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Muss das HGB neu und taufrisch sein?

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Leidensgenossen,

Ich habe mal ne kurze Frage: Ich habe hier aus den vergangenen Semestern noch ein HGB aus 2003 (40. Auflage). Zu dem HGB von heute hat sich meiner Meinung nach nichts geändert; muss ich mir dennoch ein aktuelles zulegen?

Viele Grüße und auf ein gutes Gelingen,

katzenjammer7537

Comments

ich habe jetzt leider nicht den genauen Überblick ob sich von 2003-2005 wichtige Dinge geändert haben, sicherheitshalber würde ich mir aber die 42. Auflage (2005) besorgen, kostet ja nicht allzu viel!!!!!!!

Viel Glück!!!:) :cool:

Hast Recht. Einen Eisbecher mehr oder weniger :rolleyes:

Dir auch vieeeelll Glück. Ein bißle Zeit ist ja auch noch.

katzenjammer7537 wrote:

Hallo Leidensgenossen,

Ich habe mal ne kurze Frage: Ich habe hier aus den vergangenen Semestern noch ein HGB aus 2003 (40. Auflage). Zu dem HGB von heute hat sich meiner Meinung nach nichts geändert; muss ich mir dennoch ein aktuelles zulegen?

Viele Grüße und auf ein gutes Gelingen,

katzenjammer7537:D


Hat sich doch etwas geändert - die Größenklassen!! Könnte wichtig sein
LG
Eveline

Eveline,

danke für den Tipp. :danke:

Darauf habe ich bisher noch gar nicht geachtet.
Ich glaube, da werde ich mal ein Auge drauf werfen müssen. :guckstduh

Liebe Grüße,

katzenjammer

Oops, hab ja auch nur die 40. Auflage! Die € 3,50 wären mir ja auch egal, aber ich hab keine Lust, alles neu zu markieren... ;)

Und ich denke nicht, dass Größenordnungen bzw. daraus folgende Offenlegungspflichten o.ä. abgefragt werden und wage es mal mit der alten Auflage...

Gruß
Christiane

Genau sowas wurde auch noch nie geprüft oder?
man kann sich ja umsonst zu sehr nervös machen... :)

schau dir lieber gut handelsrecht an...
ich glaube das wird die volle miete sein dieses mal! (ich hoffe es für mich)