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Master of Governance - Erfahrungen und Quali für h.D.?

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ich wollte mal nachfragen, ob jemand den Studiengang schon hinter sich gebracht hat und einige Erfahrungsberichte "teilen" kann; außerdem würde ich gerne wissen, ob man damit die Befähigung zum höheren Dienst hat.

Da ich zurzeit Beamter im gehobenen Dienst (Diplom-Verwaltungswirt FH) bin, würde der Master of Governance würde für mich in Frage kommen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

LG
inspektor

Comments

Hall Inspektor,

die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Das kommt wohl auf die Verwaltung (Bund, Land) an. So gibt es z. B. in der Bundesfinanzverwaltung hierzu noch keine endgültige Meinung. Fakt ist jedoch, dass zumindest in Bundesverwaltungen "ein" Master Voraussetzung für den hD wird. Ob dies mit dem Master Governance klappt, ist meines Wissens noch offen.

Gruß
René

Rene61 wrote:

Hall Inspektor,

die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Das kommt wohl auf die Verwaltung (Bund, Land) an. So gibt es z. B. in der Bundesfinanzverwaltung hierzu noch keine endgültige Meinung. Fakt ist jedoch, dass zumindest in Bundesverwaltungen "ein" Master Voraussetzung für den hD wird. Ob dies mit dem Master Governance klappt, ist meines Wissens noch offen.

Gruß
René

Hallo Rene61,

Danke erstmal für Deine Antwort!

Leider ist auf der Homepage der FernUni auch nichts weiter ersichtlich - jedoch ist der Studiengang immerhin akkreditiert. :)

Muss wohl weiter schauen...sollte ich aber was "handfestes" haben, werde ich hier mitteilen.

gefunden bei Wikipedia:

Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes im öffentlichen Dienst [[URL="https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Master&action=edit&section=12"]Bearbeiten[/URL]]

Die Innenminister- und die Kultusministerkonferenz haben sich darauf verständigt, Bachelorabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Hinsichtlich der Masterabschlüsse wurde differenziert zwischen Masterabschlüssen von Universitäten, die unmittelbar den Zugang zum höheren Dienst eröffnen und Masterabschlüssen an Fachhochschulen, die ebenfalls den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, wenn ihre Eignung im Rahmen der Akkreditierung förmlich festgestellt wird. Eine entsprechende Vereinbarung („Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“) wurde durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002 und der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 getroffen.
Aufgrund der inzwischen vorliegenden Erfahrungen mit der Akkreditierung von Masterabschlüssen von Fachhochschulen hat die Innenministerkonferenz nunmehr angeregt, auf die gesonderte Eignungsfeststellung im Rahmen der Akkreditierung zu verzichten und damit allen Masterabschlüssen, unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder Universität erworben wurden, den Zugang zum höheren Dienst zu eröffnen. Durch entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007 und der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 wurde die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 ersetzt. Die geänderte Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.


Vielleicht hilfts ja weiter

Gruß
René