Bundeskanzler Schröder will also die Wahlen vorziehen und den Bundespräsidenten bitten das nötige in die Weg zu leiten.
Ich kann im GG aber zu Neuwahlen nur etwas im Art. 68 GG finden.
Müsste der Kanzler also die Vertrauensfrage stellen, damit es Neuwahlen geben kann.
Und wo wir gerade dabei sind, so war der Art 68 ja wohl nicht gedacht?
Hat es das überhaupt schonmal gegeben, dass ein Kanzler selbst wollte, dass man ihm nicht das Vertrauen ausspricht?
Oder gibt es eine andere rechtliche Grundlage für Neuwahlen?
Was meint ihr?
Comments
s0501
Contributions on this page: 1
View profileDer Kurs zum "Öffentlichen Recht" erscheint in einem völlig neuen Licht.
Die Diskussionen werde ich jetzt mit einem völlig neuen Blickwinkel zur Kenntnis nehmen.
Grüße s0501
lewhellyen
Contributions on this page: 1
View profileDann warte mal den Staatsorganisationsteil von Modul 5 ab ;)
Dann gibt sich das schon wieder und Du möchtest nie wieder was davon hören... :D geschweige denn zur Kenntnis nehmen :ironie