Mir wurde Recht I auch anerkannt...ich habe Recht I auch nicht mehr belegt und trotz dem neuen BGB (hab nur das alte BGB gelernt...) Recht II mit ner 3 bestanden...es geht also ;)
sehr hilfreich waren allerdings die mentorenveranstaltungen zu Recht II, weil da immer mal was von Recht I mit erwähnt wurde und ich so so langsam mitgekriegt habe, wie das neue BGB funktioniert. Ich denke, das wichtigste ist sowieso, dass man begriffen hat, wie man gutachten schreibt...der inhalt kommt dann schon...! und so ganz wusste ich eh nicht mehr, was in BGB wie funktioniert hat...aber dafür hat man ja das gesetz...und wenn man recht I anerkannt bekommt, dann sollte man schon wissen, wie man das BGB zu lesen hat...!
ich habe recht I auch anerkannt bekommen, ich denke, recht II kann man auch gut lernen, ohne den recht I kurs belegt zu haben, da wir von recht I ja etwas ahnung haben, sonst hätten wir es ja nicht anerkannt bekommen.... :)
die einzige große bedeutung liegt nun darin, dass du recht II bestehen musst und nicht mit einem punkteüberschuß auch recht I ausgleichen kannst. aber das klappt schon, denn ein riesen vorteil ist es zumindest den gutachtenstil zu beherschen :D .
grüße
tina
F
Fink81
Contributions on this page: 1
Unter welchen Voraussetzungen habt ihr die Klausur angerechnet bekommen?
Comments
Yara
Contributions on this page: 4
View profileMir wurde Recht I auch anerkannt...ich habe Recht I auch nicht mehr belegt und trotz dem neuen BGB (hab nur das alte BGB gelernt...) Recht II mit ner 3 bestanden...es geht also ;)
sehr hilfreich waren allerdings die mentorenveranstaltungen zu Recht II, weil da immer mal was von Recht I mit erwähnt wurde und ich so so langsam mitgekriegt habe, wie das neue BGB funktioniert. Ich denke, das wichtigste ist sowieso, dass man begriffen hat, wie man gutachten schreibt...der inhalt kommt dann schon...! und so ganz wusste ich eh nicht mehr, was in BGB wie funktioniert hat...aber dafür hat man ja das gesetz...und wenn man recht I anerkannt bekommt, dann sollte man schon wissen, wie man das BGB zu lesen hat...!
tinsi
Contributions on this page: 1
View profilerecht I anerkannt
Hallo,
ich habe recht I auch anerkannt bekommen, ich denke, recht II kann man auch gut lernen, ohne den recht I kurs belegt zu haben, da wir von recht I ja etwas ahnung haben, sonst hätten wir es ja nicht anerkannt bekommen.... :)
die einzige große bedeutung liegt nun darin, dass du recht II bestehen musst und nicht mit einem punkteüberschuß auch recht I ausgleichen kannst. aber das klappt schon, denn ein riesen vorteil ist es zumindest den gutachtenstil zu beherschen :D .
grüße
tina
Fink81
Contributions on this page: 1
Unter welchen Voraussetzungen habt ihr die Klausur angerechnet bekommen?
Yara
Contributions on this page: 4
View profileAbschluss Diplomverwaltungswirt (FH)...steht in der Studieninfo...Abschlusszeugnis beglaubigt schicken und fertig
JuttaB
Contributions on this page: 1
Ich mach es so: schreibe jetzt Recht II und wenn ich das bestanden habe, dann lass ich mir Recht I anerkennen.
Es outen sich hier viele Beamten
Yara
Contributions on this page: 4
View profileGenau so hab ich es auch gemacht - erst auf Nummer sicher gehen und dann weg mit dem Antrag zur Anerkennung :D
Und Recht II bestehst Du sicher!!! :daumen
JuttaB
Contributions on this page: 1
Sag das nicht mir - sag das bitte meinem Korrektor :p
Yara
Contributions on this page: 4
View profileIch werde es ihm flüstern - aber nicht verraten