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xenforo

Ordentliche Kapitalerhöhung und Bezugsrecht

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ich stehe bei dieser Aufgabe (aus dem Bitz Übungsbuch, Aufgabe 3.01) total auf dem Schlauch...vielleicht erbarmt sich jemand und bringt etwas Licht ins Dunkle...tausendmal gelesen u sobald ich den Mist ohne Hilfsmittel rechnen muss, geht gar nichts :(

Also, folgende Augabenstellung:

AG plant Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Augenblicklich laufen 120.000 Altaktien um, die Aktie notiert nach Ankündigung der Kapitalerhöhung zu 300 GE/Stück. Der Nennwert einer Aktie beträgt 100 GE. Mit Hilfe der Kapitalerhöhung sollen 6 Mio GE an flüssigen Mitteln beschafft werden.

Angenommen, der Emissionskurs beträgt 125 GE/Stück. Wie hoch ist der rechnerische Wert eines Bezugsrechts?

Laut Lösung soll für b= 5:2 gelten....ich raffs einfach nicht :peinlich

Comments

also ich hab das Buch nicht, aber ich kann dir mal sagen, wie ich das rechnen würde:

du brauchst 6 mio GE, der Emissionkurs ist 125 GE/Stück, d.h. 6 mio/125 = 48000, d.h. 48000 neue aktien werden ausgegeben.
b= 120000/48000 = 2,5
Der Wert eines Bezugsrechts ergibt sich dann aus : B = Cbö - Ce / b+1 = 300-125/3,5 = 50

LG Susanne

Alte Aktien: 120.000

Da 6 Mio beschafft werden müssen und C (E) 125 GE/ Stück beträgt, braucht man 6 Mio/ 125 GE = 48.000
Neue Aktien: 48.000

120.000/ 48.000 = 2,5
5/2 = 2,5

oder?

Danke Susanne...ich habe nicht verstanden wie man auf n=48000 kommt....ich sollte wohl mal eine pause einlegen :)
danke für die schnelle hilfe

@Susanne: Du warst schneller..

@ stefanie richtig

hoffentlich bin ich am Freitag auch so schnell :rolleyes

ah sehe grad, es hat sich erledigt

Susanne81 wrote:

hoffentlich bin ich am Freitag auch so schnell :rolleyes:


Ach bestimmt :). Deine Antworten lassen darauf schließen dass du gut vorbereitet bist.

schmetterling wrote:

Ach bestimmt :). Deine Antworten lassen darauf schließen dass du gut vorbereitet bist.


Viele Dank, das gibt nochmal einen Motivationsschub für die letzten 2 Tage

Aber wenn nahc dem Bezugsrecht gefragt wird muss man doch (gross) B lösen oder?

klein b ist eigentlich nur das Bezugsverhältnis. Und Bezugsrecht (der "Preis" eines Bezugsrechts - "gross" B) ist eben (Cbö-Ce)/(b+1)

ok, dann hab ichs richtig verstanden