da ich die EA leider nicht bestanden hatte, habe ich eine Nachkorrektur beantragt. Erfreulicherweise habe ich nun die Zulassung erhalten (Top vom Prüfungsamt, dass die die Info einem zu-mailen *Daumen hoch*).
Da ich allerdings nicht damit gerechnet habe, und Allg. VWR doch etwas aufwändig ist, habe ich es vorgezogen, eher dem Broterwerb nachzugehen als für eine aussichtslose Klausur zu lernen.
Ich bin mir nun nicht ganz sicher, ob die Zulassung erhalten bleibt, ich habe mehrfach gelesen, dass es so wäre, konnte allerdings nichts handfestes finden.
Kann mir jemand aus seiner persönlichen Erfahrung was dazu sagen, oder weiß jemand wo das geregelt ist? Will ja nicht immer ds Prüfungsamt belästigen :)
Vielen Dank für die Antworten,
lg & Viel Glück allen die an der Klausur teilnehmen
Edit: zusallung = Zulassung - wer weitere Fehler findet darf Sie behalten
Comments
Lesegeschoss
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View profileahri!
Meines Erachtens gilt, einmal zugelassen immer zugelassen. Schau mal in der Prüfungsordnung, da steht alles drin. Oder schreibe dem nette Prüfungsamt eine Mail. Dann hast du es "schriftlich".
Lesegeschoss
Tyffany
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View profileEine erworbene Zulasung bleibt bestehen