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Prüfungsleistungen

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als fertiger Dipl.-Inf. (FH) möchte ich jetzt im kommenden Semester mit dem "Master Informatik" beginnen und bin noch etwas verwirrt über die Prüfungsleistungen:

Muss man in allen Modulen, in denen eine Prüfungsleistung abgelegt wird (die i.d.R. mündlich erfolgt?!?), zuvor einen Leistungsnachweis (durch schriftliche Klausur?) erbracht haben? Oder entfällt die schriftliche Klausur zum Leistungsnachweis, wenn man in dem entsprechenden Fach eine mündliche Prüfungsleistung erbringt?

Entsprechen Prüfungsleistungen (mündlich) einer Fachprüfung?

In den Beispielplänen ist oftmals von "Kursmodul-5" die Rede. Was hat es damit auf sich?

Comments

stefgo2 wrote:

Muss man in allen Modulen, in denen eine Prüfungsleistung abgelegt wird (die i.d.R. mündlich erfolgt?!?), zuvor einen Leistungsnachweis (durch schriftliche Klausur?) erbracht haben? Oder entfällt die schriftliche Klausur zum Leistungsnachweis, wenn man in dem entsprechenden Fach eine mündliche Prüfungsleistung erbringt?

Du brauchst entweder einen Leistungsnachweis (LN) oder einen mündliche Prüfung. Du könntest zwar beides ablegen, aber den LN dann nicht verwenden. Z.B. könntest Du, sofern angeboten, zur Übung an der LN-Klausur teilnehmen und danach die mündliche Prüfung ablegen.

stefgo2 wrote:

Entsprechen Prüfungsleistungen (mündlich) einer Fachprüfung?

Ja

stefgo2 wrote:

In den Beispielplänen ist oftmals von "Kursmodul-5" die Rede. Was hat es damit auf sich?

Die "normalen" Module entsprechen einem 4+2 Kurs oder zwei 2+1 Kursen also 10 Leistungspunkten. Das Kursmodul-5 entspricht einem 2+1 Kurs und somit 5 Leistungspunkten.

Grüße
Stefan