Wie lange hat man eigentlich Zeit eine Nachkorrektur zu beantragen?
Gibt es da irgendwelche Fristen, die man einhalten muss? Vielleicht 2 Wochen nach Zustellung der Ergebnisse oder so?
Oder kann man auch einen Monat später nach Nachkorrektur beantragen?
Comments
BigPot
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View profileKollegin ... ;)
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Ein ähnliches Thema gabs schon mal ... :guckstduh : [URL="#?p=185324&postcount=9"]KLICK[/URL]. :)
Eine genaue Antwort ist bei der Diskussion da leider aber auch nicht wirklich bei rumgekommen. :hmmm:
Bei Zweifeln hilft das [URL="https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/einrichtungen/pruefungsamt.shtml"]Prüfungsamt für Wiwi[/URL] gerne weiter.
Svenuni
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View profileMan hat mir im Studienzentrum vor vielen Jahren mal gesagt, daß sich sowas nach der Prüfungsordnung etc. richten würde. Falls da nichts geregelt wäre, gälte die allgemeine Frist von 4 Wochen oder 1 Monat für Verwaltungsakte.
lewhellyen
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View profileAlso bei den juristischen Klausuren im BOL ist immer eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei. Frist zur Beantragung: 1 Monat.