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Nachkorrektur

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Comments

Kollegin ... ;)
\

Amber-Ann wrote:

Wie lange hat man eigentlich Zeit eine Nachkorrektur zu beantragen?
Gibt es da irgendwelche Fristen, die man einhalten muss? Vielleicht 2 Wochen nach Zustellung der Ergebnisse oder so?
Oder kann man auch einen Monat später nach Nachkorrektur beantragen?

Ein ähnliches Thema gabs schon mal ... :guckstduh : [URL="#?p=185324&postcount=9"]KLICK[/URL]. :)

Eine genaue Antwort ist bei der Diskussion da leider aber auch nicht wirklich bei rumgekommen. :hmmm:

Bei Zweifeln hilft das [URL="https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/einrichtungen/pruefungsamt.shtml"]Prüfungsamt für Wiwi[/URL] gerne weiter.

Man hat mir im Studienzentrum vor vielen Jahren mal gesagt, daß sich sowas nach der Prüfungsordnung etc. richten würde. Falls da nichts geregelt wäre, gälte die allgemeine Frist von 4 Wochen oder 1 Monat für Verwaltungsakte.

Also bei den juristischen Klausuren im BOL ist immer eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei. Frist zur Beantragung: 1 Monat.