So, nachdem ich das jetzt schon einmal aus Schusseligkeit im Falschen Forum gepostet habe, jetzt noch mal hier an richtiger Stelle.
Ich lerne ohne Skripte für die Klausur, daher meine Frage:
An welcher Stelle wird laut Skript die materielle Wirksamkeitsfiktion des § 7 KSchG angesprochen?
Ich habe es so gelernt, das erst am Schluss der Prüfung anzusprechen. Mir kommen aber immer mehr Fälle unter, in denen das anders geprüft wird.
Obwohl ich es für sachgerecht halte, das am Ende der Prüfung anzusprechen, würde mich trotzdem interessieren, ob die Hagen-Skripte vielleicht einem anderen Aufbau folgen.
Comments
juli2512
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View profilees wird bei begründetheit geprüft, aber am anfang. muss ich nochmal nachschaun, ob es direkt der erste prüfpunkt ist (oder jemand ist schneller als ich) - ich geh davon aus, dass in den fällen, die du machst, das auch so ist wie in den skripten.
EstherH
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View profileDu musst zuerst die ordnungsgemäße Kü-Erklärung prüfen und dann §§ 4, 7 KSchG
juli2512
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View profilegenau so wars, ich wusste doch, irgendein punkt kam noch vorher ;)
wie krieg ich jetzt bgb aus meinem kopf? im forum läuft eine angeregte diskussion über die klausur gestern, ich kann gar nicht auf arbeitsrecht umschalten :( und dann hab ich anscheinend auch noch was verbockt in meiner lösung, oh man. vielleicht muss ich kurz meditieren oder sowas
EstherH
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View profileDu musst einfach auf eine Diskussion nicht mehr reagieren ... dann bekommst Du keine Benachrichtigung mehr
juli2512
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View profileaber ich seh ja das gelbe briefsymbol...da kann ich mich nicht beherrschen...und das schlimme ist, ich weiß inzwischen, was ich falsch gemacht hab, das haben einige falsch und es war wahrscheinlich einer der haupt- knackpunkte, ich hab wahrscheinlich vieles richtig, aber das eben grundfalsch, und nun kann ich null einschätzen, ob es trotzdem reichen könnte. das macht mich ganz wahnsinnig :(
aber sorry, ist off- topic...
EstherH
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View profileIch würde mir an deiner Stelle jetzt echt keinen Streß machen und einfach die Korrektur abwarten. Es gibt ja auf alle Ausführungen Punkte und nicht nur auf den Knackpunkt der Aufgabe. Und Du sagst ja selbst, dass Du viele Sachen richtig beantwortet hast ... 50 Punkte hat man schneller als man denkt
juli2512
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View profiledanke dir, ich hoffe es so sehr, ich will so gar nicht nochmal schreiben...man wird so leicht verunsichert. und die klausur war schwer, ich ärgere mich sehr, denn ich hab soo viel gelernt und alle verfügbaren fälle und klausuren bearbeitet, und dann kam was dran, was in keinem einzigen fall so thema war. naja, ich hoffe, dass ich wenigstens nicht 8 wochen (sondern nur 6, oder vielleicht gehts ja sogar noch schneller) warten muss. wie soll man sich denn da auf das neue semester konzentrieren :(
aber jetzt zurück zu arbeitsrecht! oooohm...gedanken schaltet um....ooohm
Gera
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View profileihr zwei,
danke für eure Antworten. So schneidet man sich aber doch schon einen großen Teil der Prüfung ab, oder? ... Naja, gut, ist ja auch nur eine 2-Std. Klausur. Da ist es wohl warscheinlich, dass das dann eh kein Thema sein wird.
@Juli: Ich bin da ganz Esther's Meinung, mach dir mal nicht zu viel Stress wegen der Klausur. Aus meiner Erfahrung sind gerade die Klausuren immer am besten, von denen man meint, man hätte sie total verhauen ;)
Allen Arbeitsrecht-Schreibern auf jeden Fall viel Glück!!!
EstherH
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View profileEs kann ja passieren, dass § 5 KSchG anwenden kannst, so dass eine verspätete Klage zulässig ist ...
Gera
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View profileJa gut, das ist natürlich auch im Umfang einer 2-Std-Klausur möglich. Okay, dann werd ich's (wenn es denn dran kommen sollte) auch an der Stelle prüfen.