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Prüfung des CISG

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Sorry, ziehe die erste Frage zurück, habe die Infos auf S. 134 im Skript 1 gefunden.

Meines Erachtens ist das CISG nicht prüfungsrelevant, ansonsten wäre der vierte Teil der Skripte nicht gekürzt worden! Sehe ich das richtig?

Hmmm, leider weiss ich nicht, was Inhalt der Skripte 3 und 4 war. Im ersten Skript wird das CISG ja eher stiefmütterlich behandelt. Aber ob man es deswegen gleich als nicht prüfungsrelevant ansehen kann, kann ich mir nicht vorstellen.
Ich finde es aber seltsam, dass in der Prüfungsinformation steht, dass man die im Jayme/Hausmann fehlenden Normen des CISG ausgedruckt zur Klausur mitbringen soll, diese aber nicht (mehr) in moodle hinterlegt sind.

[USER=47928]@Liesen[/USER].
Ich denke, dass CISG schon nicht außer Acht gelassen werden sollte, da man es zur Abgrenzung kennen muss.
Gerade wenn es sich um Warenkaufverträge mit Verbrauchern geht, muss man zum CISG abgrenzen können.
In der Prüfungsinfo bezieht man sich ja nur auf die 16. Auflage, in der nicht das CISG komplett abgedruckt sein soll.
Ich verwende die 17. Auflage, da sollte alles drin sein, so wie ich es herauslese.