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Neue Prüfungsordnung für BAPVS

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Wie sieht das eigentlich aus in der neuen Prüfungsordnung, ich bin da jetzt nicht ganz schlau geworden.

Angenommen ich wähle Verwaltung als Schwerpunkt.

Aus folgenden zwei Modulen muss eins ausgewählt werden:
VP1 Staat und Politik im Mehrebenensystem
VS1 Organisation

Wenn ich jetzt Organisation wähle und das nicht bestehe oder es mir nicht passt, kann ich dann zu Staat und Politik wechseln oder funktionieren solche Wechsel nicht?

Aus der Bachelor-Prüfungsordnung:\


§ 15
Wiederholung von Prüfungen

(1) Ist eine studienbegleitende Prüfung nicht bestanden, so kann sie zweimal wiederholt werden. Wird
eine Prüfung wiederholt, so ist die Wiederholungsprüfung in dem Modul abzulegen, in dem die nicht
bestandene Prüfung abgelegt worden ist.


Von der Prüfungsordnung her kann man natürlich beide belegen und die Prüfung dann in dem Fach schreiben, was einem eher liegt - ob das tatsächlich geht weiß ich aber nicht.

Die Antwort ist relativ leicht:
Belegen kannst Du grundsätzlich so viele Module, wie es Dir Spaß macht oder Dein Taschengeld hergibt...;).
Spannend wird es erst wenn Du Dich in einem Modul a) zur Prüfung angemeldet und b) die Prüfung angetreten hast.
Dann musst Du genau diese Prüfung bestehen und darfst max. 2 mal wiederholen.

Gruß aus Mainz,

Joe

joe_mainz wrote:

Die Antwort ist relativ leicht:
Belegen kannst Du grundsätzlich so viele Module, wie es Dir Spaß macht oder Dein Taschengeld hergibt...;).
Spannend wird es erst wenn Du Dich in einem Modul a) zur Prüfung angemeldet und b) die Prüfung angetreten hast.
Dann musst Du genau diese Prüfung bestehen und darfst max. 2 mal wiederholen.

Gruß aus Mainz,

Joe


Genau das meinte ich. Eigentlich sind das ja Wahlpflichtmodule, also ich kenne es eigtl. so, dass man Wahlpflichtmodule bei Bedarf/Lust wechseln kann, das geht hier anscheinend nicht?

"Bedarf/Lust" entfällt in dem Augenblick, wo Du zu einer Prüfung angetreten bist. Dann ist die Wahl endgültig getroffen und kein Wechsel mehr möglich.

Gruß,

Joe