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Mündliche Ergänzungsprüfung

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es gibt ja im § 14 der LL.B Prüfungsordnung die Möglichkeit, nach drei gescheiterten Versuchen ein Modul per mündlicher Prüfung zu bestehen.

Weiß jemand, ob man diese Prüfung auch vorziehen kann?

Mein persönliches Horrorszenario sieht nämlich so aus:

Bestanden nach 6 Semestern: Modul 1 bis 16

Zulassung zu M17 im 6. Semester nicht erreicht.

Zulassung M17 im 7. Semester erreicht, Klausur nicht bestanden.

Klausur im 8. Semester nicht bestanden.

Klausur im 9. Semester bestanden oder nach § 14 abgeschlossen.

(und wenn man Pech hat, muss man noch einen Klausurtermin fahren lassen, weil er zeitlich nicht machbar ist oder man krank ist.)

M18-Meldung kann dann erst im 10 Semester erfolgen, man hätte also 3 Semester Leerlauf. Vorziehen der mündlichen Prüfung könnte ja eine Lösung sein. (alternativ kann man natürlich im 7. Semester auch noch andere Wahlmodule belegen und dann per Schrotschusstaktik gewinnen)

Hat eigentlich schon jemand Erfahrung mit der mündlichen Prüfung gemacht?

Beste Grüße

Comments

BothoBull wrote:

Hallo,

es gibt ja im § 14 der LL.B Prüfungsordnung die Möglichkeit, nach drei gescheiterten Versuchen ein Modul per mündlicher Prüfung zu bestehen.

Weiß jemand, ob man diese Prüfung auch vorziehen kann?

Mein persönliches Horrorszenario sieht nämlich so aus:

Bestanden nach 6 Semestern: Modul 1 bis 16

Zulassung zu M17 im 6. Semester nicht erreicht.

Zulassung M17 im 7. Semester erreicht, Klausur nicht bestanden.

Klausur im 8. Semester nicht bestanden.

Klausur im 9. Semester bestanden oder nach § 14 abgeschlossen.

(und wenn man Pech hat, muss man noch einen Klausurtermin fahren lassen, weil er zeitlich nicht machbar ist oder man krank ist.)

M18-Meldung kann dann erst im 10 Semester erfolgen, man hätte also 3 Semester Leerlauf. Vorziehen der mündlichen Prüfung könnte ja eine Lösung sein. (alternativ kann man natürlich im 7. Semester auch noch andere Wahlmodule belegen und dann per Schrotschusstaktik gewinnen)

Hat eigentlich schon jemand Erfahrung mit der mündlichen Prüfung gemacht?

Beste Grüße

Ich glaube nicht, dass der von Dir angedachte Weg der vorgezogenen Ergänzungsprüfung möglich ist. Die Prüfungsordnung ist hier eindeutig. Aber Nachfragen beim Prüfungsamt kostet ja nix :)

Zur Schrotschusstaktik: Sobald Du einen Klausurversuch wagst, legst Du Dein Wahlmodul verbindlich fest (siehe Prüfungsordnung). Eine Schrotschusstaktik würde ich vor diesem Hintergrund nicht empfehlen, kostet viel Geld und bringt wenig (Kurseinheiten kann man auch in den Studienzentren einsehen).

Zur Beruhigung: Du kannst Dich, wenn Du die Module 1-15 bestanden hast, zur Bachelorprüfung anmelden (siehe Prüfungsinfo 2, S.52), es dürfen maximal zwei Wahlmodule offen sein.

p.s.: Zusätzlich solltest Du bei Deiner Überlegung darauf achten, dass die mündliche Ergänzungsprüfung nur in juristischen (Wahl)Modulen in Anspruch genommen werden kann. In BWL-Wahlmodulen hast Du stattdessen einen vierten Klausurversuch.