Habe dieses Semester BGB III noch einmal belegt. Meine Unterlagen stammen aber aus dem alten Semester. Damals habe ich 4 Teile bekommen. Jetzt habe ich festgestellt, dass Teil 3 (Zwangsvollstreckungsrecht) nicht mehr Inhalt des Moduls ist, sondern von BGB IV. Ich studiere nach der alten Studienordung und brauche BGB IV ja nicht belegen. Kann ich dieses Skript dann dann ganz zur Seite legen?
Gruß Katja
Comments
Claudia S.
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View profileKatja,
ja, Zwangsvollstreckungsrecht gehört jetzt zu BGB IV und ist damit nicht mehr klausurrelevant.
Gruß
Claudia
Buggs Bunny
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View profileIch kann jetzt nicht gerade sagen, dass ich darüber sehr traurig bin:rolleyes
kapoldi
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View profileIch würde lieber noch mal bei der Fernuni nachfragen. Ich habe im Juni eine Info bekommen, in der Folgendes stand:
"Studierende, die bis zum Ende des Sommersemesters 2007 die Module BGB II und III (55103 und 55108) [U][B]abgeschlossen[/B][/U] haben, erhalten auf schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt das Modul BGB IV (55113) angerechnet".
Danach müsstest Du BGB IV doch belegen.
Buggs Bunny
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View profileAber ich möchte eigentlich nicht auf die neue Studienordnung wechseln. Und ich muss BGB IV doch nur nach der neuen Ordnung belegen. Das hat man mir jedenfalls so gesagt. Oder gibt es da schon wieder neue Bestimmungen?
Gin@
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View profile[FONT=Palatino Linotype]Hallo Katja,
[FONT=Palatino Linotype]mir gehr es ähnlich wie Dir. Bis jetzt habe ich BGB I und BGB II abgeschlossen und im WS 07 / 08 BGB III als Wiederholer belegt.
[FONT=Palatino Linotype]Ich habe die Auswirkungen der neuen Prüfungsordnung für uns so verstanden:
[FONT=Palatino Linotype]ZPO soll ab dem WS 07 / 08 nicht mehr klausurrelevant sein (also könnte man den Teil wahrscheinlich beseite legen :)), BGB IV wird uns jedoch nicht angerechnet, da wir die Module BGB II und BGB III nicht bis zum SS 07 abgeschlossen haben.
[FONT=Palatino Linotype]Natürlich müssen wir nicht zur neuen Prüfungsordnung wechseln, wir bekommen auch so unser Diplom (mit der entsprechend kürzeren Studienzeit von 6 Semestern). [FONT=Palatino Linotype]Es wäre nur ein Vorteil gewesen, da man sich so BGB IV nach einem Wechsel zur neuen Prüfungsordnung hätte anrechnen lassen können und einen dann nur noch das Modul "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften" von einem Diplom mit der länger bescheinigten Studienzeit von 7 Semstern trennen würde. ;)
[FONT=Palatino Linotype]Bis jetzt konnte ich allerdings noch nicht in Erfahrung bringen, ob wir auch von den neuen Wahlmodulen profitieren können...
[FONT=Palatino Linotype]Weißt Du denn, ob die BGB III-Unterlagen ansonsten überarbeitet wurden? :confused
Claudia S.
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View profileKatja,
hallo Kapoldi,
wer nach der alten Prüfungsordnung studiert, kann, muss aber nicht zu neuen wechseln. Das bedeutet, weder Einführung in die Wirtschaftswissenschaften noch BGB IV müssen belegt werden.
Wer an der Fernuni den Bachelor und den Master ablegen möchte, hat dadurch auch wohl keine Nachteile. Solche könne sich nur ergeben, wenn danach noch Ambitionen bestehen, an einer anderen Uni zu studieren.
Ich habe letzte Woche BGB III geschrieben und werde mir BGB IV anrechnen lassen. Trotzdem habe ich nicht vor, die Studienordnung zu wechseln oder Einführung in die Wirtschaftswissenschaften zu belegen.
Gruß
Claudia
Buggs Bunny
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View profileGina!
Die Unterlagen sind im Semester 04/05 das letzte Mal überarbeitete worden. Also verändert haben sie sich nicht.
Was mich grundlegend interessieren würde warum die Studienordnung sonst noch geändert wurde. Auswirkung auf ein eventuell späteres Examen hat es nämlich überhaupt nicht. An der Fernuni kommte mir keiner eine genaue Auskunft geben.
Gruß Katja
maischdro
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View profileHallo Katja,
es kann durchaus "Auswirkungen" auf ein späteres Examen haben, wenn Du anstelle geforderten 10 Semestern Regelstudienzeit "nur" 9 Semester hast. Insbesondere denjenigen, die "mit einem Auge" auf ein eventuelles Staatsexamen schielen, sollten sich das mit der neuen PO gut überlegen. 300 Creditpoints gegenüber 270 Creditpoints können hier (z.B. Zulassung Promotion oder Studienfortsetzung im Ausland) schon etwas ausmachen.
Die Studienordnung wurde geändert, weil die Akkreditierungskommission unbedingt einen 10-semestrigen LL.M. haben wollte und die rechtswissen-
schaftliche Fakultät an dem dreisemestrigen Masterprogramm festhalten wollte. Zudem hat sich der Studienabschluss nach 6 Semestern als für Teilzeitstudenten zumindest fast undurchführbar herausgestellt. Guck mal in der PO. Bevor man sich zur Bachelorprüfung anmelden konnte, muss man eigentlich alle Module erfolgreich bestanden und bearbeitet haben. Damit hatten wir eigentlich bereits schon längst ein "obligatorisches" siebtes Semester. Bisher war das PA nur so kulant, auch Leute zur BoL-Prüfung zuzulassen, die noch ein bis zwei Wahlmodule offen hatten ...
Aber glaube mir: Während der Bachelorarbeit noch zwei Klausuren zu schreiben, grenzt - zumindest wenn man berufstätig ist - schon an "Wahnsinn". Hier liegen 20 dicke Bücher und über 60 Fachartikel herum ... Eigentlich wollte ich zusätzlich noch P & O schreiben. Aber Pustekuchen! Ich kenne auch andere Fälle, die ihre restlichen Klausuren aufgrund des
Abschlussarbeitsstresses abgeblasen haben.
Gruß
Sandra
PS (Da für mich persönlich der Wechsel der Studienordnung mit keinerlei Arbeit verbunden war - gut, ich musste ein Fax ans PA schicken -, habe ich mich natürlich für den Wechsel entschieden)
Jessy
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View profileich halte es für mich persönlich für sinnvoll in die neue PO zu wechseln und habe mich deswegen am vergangenen WE eingehend damit beschäftigt.
Leider habe ich BGB III erst jetzt im WS belegt, und auch nur die "neuen" drei Teile geschickt bekommen. D.h. ich muss BGB IV auch noch belegen.
Für mich persönlich ärgere ich mich sehr darüber, weil ich BGB III eigentlich im Sommer belegen wollte, es dann aber doch nicht getan habe und stattdessen UR I gemacht habe. Aud welchen Gründen auch immer.
Aus heutiger Sicht könnte ich mir dafür in den Hintern beißen, denn wenn ich jetzt die Klausur geschrieben hätte, hätte ich mir BGB IV locker anrechnen lassen können.
Die Einführung in VWL und BWL habe ich aufgrund meiner vorherigen Ausbildung angerechnet bekommen, so dass der Wechsel in die neue PO für mich mit keinerlei Mehrarbeit verbunden gewesen wäre, wenn ich BGB III nicht blöderweise auf's WS verschoben hätte. :mad:
Nun ja, ich mich ärgern und motzen soviel wie ich will, ich kann jetzt leider nichts mehr dran ändern. :(
Also werde ich BGB IV wohl oder übel noch belegen müssen.....
Gin@
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View profile[FONT=Palatino Linotype]Hallo zusammen,
[FONT=Palatino Linotype]vielleicht noch ein paar Worte zu diesem Thema...\
[FONT=Palatino Linotype]Vielen lieben Dank für die Information - dann bin ich schon einmal sehr beruhigt, dass die Unterlagen nicht völlig veraltet sind. :)\
[FONT=Palatino Linotype]Dazu kann ich eigentlich nur den Ausführungen von Sandra anschließen, so ist auch mein Kenntnisstand.\
[FONT=Palatino Linotype]Ansonsten geht es mir eigentlich fast genauso wie Jessy (nur dass ich BGB III sogar schon im letzten Semester belegt habe) und ich ärgere mich auch ein wenig darüber, dass ich BGB III nicht schon jetzt im letzten Semester geschrieben habe. :(
[FONT=Palatino Linotype]Aber das Thema ist ja jetzt vorbei - blicken wir einfach positiv in die Zukunft.
Perry Mason
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View profileHi zusammen
Verstehe ich das richtig, dass wir jetzt auch BGB IV schreiben müssen? Wo kann ich denn die neue POrd. durchlesen. Irgenwie habe ich das Gefühl, dass alles an mir vorbei rauscht??
Welche zusätzlichen Prüfungen außer BGB IV kommt denn dann noch auf uns zu?
@Sandra heißt es, dass ich bspw. nach der neuen PO direkt promovieren könnte, ohne den Master zu machen ??
Wäre echt nett, wenn ihr mir die Fragen beantworten könntet.
P.S. Bis wann muß der "Wechsel" stattfinden??
Gruß
Perry Mason
maischdro
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View profile[COLOR=royalblue]Gruß zurück[/COLOR]
[COLOR=#4169e1]Sandra[/COLOR]
Lexa
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View profileMir wurde auf Anfrage vom Prüfungsamt u.a. mitgeteilt, daß, [U]falls man[/U] vor dem WS 2007/ 2008 das Studium begonnen hat, und [U][U]in der sechssemestrigen Bacheloralternative bleiben[/U] möchte[/U] und die Klausur in BGB III noch nicht geschrieben hat, ab diesem WS BGB III (neue Version ohne Verfahrensrecht) belegen, bearbeiten und mit der Klausur abschließen muß und auch [U]BGB IV[/U] (Verfahrensrecht) [U]belegen und bearbeiten[/U] [U]muß[/U] ([U]die Klausur muß man jedoch nicht schreiben!!![/U]), um vom Inhalt und vom Umfang her die komplette "alte" Version zu absolvieren. Denn ansonsten würde einem der Stoff von ZPO fehlen.
Also ich find diese Regelung seltsam. :confused:
LG
Lexa
Buggs Bunny
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View profileSandra!
Ich hatte mich telefonisch bei unserem Prüfungsamt erkundigt und da hat man mir gesagt, dass es keinen Zusammenhang zwischen der neuen PO und dem späteren Staatsexamen gibt. Man kann auch nach 9 Semestern dieses noch machen. Jetzt bin ich ganz schön verwirrt :confused:
Gruß Katja
maischdro
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View profileIm Endeffekt musst Du selbst die Entscheidung treffen. Wenn der Wechsel in die neue PO für mich zusätzlichen Aufwand bedeutet hätte, hätte ich auch länger überlegt.
Beim Bewerben (mir hat das PA nun eine Zwischenbescheinigung nach neuer PO ausgestellt) kommt ein siebensemestriges Universitätsstudium besser an als ein sechssemestriges (3 Jahre = Lehre; 7 Semester Uni fast Diplom)
Gruß
Sandra
scarlett3001
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View profileHallo Lexa,
meinst du nicht, es bezieht sich darauf, falls man NACH dem WS 06/07 sich eingeschrieben hat und in der 6-semestrigen Alternative bleiben will, muss man das ZPO-Modul mit belegen? Ich habe keinerlei Info zu deiner Angabe oben gefunden. Auf der offiziellen Seite der Fernuni steht nur, dass wenn man sich vor dem WS 06/07 eingeschrieben hat und nach alter PO studieren will, sich nichts ändert.
Bin aber jetzt auch verwirrt?!? Wollte eigentlich das ZPO Modul nicht belegen. Denn sobald ich es belege, bin ich doch automatisch in die neue Prüfungsordnung umgeschrieben...
Viele Grüße,
Verena
Lexa
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View profileVerena,
sorry, wollte Dich nicht verwirren. Frau Altenbrandt meinte, daß dies für "Alt"-Studenten gelte. Denn die, die ab dem WS 07/ 08 anfangen seien eh automatisch in der neuen PO - haben also keine Wahl. Ich habs so verstanden, daß man als "Alt"-Student zwar bspw. Einführung in die Wiwi belegen und sogar die Klausur schreiben kann, ist aber erst dann in der neuen PO, wenn man dafür einen Antrag gestellt hat.
Ich hab nämlich ursprünglich auch dasselbe gelesen wie Du, war daher auch verwirrt, als die Antwort auf meine Frage bei mir ankam (wollte mich eigentlich nur noch mal persönlich vergewissern - und dann das!).
LG
Lexa
scarlett3001
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View profileLexa,
kein Problem. Ich kenne halt nur das, was auf der Homepage steht (als Auszug kopiert):
Die neue Studien- und Prüfungsordnung gilt zunächst lediglich für Studierende, die sich ab dem Wintersemester 2007/2008 in den Studiengang einschreiben.
Studierende, die bereits in den Studiengang eingeschrieben sind, können Ihren Abschluss auch weiterhin nach sechs Semestern und 18 Modulen absolvieren. Sie erhalten hierfür 180 ECTS.
Diese Studierenden können jedoch jederzeit in das siebensemestrige Curriculum wechseln, in dem Sie die zusätzlichen Module belegen. Sie erhielten für diesen Fall ein Zeugnis mit 210 ECTS. Da der Master of Laws über 90 ECTS verfügt, wären so, bei konsekutiver Belegung, 300 ECTS erreichbar.
Werde bei Gelegenheit auch nochmal nachfragen. Irgendwie schon etwas verwirrend das Thema alte PO/neue PO... Wäre ja an sich kein Drama die EA's von ZPO zu erledigen, nur automatisch in die neue PO umgeschrieben werden, möchte ich dadurch nicht.
Viele Grüße,
Verena
LarsT
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View profileEs gibt im Moment keinen direkten Weg vom Master zum Staatsexamen. Die Fernuni fährt auch keine Strategie das Studium aufs Staatsexamen auszurichten. Dies hat Gründe im Ergebnis einer Evaluierung des alten juristischen Studiums der Fernuni (damals mit Mglichkeit Staatsexamen) und dem Ziel den BoL und MoL als eigenständige berufsbefäigende Qualifikation zu gestalten. Um das NRW-Staatsexamen zu erreichen müsste die Fernuni das Studium deutlich überarbeiten und den Bezug zu Wirtschaftsmodulen deutlich reduzieren (um Raum für bestimmte Pflichtinhalte zu schaffen).
Es gibt verschiedene Reformüberlegungen der Juristen- und insbesondere Anwaltsausbilung. Allerdings kann noch niemand sagen wie die Diskussion ausgeht. Es gibt dort auch Konflikte zwischen KMK und Justizministerkonferenz etc.
Es könnte aber in einigen Jahren einen vereinfachten Zugang zur Anwaltszulassung geben. In dem Fall könnte es sein, dass die ECTS-Punkte bzw. die Regelstudienzeit eine Rolle spielen. Darum geht es bei den Spekulationen.
Die Fernuni "musste" beim Master bei 3 Semestern bleiben, weil der Master sonst nicht konkurenzfähig wäre. Viele MoL sind sogar nur 2 Semstrig und wenden sich an Juristen mit Staatsexamen...
Herzliche Grüße
Lars