Inhaltlich konnte ich dem Studium an der FU bisher gut folgen,
aber die Änderung der Prüfungsordnung übersteigen wohl meinen Horizont.
Vielleicht könnt Ihr mir helfen?
Ausgangsituation 1:
Ich habe das Kursmaterial für Recht I und BWL III vorliegen, aber habe keine EA bearbeitet.
Frage 1:
Kann und darf ich diesen Kurs im WS 06/07 belegen (=EA bearbeiten) und dann die Klausur schreiben?
Ausgangssituation 2:
Ich habe Mikro bearbeitet und die Klausur mitgeschrieben.
Frage 2:
Sollte ich die Klausur nicht bestanden habe, gibt es eine Klausur im März 03 für Wiederholer oder muß ich die Klausur des neuen Kurses (Theorie der Quarkwirtschaft) schreiben?
Frage 3: Werden die EAs von Mikro für Quarkwirtschaft gewertet, oder muß ich EAs von Quarkwirtschaft bestehen?
Frage 4:
Ich habe die EAs für BWL II erfolgreich bearbeitet, aber die Klausur nicht geschrieben. Reichen die bestandenen EA für das neue Modul, oder muß ich die EAs des neuen Moduls bearbeiten?
:confused: Bitte sprechen Sie langsam, ich bin blond!
Comments
bigchief01
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View profileOk, die Antwort für BWL III habe ich gefunden.
bigchief01
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View profileAhh, die für Recht auch, super, Bis zur BWLI Klausur habe ich vielleicht alle Fragen beantwortet!!
bigchief01
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View profileJaaaa, das sieht gut aus! Jetzt muß ich mir nur noch die Fragen zu Mikro beantworten. Aber ich schreibe jetzt erst mal BWL I.
Nikki
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View profileMikro: Die Ea´s bleiben bestehen. Extra eine "Wiederholungsklausur" für die alten Skripte gibt es nicht.