ich habe derzeit ein paar Probleme, mir Leistungen für den Master of Computer Science anrechnen
zu lassen. Größtes Ärgernis ist für mich, dass ich keine Anrechnung für das Programmierpraktikum
bekomme.
Ausgangslage ist, dass ich vor längerer Zeit an der FeU bereits zwei Studiengänge abgeschlossen habe:
1. Diplom II Mathe (Zugangsvoraussetzung für MsCompSc)
2. Diplom II Informatik
Aus dem letzten Studiengang möchte ich mir das Praktikum anrechnen lassen. Der LN ist zwar
vom SS 94, hat aber auch aus heutiger Sicht keinen Steinzeit-Inhalt (Umgebung: Linux, Modula-2,
Thema: Visualisierung von Graphenalgorithmen).
Hauptargument für die Ablehnung ist, dass jetzt alle Praktika auf objektorientierter Programmierung basieren. Das mag so sein, aber geht es nicht um Vergleichbarkeit bzgl. Niveau und Umfang?
Mal ganz davon abgesehen, dass Ansätze (z. B. Kanten, Knoten als Objekte) auch seinerzeit
schon enthalten waren.
Die Kommunikation mit dem Prüfungsamt ist sicher ausgereizt, so dass ich erwäge Widerspruch
einzulegen. Leider habe ich keine belastbaren Auskünfte hinsichtlich der Frist gefunden.
Vielleicht hat jemand dazu Infos. Auch zur Begründung des Widerspruchs wäre ich für Hinweise/
Argumente dankbar. Die Systemdoku und weitere Unterlagen von damals habe ich noch, könnte so etwas helfen die Erfolgschancen zu erhöhen?
Gruß
Klaus
Comments
Jochen104
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View profileKlaus,
hast du nicht eventuell berufliche Leistungen die du dir als Praktikum anrechnen lassen kannst. Damit würdest du die Problematik umschiffen.
Schönen Abend noch!
Mr K
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View profileJochen!
Leider habe ich in nächster Zeit wohl keine beruflichen Entwickler-Tätigkeiten, die für eine Anrechnung passen.
Die Anforderungen für eine solche Anrechnung scheinen mir recht moderat zu sein, unter der
Voraussetzung natürlich, dass man im richtigen Umfeld arbeitet.
Umso mehr ärgert es mich, dass das Praktikum 1587/88, welches im Hauptstudium absolvieren
musste, nicht angerechnet wird (bislang), weil grob gesagt nicht Java draufsteht.
Das Praktikum hat im Hauptstudium die meiste Arbeit gemacht, außerdem musste man sogar
eine Eingangsklausur bestehen. Der Ansatz zur Objektorientierung war eigentlich auch schon
gegeben, z. B. (Objekt-)IDs für Knoten, Kanten, etc., Kapselung, usw.
Natürlich gibt es Spracherweiterungen wie beispielsweise für Vererbung nur bei bestimmten
Modula-Compilern.
Außerdem kenne ich definitiv einen Fall, in dem ein weitaus älteres Fernuni-Praktikum angerechnet
wurde. Dabei handelt es sich aber angeblich um eine Fehlentscheidung???
Gruß
Klaus
Jochen104
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View profileKlaus,
muss es den unbedingt ein Programmierpraktikum sein?
Ich hab mir z. B. das Fachpraktikum Datenbanken anerkennen lassen.
Ansonsten sieht es eher schlecht aus. Im Merkblatt (siehe hier: [URL]https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/fakultaetfuermathematikundinformatik/lehre/praktika2/merkblatt_praktikum.pdf[/URL] ) steht
Und das was du beschreibst, ist aus meiner sicht keine "wesentliche Rolle".
Mr K
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View profileJochen,
das Merkblatt habe ich gelesen. Natürlich sieht ein Praktikum, das im Jahr 2011 veranstaltet wird,
anders aus als eines von 1994.
Die Objektorientierung kann da allenfalls inhaltlich vorhanden sein und wurde nicht großartig durch
Sprachkonstrukte unterstützt.
Unterschiede gibt es ja auch, wenn Studienbriefe überarbeitet werden. Trotzdem werden aber die
älteren Scheine anerkannt. Dies gilt vor allem dann, wenn die Komplexität eher höher war. Man müsste ja sonst u. U. schon nach zwei, drei Jahren einiges wiederholen.
Daher auch meine Frage, ob sich ein Widerspruch mit entsprechender Begründung lohnen könnte, und wenn ja, wieviel Zeit ich dafür hätte. Eine Rechtsbehelfsbelehrung konnte ich nirgends finden.
Die Anrechnung der Berufspraxis kommt bei mir zumindest mittelfristig leider nicht in Frage, da ich
zwar im Datenbankbereich arbeite, aber nicht großartig entwickle.
Gruß
Klaus