Quittung = Willenserklärung ? Skript 1 S. 62
Hallo,
im 1. Skript steht auf Seite 62 zur Quittung, sie sein eine Willenserklärung, auf die die Regeln der Willenserklärung aber weitgehend analog angewendet werden können.
Müsste es nicht eher heißen, dass die Quittung k e i n e Willenserklärung ist, sondern nur eine "Tatsachenerklärung" auf die aber die Regelungen der WE weitgehend analog angwendet werden können?
Grüße
Sven
Comments
Heinzi
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View profileSven,
also in meinem Skript steht "Wissenserklärung" und nicht "Willenserklärung".
Macht ja auch Sinn.
Gruß
Michael
sven_berlin
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View profileMichael,
du hast Recht. Wer Lesen kann ist klar im Vorteil;)
Sven