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Prüfung der Teilmodule

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Ich bin gerade am überlegen, das Teilmodul 01801 des Moduls "Softwaresystem" nachzubuchen, aber habe einige Fragen dazu...

1. Werden beide Teilmodule einzeln mündlich geprüft oder erfolgt die Prüfung erst nachdem beide Teilmodule absolviert wurden?

2. Wäre es möglich, Kurs 01801 im Wintersemester '09, den Kurs 01671 erst im Sommersemester '11 zu machen? Oder müssen diese Kurse quasi "en bloc" in einem Jahr absolviert werden?

3. Schafft man den Stoff diese Teilmoduls in 150h?

Letztere Frage richtet sich halt an den effektiven Arbeitsaufwand. Im Präsenzstudium ist es jedenfalls der Fall, dass es Module für 10 ECTS-Points gibt, die man viel leichter und schneller durchgearbeitet hat als andere, die genau so viele Punkte geben...

Herzliche Grüsse,
farbspielerin

Comments

1. Es ist eine Prüfung gleichzeitig über beide Teile.

2. Es ist egal wann und in welcher Reihenfolge Du die Kurse bearbeitest. Rein formal müsstest Du sie gar nicht belegen.

3. Ich fand die beiden Kurse weniger aufwändig als andere 2+1 Kurse, allerdings habe ich über den Kurs 1801 keine Prüfung abgelegt, sondern ihn nur aus Interesse belegt und gelesen. Ob das für Dich mehr oder weniger als 150h werden musst Du selber herausfinden.

Grüße
Stefan

Hallo

Vielen Dank für die schnelle Antwort! :) Das ist super, dann geht meine Planung auf.

Jetzt habe ich noch eine Frage...

2. Es ist egal wann und in welcher Reihenfolge Du die Kurse bearbeitest. Rein formal müsstest Du sie gar nicht belegen.

Was meinst du damit? Dieses Modul gehört doch in den Kernbereich der Bachelor-Prüfung, nicht? Oder habe ich dich falsch verstanden und man "muss" die Module nicht belegen, um sich zur Prüfung zu melden?

Herzliche Grüsse,
farbspielerin

Farbspielerin wrote:

... Oder habe ich dich falsch verstanden und man "muss" die Module nicht belegen, um sich zur Prüfung zu melden?


Hallo,

so meinte ich es. Du brauchts als formale Voraussetzung irgendwelche LN (welche siehe bitte in der Prüfungsordnung nach). Das Belegen der Kurse gehört nicht dazu. Das gilt meines Wissens für alle Fachprüfungen nicht jedoch für die Leistungsnachweise.

Grüße
Stefan

Stefan

Vielen Dank, jetzt sehe ich schon einiges klarer. Um sich bei der Prüfung anzumelden, muss der Leistungsnachweis für "Datenstrukturen I" vorliegen, dessen Inhalt aber nur für das andere Teilmodul "Datenbanken", nicht aber für "Betriebssysteme und Rechnernetze", Voraussetzung ist.

Ach ja, langsam aber sicher blicke ich im FU-Dschungel durch... :)

Herzliche Grüsse,
Farbspielerin

Farbspielerin wrote:

Um sich bei der Prüfung anzumelden, muss der Leistungsnachweis für "Datenstrukturen I" vorliegen, ...


Muss man da Einsendeaufgaben bearbeiten? Wenn nein muss man den Kurs auch nicht belegen.

Fratz wrote:

Muss man da Einsendeaufgaben bearbeiten? Wenn nein muss man den Kurs auch nicht belegen.

Fuer einen Leistungsnachweis in 'Datenstrukuren I' ist eine Klausur zu schreiben. Daran darf man nur teilnehmen, wenn man den Kurs auch vorher belegt hat. Die Einsendeaufgaben muessen nicht bearbeitet werden, und sind nicht fuer die Zulassung zur Klausur entscheidend.

Rene K. aus AB wrote:

Fuer einen Leistungsnachweis in 'Datenstrukuren I' ist eine Klausur zu schreiben.


Da ist ja nichts Außergewöhnliches.\

Rene K. aus AB wrote:

Daran darf man nur teilnehmen, wenn man den Kurs auch vorher belegt hat.


Das kann ich wo nachlesen?

Ich Frage weil ich demnächst die Datenstrukturen I/II machen muss. Für 01141 muss man auch eine Klausur als LN schreiben, belegen muss man den Kurs trotzdem nicht.