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Master of Law - Zulassung zum Staatsexam ?

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Soweit ich informiert bin : JA

Exemplarisch empfehle ich dir den Blick ins JAG NRW, hier insbesondere in den § 7. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung... :)

[URL]https://www.oberlandesgericht-hamm.de/formular/jag20030701.pdf[/URL]

[FONT=ArialUnicodeMS]Ja, die Paragraphen sind ja ganz nett, aber beantwortet das nicht die Frage, da Absätze wie z.B. § 7 Abs. 4
"Der Zulassungsantrag soll zurückgewiesen werden, wenn der [Jura-]Studiengang keine
zweckmäßige Ordnung erkennen lässt."
immernoch gegen den LLM ausgelegt werden könnten.

Gibt's denn Präzedenzfälle?

Also ich hab im Justizministerium angerufen und dort sagte man mir, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Es gibt ja noch andere Bundesländer...

zur Zeit gibt es in keinem Bundesland die Möglichkeit zum Abschluss des 1. Staatsexamens ohne eine zuvorige Zwischenprüfung und einer Schwerpubnktbereichsprüfung. Das Konzept des Master of Law ist hierauf bewusst nicht abgestimmt worden. Es besteht daher auch weiterhin nicht die Möglichkeit mit Bachelor und Master zur Examensprüfung zugelassen zu werden, da die Prüfungsordnung der FernUniversität nicht mit den Anforderung der Justizministerien übereinstimmt. Es muss daher in unserem Interesse sein, dass die Voraussetzungen zur Zulassung zum 1. StEx dahingehend erweitert werden, dass mit Abschluss eines 5 jährigen UNIVERSITÄTSSTUDIUMS, der alle erforderlichen fachlichen Elemente enthält und teilweise darüber hinausgeht, die Ablegung des Staatsexamens ermöglicht wird.
Viele Grüße,

Mannheim hat ja gerade reformiert und dort ist das 1. StaatsEx möglich mit Master. Vielleicht dann ins letzte Semester wechseln ??

Gruß

Fraglich ist nur, ob es wirklich so erstrebenswert ist, die Staatsexamina zu absolvieren und dann für´n Appel und n´Ei in einer Kanzlei zu versauern...

immanuella wrote:

Fraglich ist nur, ob es wirklich so erstrebenswert ist, die Staatsexamina zu absolvieren und dann für´n Appel und n´Ei in einer Kanzlei zu versauern...

LG


Scheinbar für die meisten hier... Aber im Zweifelsfall wirst du mit nem (voll-)befriedigendem Staatsexamen eh mehr verdienen als mit nem LLM...

Mag sein!
Mit über 40 und 5 Kindern habe ich allerdings andere Vorstellungen von meiner beruflichen Laufbahn...
Will sagen, für mich persönlich stellt sich die Frage nicht mehr...

an euch alle, welchen uniabschluss habt ihr oder habt ihr alle den bachelor gemacht in hagen ??

In Bayern: natürlich nicht

Also in Bayern steht klar der Wortlaut des § 46 Abs.1 JAPO entgegen; da geht nur was mit dem 1.Staatsexamen.

Bezug der Frage

Sorry! Bezog sich auf die erste Frage (von Beck) am 02.04.2008.

Rückzug

Ich ziehe meinen Kommentar zurück! Man sollte vielleicht doch nicht mehrere Dinge auf einmal machen... :confused

Also ich hab 1 Staatsexamen gemacht und steh kurz vor dem zweiten.
Von daher hab ich nen "normalen" Jurabaschluss/Werdegang gemacht.

der LL.M. läuft so nebenbei weills gut passt und von den Anforderungen es sich sehr gut ergänzt.

immanuella wrote:

Fraglich ist nur, ob es wirklich so erstrebenswert ist, die Staatsexamina zu absolvieren und dann für´n Appel und n´Ei in einer Kanzlei zu versauern...

LG

Also diese Argumentation kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen.... wenn man mit den Staatsexamina angeblich für´n Appel und n´Ei in einer Kanzlei versauert, was geschieht dann erst wenn man "nur" einen LL.M. Abschluss hat ? Die Staatsexamina eröffnen bis heute wesentlich mehr und bessere Karrierechancen als der LL.M. (ist leider so) nicht zuletzt auch die Möglichkeit sich als Rechtsanwalt selbständig zu machen, eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit, die einem als LL.M.-Absolvent verwehrt bleibt...