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Mündliche Prüfungen freiwillig wiederholen/Verbesserungsversuch?

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ich habe kürzlich von einem Kommilitonen erfahren, man könne die mündl. Prüfungen wiederholen bzw. einen Verbesserungsversuch machen?

In der PO steht nichts dazu, weder das es geht, aber auch nicht, dass die Wiederholung von Prüfungen (und LN) ausgeschlossen ist.

Im Grunde sind das ja erstmal Scheine bis man sie abschließend einreicht. Hat jemand Erfahrungen?

Beste Grüße

Comments

ich würde mich da einfach an das Prüfungsamt wenden und dort direkt nachfragen.
In der Prüfungsordnung steht dazu nichts, dass es nicht zulässig wäre.

Liebe Grüße

Das Prüfamt hat darauf nicht geantwortet.
Da aber erstmal nur Scheine ausgestellt werden -die ja erst am Ende des Studiums eingereicht werden für Abschluss und Endnote- ist der Hebel einfach der, schlechte Leistungen einfach nicht einzureichen und stattdessen mehr mündl. Prüfungen zu absolvieren. Ob man im selben Fach nochmal eine Prüfung absolvieren darf, hängt offenbar vom Lehrstuhl ab (Goodwill, Zeitkapazitäten und so).