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Magisterabschluß Zeitrahmen verlängert

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Magisterabschluß, Zeitrahmen verlängert

Hier qoute ich einfach eine Nachricht aus den Newsgroups:


In einer Gemeinschaftsaktion von Fachschaftsrat KSW und AStA ist es uns gelungen, für Teilzeitstudierende eine Verlängerung des Hauptstudiums des Magisterstudiengangs KSW auf Ende WS 2013/2014 zu erreichen.
Ich danke hiermit ausdrücklich allen daran Beteiligten!!!
Die FernUni wird dazu demnächst eine Erklärung veröffentlichen!
Wir freuen uns sehr, für Euch etwas sehr positives erreicht zu haben.

Für den Fachschaftsrat Kultur- und Sozialwissenschaften
Andre Radun
Vorsitzender

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Hier ist der Wortlaut einer Mail, die heute bei mir eintraf:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Änderung der 6. Verordnung zur Sicherung der Aufgaben im Hochschulbereich sind die Auslauffristen für die Magisterstudiengänge um weitere sechs Semester verlängert worden.

Die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen gewährleistet ihren eingeschriebenen Studierenden die Fortsetzung und Beendigung ihres Magisterstudiums demzufolge bis zum Wintersemester 2013/14. Sie haben damit mindestens die doppelte Regelstudienzeit zuzüglich acht Semester für ihr Studium zur Verfügung.

Folgende Fristen wurden durch den neu in die Magisterprüfungsordnung aufgenommenen § 31a wie folgt geregelt:

1. Die Zwischenprüfung kann - wie bereits zuvor festgelegt und bekannt - letztmalig im Sommersemester 2008 abgeschlossen werden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist danach nicht mehr möglich.

Eine Anpassung der Fristen bezüglich der letztmaligen Ablegung der Zwischenprüfung war nicht erforderlich, da die Fakultät ihren Studierenden bereits unter Geltung der alten Rechtsverordnung einen großzügigen Zeitraum zur Ablegung des Grundstudiums zur Verfügung gestellt hatte.

2. Kurse des Hauptstudiums können bis einschließlich Wintersemester 2010/2011 belegt werden.

3. Dementsprechend werden die letzten Klausurtermine für den Erwerb von Leistungsnachweisen im Hauptstudium im September 2011 und als Wiederholertermin im März 2012 angeboten. Auch Hausarbeiten müssen bis zum Ende des WS 2011/12 vorgelegt und bestanden sein. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsvorleistungen ist danach nicht mehr möglich.

4. Magister-Abschlussprüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen und die Magisterarbeit) einschließlich etwaiger Wiederholungen können letztmalig im Wintersemester 2013/14 absolviert werden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile ist danach nicht mehr möglich.

Die Fakultät empfiehlt Ihnen dringend, diese Fristen bei der Planung Ihres Studienverlaufes zu beachten. Denken Sie bitte an die rechtzeitige Ablegung der erforderlichen Leistungsnachweise für das Hauptstudium und melden Sie sich frühzeitig – wir raten 4 Semester vor dem genannten Termin - für die Magisterarbeit an.

Ich wünsche Ihnen für Ihr Studium weiterhin viel Erfolg.

Universitätsprofessor Dr. Martin Huber
Dekan\

Das klingt auf den ersten Blick sehr erleichternd, aber gilt das nun auch für Vollzeitstudenten? Oder nur für Teilzeitstudenten??
Viele Grüsse

Ich habe im Prüfungsamt nachgefragt. Der Status ist egal. Also gilt das für Vollzeit- und Teilzeitstudenten.