer aus dem gleichen Fächerkatalog belegen (beim nicht-konsekutiven Master maximal zwei Fächer aus dem Bachelor-Bereich). Trotzdem heißt der Abschluß unterschiedlich. :rolleyes
Okapi
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View profileEs passt vielleicht nicht ganz zur laufenden Diskussion, aber ich interessiere mich auch sehr für den Master of Computer Science.
Da ich aktuell WiWi studiere und nur das kleine Diplom anstrebe (beruflich ist das bei mir unerheblich, quasi just for fun), habe ich in Hagen angefragt, ob ich den Master belegen kann und welche Voraussetzung ich erfüllen müsste. Die Antwort lautete (passend zu meinem Vorredner), dass ich das Schwerpunktfach WiInfo im HS belegen muss, damit ich das Quotum an SWS für Informatik mitbringe. Die Inhalte sind aber nicht in technische, theoretische oder praktische Informatik unterteilt. Insofern wird nur auf die Vorkenntnisse in SWS geschaut, nicht auf die Inhalte.
CaptainFuture
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View profileSodele, hab mir mal die Fächer des Kernbereichs des Bachelor of Science angeguckt. Theoretische Informatik wird dabei eigentlich nur in den hervorgehobenen Fächern vermittelt und kann auch beim M.Comp.Sc. als Zugangsberechtigung nachgeholt werden bzw. ist in diesem Umfang durchaus auch Umfang von Wahlfächern in naturwissenschaftlichen Studiengängen.
[COLOR=#231f20]Pflicht-Module des Kernbereichs und des integrierten Nebenfachs[/COLOR]
[COLOR=#231f20]Im
[/COLOR][COLOR=#231f20]Kernbereich [/COLOR][COLOR=#231f20]sind die folgenden Kurse zu belegen[/COLOR]
[COLOR=#231f20](LP = Leistungspunkte)[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01613 Einführung in die imperative Programmierung und 2 + 1 SWS[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01661 Datenstrukturen I 2 + 1 SWS 10 LP[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01151 Mathematik für Informatiker I (Bachelor) und 2 + 1 SWS[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01601 Formale Grundlagen der Informatik 2 + 1 SWS 10 LP[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01152 Mathematik für Informatiker II (Bachelor) 4 + 2 SWS 10 LP[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01608 Computersysteme I und 2 + 1 SWS[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01609 Computersysteme II 2 + 1 SWS 10 LP[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01801 Betriebssysteme und Rechnernetze und 2 + 1 SWS[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01671 Datenbanken I 2 + 1 SWS 10 LP[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01618 Einführung in die objektorientierte Programmierung 4 + 2 SWS 10 LP[/COLOR]
[COLOR=red]01657 Grundlagen der Theoretischen Informatik A und 2 + 1 SWS[/COLOR]
[COLOR=red]01658 Grundlagen der Theoretischen Informatik B 2 + 1 SWS 10 LP[/COLOR]
[COLOR=#231f20]01584 Grundpraktikum Programmierung 4 SWS 10 LP[/COLOR]
mcsc.akel
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View profilevon meiner Personalstelle habe ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass mich der Master of Computer Science zum höheren Dienst berechtigt. im Laufe des Schriftwechsels viel auch mal die Aussage, dass alle Master-Abschlüsse zum hD berechtigen. Es handelt sich um eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich Inneres. Vielleicht hilft diese Info ja jemandem weiter. Daraus allerdings Rückschlüsse auf Regelungen für den gesamten Geschäftsbereich zu schliessen oder gar für andere GBs (oder Land oder Kommune), würde ich nicht raten.
Die Frage ist durchaus berechtigt, da der MCSC ja z. B. die gleiche ECTS-Punktzahl (90) wie die meisten FH-Masterabschlüsse liefert. Der Master of Informatik dagegen bringt 120.
Gruß Alex
MichaelZ
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View profileDas ist es ganz bestimmt nicht. Konsekutiv weist ja nunmal darauf hin, dass das Erststudium auch im Fach Informatik absolviert wurde. Der konsekutive Master hat zudem eine 6-monatige Abschlussarbeit - gerade in Bezug auf die Promovierfähigkeit ein entscheidenes Detail.
Ich glaube nur die FernUni sichert die Promotionsmöglichkeit mit dem M comp sc zu. Bei anderen Unis muss man anfragen.