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Ohne lernen geht bei mir nix - Rewi

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Ohne lernen geht bei mir nix - Rewi

Hi und ein fröhliches Hallo an alle! :p

Ich hab nun beschlossen, auch unter die Tagebuchschreiber zu gehen, ist doch nett, wenn man in seinem eigenen Studium so die Tief's und Hoch's miterleben kann.

Das ist die Ingrid:

Ich bin 25 Jahre alt und wohne eigentlich (noch) in Wien. Meine Matura hab ich in einer Handelsakademie gemacht, und obwohl ich eine sehr gute Schülerin war, habe ich nicht danach gleich mit einem Studium angefangen (was viele Klassenkameraden verwunderte)

Nein, ich wollte gleich in die Arbeitswelt einsteigen, Geld verdienen, weg von daheim!! :cool:
So fing ich dann beim Roten Kreuz als Buchhalterin an, und es war super. Tolle Kolleginnen, tolle Chefin! Und hab so wie die anderen auch mit dem Bilanzbuchhalterlehrgang beim WIFI angefangen, und nach zwei Jahren auch beendet)

Während diesem Lehrgang bin ich ausgezogen, hatte mich von meiner vierjährigen Verlobung getrennt, hatte meinen Job gewechselt und suchte ein wenig nach mir selbst, wo ich wieder viele neue Dinge kennenlernte, ein Haufen Bücher dann besaß (bis 19 hatte ich Lesen gehaßt) und doch zufrieden in meiner kleinen Wohnung und meinen vier kleinen Rennmäusen war.

In dieser Ruhe habe ich mich für eine FH beworben, und unter 400 Bewerbern sogar einen von 36 Plätzen erhalten, aber dann doch dankend abgelehnt, was auch sehr gut war!!

Einen Monat danach gings turbulent zu, meine Mutter zog bei mir ein :mad:, ein weiter Umzug nach nur zwei Jahren, und in meinem neuen Job fühlte ich mich ebenfalls unwohl.

Dann kam meine Rettung :D. Mein jetztiger Freund zog bei mir ein, und nach nicht langer Zeit meinte er: Du solltest studieren!
Tja, hätte ich wohl auch mal gemacht, hatte aber nie die Unterstützung, und wusste auch nie so Recht, was denn eigentlich?

Also nach langer Überlegung hab ich mich im WS 07/08 mal für Wiwi eingeschrieben.
Als ich meiner Schwester dann davon berichtete, meinte sie:
Ohne lernen geht bei Der nix :p, von ihr stammt also der Spruch in meiner Überschrift ;)

Ja, aber Wiwi ist es wohl doch nicht so. Es studiert ja doch die meisten Wiwi, hab keine Ahnung was ich so Recht mit diesem Studium anfangen sollte? BWL hatte ich ja in der HAK (ist sicherlich nicht mit einem Studium vergleichbar), aber als Bilanzbuchhalter suche ich wieder nach was Neuem, den Buchhaltung ist mir zu langweilig geworden, Controlling nicht mein Ding, Abteilungsleiterin will ich auch nicht werden.

Nun denn, ab dem nächsten Semester studiere ich Rewi. Ohne BWL gehts ja auch dort nicht! Aber ok. Bei dem einen oder anderen werde ich mir leichter tun, jedoch bei Recht fange ich ja komplett neu an - und freu mich schon riesig darauf :D

So, was steht an?
Klausuren im März: Mathe, E-Wiwi, und BWL I
im nächsten Semster: BWL II, BWL III und Propädeutikum

außerdem zwei OPs, eine Hochzeit und eventuell ein Umzug, also 2008 wird mein turbulentes Jahr werden *grusel* und *freu*!!

Ingrid :chatten:

:tuedelue

Comments

Ah, ok, also von mir aus gesehen (Bayern, Grenze zu Tschechien und Österreich) doch noch ein schönes Stück weiter weg.

Ich hab noch BGB I hinzubelegt :eek:

Unterlagen hab ich immer noch keine, naja, dafür lese ich Roman Pelzel's Ausführungen zur ersten EA von BGB in Gutachtenstil.

Die Termine von den EAs hab ich mir alle schon rausgeschrieben. BGB I ist als aller erstes dran, gleich am 27.04.

Bis dahin sollte ich wohl die letzten zwei KEs von Propädeutikum und die ersten zwei KEs von BGB I durchgekaut haben.
Hoffentlich klappt das alles ...

Das ich 4 Klausuren schreibe, wage ich seeehr zu bezweifeln, aber ich möchte wenigstens in BGB I schon mal die Klausurzulassung erreichen und gehe zu den Veranstaltungen in diesem Semester.

Da nämlich im nächsten Semester meine Hochzeit stattfindet (wohl im Ausland) kann ich nämlich nicht garantieren dass ich da am Anfang irgendwelche EAs schreiben kann, bzw. Veranstaltungen besuchen kann.

Daher muss ich das BGB I schon mal vorziehen :(

Zum Glück ist meine OP am 05. Mai. Da ist zwar gerade die Abgabe von BWL II aber bis zur nächsten BGB I Abgabe hab ich wenigstens wieder etwas Luft.

tinigridi wrote:

Da nämlich im nächsten Semester meine Hochzeit stattfindet (wohl im Ausland) kann ich nämlich nicht garantieren dass ich da am Anfang irgendwelche EAs schreiben kann, bzw. Veranstaltungen besuchen kann.

Daher muss ich das BGB I schon mal vorziehen :(

Na, das ist doch ein äußerst erfreulicher Grund dafür, das Studium mal bissel in den Hintergrund treten zu lassen :D:D:D.

Ansonsten hast du da ja wieder ein ordentliches Pensum für das Semester. Ich wünsch dir, dass alles so klappt mit deiner Planung, wie du es dir vorstellst.

LG
Lianea

Ja, hab ja eh vor im nächsten Semester 'nur' BGB I und Strafrecht zu machen.
Vorrangig BGB I, wo ich mir schon mal die Klausurzulassung holen möchte.

Bei BWL II und III mach ich mir keine Sorgen, aber Propädeutikum und BGB I hab ich schon Bauchschmerzen.

Völliges Neuland, andere Sprache, und irgendwie hoffe ich von 4 KEs so schnell was zu verstehen, dass ich auch bis vor dem 27.04. ein Gutachten erstellen kann (Postweg muss ja noch miteinberechnet werden)

Danke für die Wünsche, kann ich gut gebrauchen

Ich bin bei BGB I auch dabei...das theoretische Zeug zum Gutachtenstil hab ich schon gelesen, aber noch nie selbst ein Gutachten verfasst. Daher reiche ich dir diesbezüglich mal die Hand.

Hast du dir die BGB-EA schon angeschaut? Parallel laufen ja im Propädeutikum-Moodle die Einsende-Fälle. Die hab ich letztes Semester nicht mitgemacht, weil ich keine Zeit hatte. Ist aber sicher auch gut, um den Gutachtenstil "unverbindlich" einzuüben.

LG
Lianea

Durch den Tipp von Niniel gestern, hab ich mir die 1. EA aus dem Moodle geholt. Ein schönes interessantes Beispiel.

Doch ich kenne ja weder Theorie aus Prop noch BGB I, ich kann nicht mal nen Satz dazu schreiben, noch weiß ich das Ergebnis. :p

Wenn ich mal das ganze Zeugs da habe, werde ich das schon irgendwie in den Griff bekommen, denke ich.

tinigridi wrote:

Wenn ich mal das ganze Zeugs da habe, werde ich das schon irgendwie in den Griff bekommen, denke ich.

:genau: Du wirst das packen, da bin ich mir ganz sicher.

Yeah, hab soeben Unterlagen bekommen!!

:):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):):)

BWL II, BWL III und Propädeutikum, fehlt nurmehr BGB I, aber das hab ich ja erst nachbelegt, hoffentlich kommt es vor der 1. EA noch rechzeitig.

Dann kann ich schon mal ran an's Propädeutikum (man, gibts da keine Abkürzug für :rolleyes

Na dann mal frisch an`s Werk :D!

LG
Lianea

Bin gerade dabei alles auseinander zu sortieren und abzuheften, macht das Spass :p

Das werd ich nachher machen, habe nämlich meine Unterlagen vorhin auch gekriegt.

Erst kann man es gar nicht erwarten, bis das Material da ist und am Ende des Semesters ist man gottfroh, wenn das ganze Zeug endlich verräumt werden kann *kicher*.

LG
Lianea

Ja genau, und derselbe Spass kommt Semester für Semester immer wieder :p

Ich hab mir auch die EAs zuschicken lassen, von den Modulen die ich im letzten Semester hatte.

Jetzt sehen die Eas sehr einfach aus. In Mathe sind viele schon vorgekommen aus Letzt-Klausuren und Online-Aufgaben.
In E-Wiwi sind teilweise neue Sachen, manche Aufgaben wie vom VWL-Trainer.

Ein bißchen mies finde ich das schon.

Lese gerade KE 1 von Propädeutikum, abgesehen davon, dass wieder erklärt wird, dass der Kurs aus 5 Teilen besteht (was ja nimmer stimmt) preisen sie noch eben die CD an (die es wohl eben ab diesem Semester nicht mehr gibt) und behandeln eben zwei Seiten die nicht vorhandene CD. :mad:

Schade

Ups, da haben die lieben Leute aber nicht sehr gründlich gearbeitet:rolleyes:.
Wer hier nicht fleissig im Studienservice mitgelesen hat, steht da wohl erstmal ganz schön auf dem Schlauch.

LG
Lianea

Ja, da hast du Recht.

Generell finde ich das ja nicht sooooo problematisch, dieselbe KE 1 wieder zu verwenden.

Aber bei Propädeutikum, was viele ja bereits im 1. Semester belegen, wirft das kein gutes Licht auf Neulinge, die sich ja mit allem erst mal zurecht finden müssen, Termine, Abläufe, Anmeldungen, einfach alles.

Wir kennen das ja selbst.

Wenn dann die ersten vier gelesenen Seiten nicht mal stimmen, sogleich Fragen auftauchen wo man vielleicht nicht mal weiß, wo man am besten fragt?

Eine A4 Seite hinzugelegt, dass der eine oder andere Hinweis nicht mehr stimmt, bzw. das es jetzt eben nurmehr folgende KEs gibt ... hätte ja auch gereicht.

Naja, das ist eben wohl ein STUDIUM.

Bin nun auf Seite 42. Die Geschichten rund um die drei Personen die eine GmbH gründen, finde ich ganz nett.

Aber das mit der Mitgliedschaft bei der IHK und eben der Zwangsmitgliedschaft und Grundrechte und so, da bin ich nicht durchgestiegen.

Na heut ist doch wieder ein schöner Tag!

Die Sonne lacht, und die Postbotin bringt mir den nächsten/letzten fehlenden Teil der Uni-Skripte --> Das BGB I

:brav:

Somit hab ich alles hier für die erste EA in BGB.

Nachdem erfreulicherweise die KEs aus BGB I nicht wie sonst 100 - 150 Seiten haben, sondern im Schnitt 50 Seiten sehe ich das ganze schon ein bißchen gelassener entgegen.

Ich hab mich schon drauf eingestellt, dass die ersten beiden KEs schon jeweils 100 Seiten haben werden, puuuuhh, Glück gehabt.

Auch ist die erste EA in BWL II Finanzierung/Investition über die ersten drei KEs nicht Anfang Mai, sondern Anfang Juni. Da sind zwei verschiedene Termine herumkursiert, das Prüfungsamt bekommt natürlich den Vorzug :p

Somit hab ich quasi wieder ein Monat mehr Zeit, bzw. muss mich nicht so stressen vor meiner OP.

:cool-s

OK, es geht los, ich hab mir ein Lernplan zurecht gelegt.

Vorrangig bis 27. April zur KE 1 von BGB 1 brauche ich natürlich zwei KEs aus dem Propädeutikum und zwei KEs aus BGB 1.

Vielleicht schaffe ich es aber nebenbei auch was zu BWL 2 und BWL 3 zu lesen, mal schauen.

Auch habe ich heute mal mein neues Lernsystem angefangen.
Im letzten Semester habe ich ja so ab dem 3. Monat angefangen Zusammenfassungen zu schreiben (in E-Wiwi), mit der Folge, dass ich diese Zusammenfassung (die ja doch auch 40 bis 50 Seiten hatte) immer noch zu lange fand, und dementsprechen war ich wenig motiviert, diese auch immer wieder zu lesen.

Ich hab sie dann beiseite gepackt, immerhin konnte ich aber sagen, ich war fleißig :p

Dann hab ich hauptsächlich Klausuren geübt, das geht ja bei den Wiwi-Modulen ja sehr gut, bis auf Ausnahmen.
Und ebenso hab ich immer wieder in die Skripte geschaut, gelesen, neue Sachen entdeckt die ich ja wohl irgendwie überflogen hab/vergessen hab?
Somit fand ich schlussendlich meine Zusammenfassungen auch wieder lückenhaft.

Und dann hab ich angefangen kurze prägnannte Sachen die ich mir merken wollte (oder auch sollte) auf eine oder zwei Seiten zu schreiben.
Formeln, Begriffe etc.

In Rewi ist das ja ein wenig anders. Da weiß man nicht so sehr, was man kann, was nicht, weil seinen eigenen Gutachtenstil bewertet geht wohl schlecht.

Nachdem das mit Zusammenfassung ja nicht so gut geklappt hat, probiere ich es dieses Semester mit Karteikarten.
Ein ganzen Stapel leerer !!! Karteikarten hab ich ja schon vor mir!

Aber 15 Karteikarten habe ich auch schon erstellt aus KE 3 Prop. mit 17 Seiten (Auffinden der anwendbaren Rechtsnormen), mit Word. Handschriftlich würde mir sowas nicht gelingen, bis ich da mit meiner Schrift zufrieden bin, außerdem bin ich eine Schnell-Tipperin im Gegensatz zu Schnellschreiben?!?

Das könnte gut klappen, denn ich merke schon wie sehr ich mich auf Wesentliches beschränken muss.
Ansonsten hatte ich ja gerne so Füllsätze mitreingenommen in die Zusammenfassungen, das klappt bei Karteikarten ja nicht.

Ich bin gespannt, wie sich das so weiterentwickelt. :D

Prima ist ja, dass ich immer wieder Karteikarten schreiben kann, falls ich doch noch Lücken entdecke :p

Nettes Pensum, was du dir da aufgebrummt hast. Ich komm bei BGB irgendwie nicht recht vorwärst. Diese Meinungsstreite gerade am Anfang sind ziemlich anstrengend.
Kommst du denn gut mit dem Stoff zurecht?

BGB hab ich noch garnicht angefangen. So wie es aussieht werde ich heute mal mit dem Gutachten-Skript (jetzt KE 3) von Propädeutikum fertig.

Die Auslegung von Normen, Analogien und Rechtsfortbildung waren ja sowas von öd. Ich glaub, nach jedem Absatz hab ich gesetzt wieviele Seiten das Kapitel noch hat.

Nach KE 3 mach ich KE 4, die praktischen Hinweise. Dann starte ich (spätenstens Wochenende bzw. Anfang nächster Woche) mit BGB.

Ich hoffe dann, dass ich in etwa weiß, wie ich an die EA ran gehe, wenn ich KE 1 und KE 2 von BGB durchhab.

In der KE 1 von BGB gibt es auch nochmal Hinweise zum Gutachtenstil. Und dann gibt es ja noch die Holzhauerschreiben bei Moodle. Eigentlich macht das nur die Übung. Hab am Wochenende auch schon zwei drei ganz kleine Gutachten geschrieben

Klasse! Sehr brav!

Bei Moodle schau ich auch gelegentlich rein, bzw. erhalte ja Mails wenn was Neues dazu geschrieben wird, aber so direkt laufend üben werde ich Gutachen wohl noch nicht.

Ich schaue und hoffe das ich die Klausurzulassung erhalte, und werde dann im nächsten Semester für BGB I lernen, Fälle üben und die Klausur schreiben.

Vier Klausuren wären mir einfach zuviel für dieses Semester, zumal ich ja noch etwa 1 bis 2 Wochen im Krankenhaus muss, danach mehrere Termine ja noch hab ob alles passt und ich mich dann 6 Wochen von Kartoffelpürree und Apfelmus ernähre.

Na ich bin gepannt ....

Musst du nicht schon los mit deinem Kater?

Ist ne Katze, bin auch schon wieder zurück. Sie läuft als hätte sie einen über den Durst getrunken und will stänig nach oben. (Haben so ne Wohnung über Zwei Etagen und Sie schläft mit vorliebe auf dem Wäscheständer im Schlafzimmer).

Naja ich hatte kurz mal überlegt dieses Semester 3 KLausuren zu schreiben (hab ja noch Ewiwi *würg*. Naja mal schauen, wie ich in den anderen Kursen so voran komme.

Achso, eine Katze :o

Wenn du magst, kann ich dir zu E-Wiwi einiges schicken, ich hab ja die Klausur im März geschrieben, war die beste Klausur von allen schlussendlich.

Kannst mir gerne etwas schicken.

Ok, hab deine E-mail Adresse notiert. Bevor Spammer dies auch tun, würde ich die Adresse wieder rausnehmen.

DerBelgarath wrote:

Nix für ungut - aber wozu, glaubt Ihr, haben die Forensoftwareprogrammierer für teures Geld die Möglichkeit geschaffen, sogenannte "PN" zu versenden? :rolleyes:

Damit die Tutoren (und Stammgäste) immer und immer wieder auf die guten alten Mailadresssammler hinweisen müssen.

DerBelgarath wrote:

[IMG]https://www.cosgan.de/images/smilie/frech/r030.gif[/IMG]

:lol:

ich lach mich kaputt.

Ich hab es mir schon generell angewöhnt, e-mail adressen nur per PN zu schicken, aber spricht sich halt nicht so schnell rum.

Trotz der netten Ablenkungen :p bin ich nun mit KE 3 Propädeutikum durch.
Beim letzten Kapitel musste ich ja keine Karteikärtchen schreiben.

Dafür wird es wohl ein Kapitel werden zum immer wieder nachschlagen, wenn ich dann ein Gutachten verfasse. Da darin der Aufbau und die vielen Hinweise enthalten sind.

Den Anhang mit den Literaturhinweisen finde ich sehr gelungen!

So, jetzt bin ich mal gespannt, was da in KE 4 steht.

Also mein größter Schwung ist nun irgendwie verschwunden.

Prop KE 4 habe ich angefangen zu lesen, aber etwa nur die Hälfte ist für mich aktuell 'interessant'. Darin kommen nämlich auch Hinweise vor für Gutachten im Verwaltungsrecht und Strafrecht, diese Themen lasse ich vorerst mal aus, das lese ich dann, wenn ich soweit bin.

Mit BGB 1 - KE 1 bin ich ebenso durch. Habs gelesen, aber keine Karteikärtchen gemacht, hab nix für so wichtig empfunden, dass ich da etwas zusammenfassen wollte oder so.

Nun bin ich bei KE 2, Willenserklärungen und versuche mir mal mittels MindMap einen Überblick zu schaffen.

Nächste Woche hab ich meine erste Veranstaltung am Samstag in BWL II. Leider stehen keine Vorgaben was bis dahin zumindest gelesen werden soll, bzw. was in der Veranstaltung gemacht wird.

Naja, vielleicht schaff ich es noch diese Woche die erste oder auch die zweite KE wenigstens zu überfliegen.

Aber jetzt erstmals zu den Willenserklärungen ...
(bei dem nebligen Wetter bei mir kommt man sowieso nicht auf andere Ideen)

nunja, mir würden jetzt 100 Dinge einfallen, die ich lieber machen würde. Bei uns hat es sogar gerade geschneit :O

Ich muss mich gleich erstmal der Wohnung witmen. Die musste gestern nämlich aufgrund meines "Zustandes" auf mich verzichten. Wenn ich das gemacht habe, will ich weiter KE 2 zusammenfassen. Nebenbei mach ich mir auch so meine ersten Gedanken zur Einsendearbeit.

Ich sollte eigentlich auch bügeln ;) aber dazu hab ich noch weniger Lust. Aber der Tag ist ja eigentlich noch lang, mal sehen, vielleicht nach KE 2 (wenn ich den schaff).

Ich nehm mir auch schon seit einer Woche vor, mit KE 2 fertig zu werden, aber irgendwie klappt das nicht. Die wächst wahrscheinlich heimlich *lach*

Puhh, mit den ganzen BGH-Entscheidungen zieht sich die KE 2 wirklich etwas in die Länge.

Hab gerade Kapitel 2 geschafft, bin nun auf Seite 24. Aber es hat nicht den Anschein, als könnte es jetzt schneller vorangehen ...

Ich finde das Skript auch bissel mühsam geschrieben. Müssen wir uns das überhaupt merken, wer wann was gesagt hat? Also die Pro/Contra-Argumente klar, aber ob die jetzt auf dem Mist des BGH oder irgendeinem Schriftgelehrten gewachsen sind, ist doch nicht soooo wichtig, oder?! In der Klausur müssen ja auch keine Quellenangaben gemacht werden...:confused::confused:

Ich hab mir vorhin mal die EA angeschaut und ehrlich gesagt, hab ich keinen blassen Schimmer, wie ich da rangehen könnte. Mir fallen zwar durchaus ein paar Sachen ein, die man prüfen könnte, aber das ganze dann in eine strukturierte Reihenfolge zu bringen...ich hoffe, das wird noch!

LG
Lianea

Ich hab im Propädeutikum gelesen, dass wir das nicht wissen müssen, da wir 'nur' das Gesetz mit in die Klausur mitnehmen dürfen.

Denn wir müssten die Aussagen zitieren, und das könnten wir bei der Klausuren ja nicht machen :rolleyes:

Ich denke es geht eher darum, dass wir die Grenzen bzw. Überschneidungen in Begriffen erkennen können, dass so manches eben verschwimmt. Also dass man so eine Art Gefühl für die Wörter bekommt und damit 'spielen' kann.

Ich schätze, es kommt auf die Argumentationen an, die man dann bei den Gutachten an den Tag legt.

Die EA hab ich auch schon gelesen, aber noch keine Überlegungen angestellt. Ich hoffte, dass mir ein paar Lichter aufgehen, wenn ich dann die ersten beiden KEs von BGB 1 durch bin. :confused

Stimmt, da war doch was....;)!

Ich beneide nur gerade alle, die in irgendeiner Form juristisches Vorwissen haben. Gutachten-Schreiben ist ja mal was grundlegend Neues, wahrscheinlich stell ich mich deshalb so an:o. Aber ich seh das einfach als Hersauforderung, jawoll!!:D

LG
Lianea

Genau, ich sehe es auch als Herausforderung! Ich hab auch kein rechtliches Vorwissen, dafür aber in BWL, daher kann ich getrost BWL II und BWL III mal beiseite schieben.

Auch der Gutachtenstil ist mir neu, aber da sowohl in KE 3 und KE 4 in Propädeutikum was steht, und dann auch in BGB 1, müsste ich ja was hinkriegen.

Vor allem in BGB 1, wo da eine Gegenüberstellung war in dem was man machten sollte (lins) und das Ergebnis wie das dann aussieht (rechts) fand ich nicht mal so schlecht.
Wie sehr mir das alles dann bei der Lösung der 1. EA weiterhilft, werde ich ja noch sehen ...

Das Buch von Valerius - Einführung in den Gutachtenstil hab ich auch schon mal auf meinem Schreibtisch liegen.

So, jetzt hab ich aber mal ne Frage:
Auf Seite 24 steht bei KE 2 von BGB 1 folgendes:
§ 130 I BGB

Was ist dieses I in der Mitte? Was bedeutet das?

Es stand auch schon mal was mit S., da hab ich rausgefunden dass das Satz heißt, aber dieses I in der Mitte?

Die römischen Zahlen stehen für die Absätze. Heisst also § 130 Absatz 1. Das S heisst Satz, stimmt. Die sind ja auch noch fein säuberlich durchnummeriert *lach*.

LG
Lianea

Heißt jetzt Absatz und Satz jetzt eigentlich das gleiche?

Hmm, ich glaub ich habs nun ...

§ 130 hat 3 Absätze, und der 1. Absatz hat 2 Sätze, lieg ich da so richtig?

Ja, so ist`s richtig:D.

Ein Paragraph kann mehrere Absätze haben, das sind dann die Zahlen vorn, die in Klammern stehen. Die Satznummern sind die ganz kleinen oben am jeweiligen Satzanfang.

LG
Lianea

Cool, danke!

Jetzt freu ich mich schon bald auf's Abendessen. Spaghetti Bolognese gibts bei mir heut

Dann mal guten Appetit:)! Wir essen mittags warm, darum gibt es nachher höchstens noch belegte Brote.

Aber bei dem ungemütlichen Wetter hier (es schneit:mad:), gönn ich mir jetzt auch was Warmes und leg mich in die Wanne.

LG
Lianea

Damit hab ich meinen Tag begonnen, da es sooo neblig war.

Aber den Schnee brauch ich nicht, den darfst du ruhig behalten.

Nicht zu vergessen die HS, die Halbsätze :)

Ich war grad in der Pommesbude meines Vertrauens und wurde auf dem hinweg (mitm Roller) vom Auto angefahren. Klingt aber dramatischer als es war

Ahja, von HS hab ich noch nie gehört ..

Ist also nix Schlimmes passiert??

ich hab früher mal beim Roten Kreuz in der Buchhaltung gearbeitet

daher wusste ich, dass auch die Firma 'Gourmet', Essen auf Rädern, zum Roten Kreuz gehörte.
So ein Wagen hätte mich fast überfahren, obwohl er Rot hatte, und ich grün.
Die glauben wohl dasselbe machen zu dürfen, wie die Rettungsautos :rolleyes:

Promt fragt mich meine Chefin nach dem Kennzeichen, wusste ich aber nicht mehr.
(meine damalige Chefin war auch Geschäftsführerin)

Joa die wollte mich überholen und ich wollte links abbiegen und dann hat die mich halt mitgenommen. Das schlimme an der sache war, dass meine schwester hinten drauf saß und die das auto quasi abgefangen hat. Aber aufgrund der sehr langsamen geschwindigkeit ist nicht viel passiert.

Ist die/der andere wenigstens stehen geblieben und hat geschaut, ob was Schlimmeres passiert war?

Viele hauen ja einfach ab.

Jaja die hat auch gefragt, ob sie uns zum arzt fahren soll
aber war ja bis auf ne schürfwunde nichts weiter passier :) trotzdem kann ich mich jetzt nicht aufs lernen konzentrieren

Verstehe ich gut.

Ich bin gerade beim Zugang und beim Widerruf. Hab eigentlich nurmehr 10 Seiten vor mir, aber ich hab auch schon festgestellt, dass die KE 2 irgendwie heimlich länger wird.

Die 1. EA muss ich mir dann noch einmal durchlesen. Ob ich das theoretisch schon wirklich alles beantworten kann, anhand den ersten zwei KEs?
Da bin ich schon sehr gespannt.

Entweder ich versuch die Woche mal anzufangen mit der 1. EA, oder erst nach meiner Samstags-Veranstaltung von BWL II. Aber so zwischen dem 12. und den 20. April will ich es auf jeden Fall fertig haben und mich auf andere Sachen konzentrieren.

Niniel1984 wrote:

Jaja die hat auch gefragt, ob sie uns zum arzt fahren soll
aber war ja bis auf ne schürfwunde nichts weiter passier :) trotzdem kann ich mich jetzt nicht aufs lernen konzentrieren :(

Autsch:eek:! Klar, dass du dich jetzt nicht konzentrieren kannst. Ein Glück, dass alles glimpflich abgegangen ist.

Danke übrigens noch für die Mail.

LG
Lianea

Ja, ich danke auch! ist bei mir ebenso angekommen

Kein ding ne ;) Hauptsache ihr könnt damit was anfangen :D dann hat sich das runtertippen gelohnt!

Lianea wrote:


Ich hab mir vorhin mal die EA angeschaut und ehrlich gesagt, hab ich keinen blassen Schimmer, wie ich da rangehen könnte. Mir fallen zwar durchaus ein paar Sachen ein, die man prüfen könnte, aber das ganze dann in eine strukturierte Reihenfolge zu bringen...ich hoffe, das wird noch!

LG
Lianea

Hi Lianea,

hast du dir schon die Schreiben angeschaut in Moodle unter BGB 1?
Im Schreiben 03 steht nochmal etwas zum Aufbau eines Gutachtenstils. Auch Schreiben 04 finde ich sehr gut.

Vielleicht wird dir dann die Struktur etwas klarer?

Gestern habe ich noch die KE 2 von BGB 1 geschafft. Doch bevor ich an die 1. EA rangehe, muss ich mir doch nochmal den Gutachtenstil anschauen.

Das mache ich eben über diese Schreiben in Moodle und nehme mir dann nochmal die entsprechenden KEs aus Prop. her.

Zur 1. EA ...

Die 1. Aufgabe ist mir fast klar, ich weiß nur nicht wie sehr ich da in die Tiefe gehen soll (objektiver und subjektiver Tatbestand, Handlungswille, Erklärungswille und so ..)
Aber ich werde das wohl so machen.

Die 2. Aufgabe finde ich am schwierigsten, da prüft man wohl auch die Willenserklärungen (objektiv und subjetiv), und dann wirds eben happern bei der Annahme der WE, weil nicht einfach mit JA beantworten werden kann. (Der Barkeeper schenkt dann für 100 € ein, statt für 10 €, aber vielleicht muss man auch schon davor etwas verneinen? (Erklärungsbewusstsein?)) Vielleicht liegt schon eben kein konkretes Angebot vor?

einen Hinweis im Schreiben 04 unter Moodle hab ich gelesen eben:
Ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ist eine Willenserklärung, durch die der Antragende den Gegenstand und den Inhalt des Vertrags so bestimmt angibt, dass die Annahme durch ein einfaches Ja erfolgen kann.

Also das geht dann beim 2. Fall nicht, dass der Barkeeper mit Ja beantwortet, aber grundsätzlich Frage ich mich, [COLOR=Blue]wo das im Skript steht[/COLOR]? Das hab ich dann wohl irgendwie überlesen, bzw. muss ich nochmal suchen.
[COLOR=Indigo][COLOR=Blue]Warum dann auch der § 145 erwähnt wird, ist mir ebenso ein großes Rätsel![/COLOR]

[COLOR=Black]Bei der dritten Sache muss ich noch den Zugang überprüfen. Ob eben ein Fax in dem Moment (sofort) zugegangen ist, wenn es beim Händler ankommt. Bzw. gibt es ja den Hinweis, dass das zweite Fax am Sonntag geschickt wird. Die Frage ist dann, ob der Widerruf gültig ist, ob es eben dann gleichzeitig mit der Bestelltung eingegangen ist am Montag darauf.

Bislang mit dem Brief und den Briefkasten hab ich das verstanden. Wenn der eine Brief am Samstag in den Postkasten geworfen wäre, und der andere am Sonntag, dann wäre der Widerruf am Montag gleichzeitig eingegangen. Aber wie das mit dem Fax ist, muss ich nochmal schauen.

Also das wären da so meine derzeitigen Überlegungen dazu. Aber der Hund steckt hier natürlich im Detail und muss mich jetzt erstmals mit dem Gutachtenstil etwas näher verfassen.

Heut bin ich sooo müde, dass ich sicherlich mit der EA nicht anfangen werde. Aber es schaut gut aus, dass ich ihn diese Woche wohl mal grob anfangen werde.
[/COLOR][/COLOR]

Ja, hab ich mir angeschaut, aber irgendwie verliere ich teilweise den roten Faden bei der ganzen Sache. Man kann ja ewig viel schreiben...
Z.B. bei Fall 1) Es wird erwähnt, dass sich die beiden die Karte schon im Schaukasten vor dem Restaurant schon angesehen haben. Das wäre meiner Meinung nach eine Invitatio ad offerendum (oder so). Das kommt in den ersten KEs gar nicht vor, aber ich denke, man muss es im Gutachten erwähnen. Sonst hätten sie es ja gar nicht in den Sachverhalt schreiben brauchen.

Bei Fall 2 habe ich mir gedacht, dass man das Ganze über §118 (Scherzerklärung) machen könnte, weil der mit dem 10-€-Schein dem Barkeeper zuzwinkert, während er "bestellt".

Bei Fall 3 sehe ich es so wie du. Ist wohl eine Zugangssache.

Das mit der Annahme des Barkeepers: Eine Annahme kann auch durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten erfolgen. Also man geht an die Bar, bestellt ein Bier und der Barkeeper schenkt es einfach ein => er hat das Angebot angenommen.

LG
Lianea

Über das Invitatio ad offerendum hab ich da noch keine Ahnung. Ob ich das dann reinnehmen muss, wenn ich es garnicht kenne bzw. in den ersten zwei Skripten steht? Oder vielleicht steht da doch noch wo ein kleiner Hinweis.

Die Scherzerklärung ist ein guter Aufhänger, KLAR!
Das mit dem Augenzwinkern hab ich mir extra angestrichen, das war so eine Bemerkung à la das ist wichtig! Aber dann fiel mir doch noch nix dazu ein.

Das man eben 'ewig' schreiben könnte, kann ich gut nachvollziehen. Also wenn dieses Gutachten vielleicht so an die 7 Seiten hat, würde mich das irgendwie nicht wundern.

Aber eigentlich sind es ja drei Gutachten? Bzw. werde ich pro 'Fall' einen erstellen und diese drei nicht vermischen bzw. die Gutachten werde ich jeweil mit Beginn einer neuen Seite starten.

Ja, ich mach auch drei separate. Aber nimmst du, wenn z.B.du im ersten Gutacheten schon ausführlich definiert hast, was eine Willenserklärung ist (obj./subj. TB), das ganze nochmal ebenso ausführlich in´s Zweite auf?
Oder schreibt man dann eher sowas wie "Willenserklärung siehe oben"?

LG
Lianea

Also ich bin mir noch nicht sicher, ob ich das beim ersten Fall auch so prüfen muss, wird aber wohl so sein, denke ich.

Wenn, dann mache ich das für jeden Fall extra. Denn im ersten Fall ist Annahme und Angebot ja anders als im zweiten Fall.

Die einzigen Sätze die sich ja wiederholen werden sind die Defintionen für Angebot, Annahme und eben den Tatbeständen der Willenserklärung.

Aber gerade deshalb, weil sich bei Fall ja schon bei den Tatbeständen der WE eine Unregelmäßigkeit ergibt, würde ich das eben nochmal anführen, und nicht auf 'oben' hinweisen.

Aber der Aufbau eines Gutachtens ist ja denk ich absichtlich so, Definition, Subsumtion usw.
Und um den Lesefluss denjenigen nicht zu stören, der meine Arbeit sich dann anschauen muss, schreibe ich die Definition lieber nochmal hin.

Ich bin mir momentan sehr unschlüssig, ob obj./subj. TB beim ersten Fall zu prüfen ist, bzw. ob diese AUSFÜHRLICH zu prüfen sind.

Ich glaube es geht eher darum, dass A und B nach zwei Stunden eben nachgefragt haben, wo das Essen bleibt.
Das heißt für mich, trotz Verzögerungen hielten sie noch an der bestellung fest, bzw. an die Erfüllung.

Also A und B haben nicht gesagt, kommt wir gehen, das Essen ist immer noch nicht da, sondern sie haben ja weiterhin darauf bestanden, dass das Essen kommt.

Ich sehe noch einen Bearbeitervermerk, den muss ich mir noch anschauen. Ich schätze, wenn wir hier im 1. Fall eben den obj/sub. TB im Detail erläutern, gehen wir am Wesentlichen (Werkvertrag/Kaufvertrag) vorbei.

Also meiner Meinung nach geht es schon auch darum, dort herauszuarbeiten, wie denn genau der Werkliefervertrag entstanden ist. Ist z.B. das Reichen der Speisekarte schon als Angebot aufzufassen? Oder geben die Gäste das Angebot ab, indem sie ihre Bestellung aufgeben? Die Annahme wäre dann durch konkludentes Verhalten des Kellners, der alles aufschreibt und in die Kasse eintippt.

LG
Lianea

Ja so eine Richtung meine ich auch, aber ich meine zB wenn jetzt die Speisekarte das Angebot darstellt, dann 'unterstelle' ich, dass hinter dem Angebot die Willenserklärung gegeben ist, und prüfe nicht, ob der Inhaber des Restaurants mit seinem Aushang jetzt nun einen Handlungswillen, Rechtsfolgewillen und Erklärungsbewusstsein hat.

soweit gehe ich persönlich nicht

Nachdem nun STUNDEN vergangen sind, habe ich nun den ersten Fall von der 1. EA BGB 1 fertig. puuuuhhhh endlich

klar muss ich den noch x-Mal lesen und schaun ob ich nicht irgendwelche groben Fehler gemacht habe

mal sehen ob ich die Woche noch den zweiten Fall schaffe, bügeln sollte ich noch, und eigentlich sollte ich mir BWL 2 anschauen, da ich ja am Samstag in München ne Veranstaltung besuche

da ich jedoch etwas weiter weg wohne von München (2 1/2 Std.) müssen wir schon am Freitag losfahren und übernachten bei einem Freund

naja, was ich also die Woche noch erreichen werde, sehe ich ja

Fleissig biste *gg*!!

Berichte mal, wenn du aus München wieder zurück bist. Da kannst du ja sogar das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden.

LG
Lianea

Mach ich gern, aber hat sonst noch außer mir jemand BWL 2 hier?

Gerade hab ich unter Moodle in Prop. gesehen, dass nun alle 4 Skripte als PDF online sind

Den 2. Fall hab ich gestern nun auch erledigt (sowie meine Bügelwäsche *freu*) Ein wenig eine verzwickte Sache wie ich das mit dem Erklärungsbewusstsein hinschreiben soll, naja.

Ob heut der Dritte Teil dran kommt? Mal sehen.

Hm... ich hab noch nicht mal angefangen. Muss am Wochenende mal reinklotzen, sonst hab ich wieder das Nachsehen

Zum Glück ist bis zum 27. April ja noch ein wenig Zeit, aber wenn man nur die Wochenenden dafür hat, kann die Zeit natürlich schnell rum sein

Ich habe nun doch den dritten Fall angefangen, und im Gegensatz zu den anderen zwei Fällen ist es eine richtige Erleicherung. Ich finde man kann Abgabe und Zugang und Widerruf eines Angebots einfach besser definieren und subsumieren (weiß endlich was das heißt :p) als Erklärungsbewusstsein.

Ich hoffe das ich die 1. EA dann auch bestehe, dann werde ich aus Zeitmangel mich nurmehr um die 4. EA kümmern (LOTSE) und damit hoffentlich die Klausurzulassung in der Tasche haben.

Ins Krankenhaus werde ich dann wieder Skripte mitnehmen von der Uni. Wenn ich dann nämlich nach Hause komme (so Mitte Mai) ist der Termin 05.06. für die ersten EAs in BWL 2 und BWL 3 nämlich auch nicht mehr so weit entfernt.

Aber zum Glück kann man Rechenendergebnisse gut hier im Forum vergleichen.

Du machst in diesem Semester ja auch BWL 1?
Ich war am Anfang ziemlich geschockt, da gerade BWL 1 so viele Skripte hat. Ich hoffte dann insgeheim, dass das nicht in jedem Fach so ist.

Wenn man mit Buchhaltung auf Kriegsfuss steht, ist das Littkemann Buch sehr gut. Auch sind fünf Klausuren drin, wo drei Klausuren fast genau so, bzw. mit kleinen Änderungen in den Klausuren auch tatsächlich dran kam.

Aber leider behandelt es eben nur den Buchhaltungs-Teil. Und Buchhaltung macht ja nur 40 % der Klausur aus. 60 % eben der Jahresabschluss.

tinigridi wrote:

Wenn man mit Buchhaltung auf Kriegsfuss steht, ist das Littkemann Buch sehr gut.

Hast du bitte mal die ISBN für mich? Bin ja im nächsten Semester auch mit dabei.

Na klar: 3834919144

[media=asin]3834919144[/media]

Ja hab das Buch auch. Habs auch fast durch. Habs in den "Semesterferien" gelesen. Vor BWL 1 mach ich mir jetzt nicht so die mega Gedanken. Mal gucken

tini,

wollte mich auch mal wieder melden :winke:

du legst ja ein ganz schoenes tempo vor :)
wie geht's der schilddruese?

lieben gruss
petra

Ja ich denke auch dass man mit dem Angebot des Lehrstuhls, welches ich wirklich gut finde, auch reichlich an Übungs- und Lernmaterial hat

das ist wohl eines der wenigen Fächer wo man sich umschauen muss an zusätzlichem Lernmaterial

ich werde dann kommende Woche dann mal richtig mit BWL II oder auch BWL III anfangen

Am Wochenende schau ich dann mal, ob mir zur EA zu BGB noch was einfällt, aber da geht mir schon ziemlich die Puste aus. Wenn ich da jetzt eventuell noch was ändern würde, dann mache ich mir ja meine Struktur kaputt.

Wie es auch immer wird, am 21.04. schicke ich es dann mal los. Und im Juni konzentrier ich mich dann noch auf die 4. EA, die ist wenigstens per LOTSE. Und wenn ich ganz viel Glück habe, hab ich ja eventuell meine Klausurzulassung.

Ansonsten im nächsten Semester dann von vorne, und dann richtig.

Und mein Karottenkuchen müsste auch bald fertig sein :essen

Hm ich sollte mich auch mal so langsam an BWL I rantasten. Aber irgendwie fehlt mir aufgrund der doofen EA in BGB 1 die Motivation.

Gratulation zur Supernote:D:D:D:D. So könnt`s doch jetzt weitergehen, oder nicht?!;)

LG
Lianea

Ja, könnte schon, aber ich weiß dass ich in den BWL Fächern gut abschneiden werde, im Gegensatz zu den Rewi-Fächern

Rewi finde ich einfach anstrengend und da muss ich mich wirklich dahinter klemmen, Bücher hinzunehmen, etc.

Wiwi hingegen, setz ich mich hin, überfliege das meiste, was ich nicht weiß lese ich genauer und übe Klausuren (grob gesagt).

Ja, aber das ist ja auch irgendwie das Reizvolle an der ganzen Sache, find ich jedenfalls:).

LG
Lianea

[FONT=Impact]Herzlichen Glückwunsch zu dem super Ergebnis! Toll gemacht!

Lianea wrote:

Ja, aber das ist ja auch irgendwie das Reizvolle an der ganzen Sache, find ich jedenfalls:).

LG
Lianea

Genau, deswegen habe ich ja eigentlich gewechselt. Denn BWL-Fächer gibt es ja sowieso im Rewi-Studium und alles andere (Statistik, WInfo, Marketing, Unternehmensführung) interessiert mich garnicht. Ich wüsste garnicht so recht, was ich im Hauptstudium wirklich machen wollen würde.

Und das eine Fach (Banken) welches ich gewählt hätte, kann ich ja auch im Rewi-Studium wählen.

Aber bis dahin ist ja noch so eine lange Zeit :p

Mariasusann wrote:

[FONT=Impact]Herzlichen Glückwunsch zu dem super Ergebnis! Toll gemacht!

Oh, lieben (¯`v´¯)-lichen Dank

von mir auch einen herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Ergebnis. Da kannst Du stolz drauf sein. :D\

tinigridi wrote:

Aber bis dahin ist ja noch so eine lange Zeit :p


Oh, glaube mir, die Zeit vergeht sooo schnell. Mir kommt es vor wie gestern, als ich angefangen habe und jetzt bin bereits bei den Wahlfächern angelangt. :p

Auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zu dem super Ergebnis

tinigridi wrote:


Wiwi hingegen, setz ich mich hin, überfliege das meiste, was ich nicht weiß lese ich genauer und übe Klausuren (grob gesagt).

Das schreit schon nach meiner zukünftigen Wiwi Nachhilfelehrerin :D Ich verzweifel grad übrigens an meiner EA für BGB. Hab den zweiten Fall nochmal komplett umgeschmissen und nur nur den 118 mit rein genommen, da es ja um einen bewussten Willensmangel geht. Da braucht man den unbewussten ja nicht zu prüfen :/ Nunja. Fall 3 bereitet mir auch noch Kopfschmerzen. Hoffentlich bin ich am Wochenende fertig. Kann das nicht mehr sehen :/

Ja gern, wenn du Fragen hast, schreib einfach ins Skype, mehr als dass ich es nicht beantworten kann, kann nicht passieren ;)

ja die BGB EA, bin auch froh wenn ich sie los bin, Montag wird sie definitiv weggeschickt und am Wochenende füge ich dann noch den Rand uns so hinzu, und meinem Namen, damit die Wissen, wer so einen Mist schreibt :p

Oh Mann!

Es gibt Dinge, da weiß man dass man das nicht tut, doch wenn man neben sich steht, macht man das trotzdem!

Also gestern hatte ich nur von 4 Uhr früh bis halb 10 Uhr morgens geschlafen. Zuerst konnte ich eben nicht einschlafen, und am Vormittag bin ich dann von einer Bohrmaschine geweckt worden.

Naja, also 'munter' in den Tag hinein (also völlig verschlafen, und wenn ich zulange ungeschlafen bin, bin ich auch bißchen genervt) möchte die Jalousie hoch tun, kommt mir gleich die ganze Jalousie entgegen!

Naja, dacht ich, toller Tag.
Am Nachmittag hatte ich dann so ein richtiges Tief mit meiner Müdigkeit, kommt da einer von 'Myphone'.

eben bla bla, er wäre von der Telekom, neuer Vertrag, dürften das nicht mehr per Telefon machen, bla bla

ich dachte nur: das ist ein Haustürgeschäft .. davon hab ich was gelesen in BGB 1, 2. Skript, ja das werd ich mir nochmal anschauen, und da kann man ja widerrufen ... und hab unterschrieben den ganzen Käse :eek:

mein Hirn rattert nur vom Widerruf, dabei hätt ich doch einfach nicht unterschreiben brauchen

boah, ich war dann so ärgerlich auf mich, dass der ganze Tag versaut war

gestern habe ich eine Mail geschickt mit dem Widerruf, und heute gleich ein Brief mit Einschreiben/Rückschein

Oh Mann, manchmal kann man echt blöd sein. Die anderen Armen Leut denk ich mir, der hatte ein ganzes Paket voller unterschriebener Verträge.

so, zur Uni: Derzeit bin ich bei Kostenrechnung, wobei irgendwie überfliege ich das wieder mal und bin zum Faul zum rechnen, naja, spätestens bei der EA wird dann gerechnet.

Ansonsten verstehe ich eigentlich alles, ich hatte das meiste schon im Bilanzbuchhalter gehabt, auch wenn mehrere Hilfskostenstellen sich gegenseitig 'beschenken', Gleichung und so (nur war da so der Tipp, dass das aus Zeitgründen wohl nicht kommen würde), obwohl die Kore-Klausur beim Bilanzbuchhalter 4 Stunden gebraucht hat!

Da waren wohl noch viele andere Sachen wichtiger (Planbilanzen, Finanzierungspläne und so)

Achja, und die Post hat mir das aktuelle Skript von Martina Sphan gebraucht für BWL II. Na ich bin gespannt wie sie so schreibt, ich werde dass parallel mit den Uni-Skripten lesen, vielleicht erspar ich mir das Zusammenfassen :p

an Alle!

Bei mir tut sich eigentlich nicht viel.

Seit gestern hab ich Fieberblasen die mich ärgern ..

Und ich habe festgestellt, dass ich insgesamt nurmehr 4 Wochen habe für die nächsten zwei EAs. Irgendwie dachte ich, ich hab mehr Zeit, aber mit dem Krankenhausaufenthalt dazwischen, geht ja doch Zeit verloren.

So hab ich mich nun seit gestern an die 1. EA in Kostenrechnung hingesetzt. Eigentlich ist es ganz ok, bis auf die 1. Aufgabe, wo ich Gleichungen mit 3 Unbekannte hab, und die Zahlen irre Kommastellen haben, und mich x-Mal verrechnet hab.

Ich dachte schon, ich werde irre.

Nunja, dank der Hilfe von anderen Mitstudenten bin ich nun fertig. Ist ja immer klasse, wenn man das selbe rausbekommen hat, wie die anderen. Da kann man mit ruhigem Gewissen Schluss machen.

Anders ist es bei BGB. Meine Einsendearbeit habe ich nun ohne weiteren Änderungen abgeschickt. Mit Mails werde ich bombadiert (selber schuld :rolleyes:) von anderen Studenten, die ja irre Ideen haben zu den 3 Fällen, aber ich hab meines so belassen, weil ich wissen möchte, wieviele Punkte ich auf meine eigene Lösung erhalte.

Das brauche ich dann als Richtschnur für die Klausur.

So, nun kommt BWL 2 dran. Bzw. ab morgen.

Momentan freut mich die Uni garnicht.

knuddel: :knuddel

tinigridi wrote:



Momentan freut mich die Uni garnicht.


Das ist ganz normal. Solche Hänger zwischendurch sind nichts Außergewöhnliches. Der Vorteil ist: Danach kann es nur bergauf gehen. :p

Ich wünsche Dir die Kraft alles zu schaffen, was Du Dir vorgenommen hast.

knuddel: auf das es wieder besser wird

Tini,

das mit der EA in BGB habe ich auch so gehalten. Ich werde sie heute abschicken und dann mal hoffen, dass sie trotz Poststreik rechtzeitig in Hagen ankommt.

Vielleicht solltest du dir mal nen Tag FU-Pause gönnen und was Nettes unternehmen? Ich denke, dann kommt die Freude von ganz allein wieder:).

LG
Lianea

Dank euch Allen!

Nächste Woche habe ich ja FU Zwangspausen.

Am Montag nach Ried und nach Wels fahren, Kieferorthopäde und dann zum Chirurgen, Vorbesprechung zur OP. Danach nach Enns, da hat ein Freund von uns eine Wohnung, dort übernachten, am Nächstentag quer über Steiermark und Burgenland 3 Immobilien besichtigen, ankommen wollen wir in Wien bei meinem Bruder, und nachdem ich meine Ex-Firma besucht habe am Mittwoch wieder retour hierher.

Von daher wirds 3 Tage zwangsweise nix mit Uni. Und dann hab ich bis Sonntag Früh nimmer viel Zeit da gehts dann ab ins Krankenhaus. :(

Mal sehen. Irgenwas von der FU nehm ich mit zum lesen, aber ich weiß noch nicht ganz was. Bis nächste Woche werde ich es dann schon wissen.

Am Sonntag gibts eine Veranstaltung in München zu Propädeutikum, 3 Stunden.
Ob sich 2 1/2 Stunden Hinfahrt und dann wieder Rückfahrt lohnen, bin mal gespannt.

Mathe Klausur bestanden

Supi, eine tolle neue Nachricht, ich habe Mathe bestanden mit einer 2,7!

Dabei wurde meiner Meinung nach jedoch aufgewertet.

Ich habe mir eine Punktezahl von 61 errechnet, möglicherweise 66 wegen der falschen Simplex Angabe, erhalten hab ich jedoch 73.

Also irgendwie ist das mit der Teilaufgabenbewertung doch anders?? Mhh.

Naja, jetzt hab ich nun Mathe für mein Stipendium, für's Rewi-Studium ja nicht nötig

Wie war das nochmal mit dem Stipendium, hab das irgendwie nicht verstanden.

Btw. Glückwunsch zum Klausurergebnis

Ich hab mich noch in Wien für das österr. Stipendium angemeldet, noch bin ich in Österreich gemeldet, weil ich nächste Woche eine OP hab, und die Kosten für diese OP übernimmt klarerweise die deutsche Krankenkasse nicht, wenn die in Österreich geplant ist/war (kostet über 10.000 €)

Damit ich aber das Stipendium erhalte, muss ich 3 Klausuren bestehen.
Im 1. Semester habe ich mich aber für Wiwi angemeldet mit Mathe, E-Wiwi und Ext.RW.

Obwohl ich jetzt ja zu Rewi gewechselt habe, muss ich trotzdem alle Klausuren positiv haben. In E-Wiwi und Ext.RW ja kein Problem, lasse ich mir noch anrechnen, brauch ich in Rewi ja auch.

Aber eben dieses blöde Mathe brauch ich eigentlich nicht mehr.

Glückwunsch zur bestandenen Mathe-Klausur. Was man hat, das hat man und wer weiß, für was die nochmal gut ist, auch wenn du sie für Rewi jetzt nicht direkt brauchst.

LG
Lianea

Ja genau, vielleicht schaff ich Rewi nicht und wechsle wieder zu Wiwi :rolleyes

herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Klausur !! :D

Auch wenn Du sie nicht zwingend brauchst, ist es doch ein schöner Motivationsschub.

Da hast du Recht :)

Hab gleich beim Arztbesuch 10 Seiten weitergelesen von BWL II.

Nur verstanden hab ich den Leverage-Effekt nicht wirklich ...

Heut werd ich für die bestandenen Klausuren zum Essen eingeladen, in ein 4 oder 5 Sterne Restaurant. Bin mal gespannt.

Hoffentlich suche ich das Essen nicht auf dem Teller, den ich hab mächtig Hunger. Aber die machen erst um 18:00 auf. Ein bissi warten muss ich noch.

Glückwunsch zur bestandenen Klausur :) Naja, Mathe brauchst du in BWL II und III ja auch noch, schaden kann es also nicht ;) Ich wünschte ich könnte soviel Mathe :rolleyes:

Lass es dir gut schmecken heute

Hat prima geschmeckt, fünf Gänge oder so, aber auch dementsprechend hat es gekostet, naja, einmal im Jahr oder so kann man sowas schon mal machen

es ist ja nicht so, als hätte ich in Mathe viel verstanden! Das ist ja eigentlich mein Problem in Mathe, ich könnte da keine Nachhilfe oder so geben.

Aber ab und zu schaue ich zu E-Wiwi rüber, und beantworte die eine oder andere Frage. Dort klappts schon eher. :rolleyes:

Aber ab den nächsten Semester .... wenn ich nur noch Rewi habe ...
ojeoje

ich hoffe alles ist nicht so wie BGB 1.

Wie schauts eigentlich mit Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht aus? *leichter*?

das hätte ich vor zu BGB 1 hinzuzubelegen

Hm, Verwaltungs und Verfassungsrecht hat mir der Anteil im Propädeutikum erstmal den "Anreiz" gegeben es weiter nach hinten zu schieben *lach* Aber das ist sicherlich Geschmacksache. Ich hab es noch nicht belegt ;) Aber die beiden in einem Semester zu belegen ist sicher ein guter Gedanke, werde ich auch so machen.
Naja BGB I ist sozusagen das Grundgerüst, BGB II ist da schon ähnlich.

tinigridi wrote:


Wie schauts eigentlich mit Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht aus? *leichter*?

das hätte ich vor zu BGB 1 hinzuzubelegen



Also leichter wird's nicht. :D Die Erfahrung musste ich jedenfalls machen. Irgendwie ist alles auf seine eigene Art schwierig. Gerade zwischen dem Privatrecht und dem öffentlichen Recht bestehen große Unterschiede, vor allem bei der Handhabung bzw. beim Aufbau eines Gutachtens. Die Gutachten des öffentlichen Rechts sind nicht mit denen des Zivilrechts vergleichbar. Also macht es schon Sinn Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht in einem Semester zu belegen, da es sich bei beiden um öffentliches Recht handelt. Ob Du beide zeitlich neben BGB I schaffst muss Du selbst beurteilen. Den Angaben hinsichtlich der SWS kann man da schon Glauben schenken.

Ich denke zwischen "leichter" und "schwerer" kann man auch nach Neigung unterscheiden. Mir liegt das öffentliche Recht allein aufgrund meines Berufes besonders und ich komme deswegen gut damit klar. Andere (die noch nie was mit öffentlichem Recht an der Brause hatten) finden es häufig zu schwer, weil sie sich erst mal reindenken müssen. Also ist es wohl Geschmackssache, wo man selbst persönlich besser mit zurecht kommt, oder nicht.

Aber da wir ja eh alle Fächer machen müssen ist es ja auch egal. Durch müssen wir sowieso. :p