vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.
In den Prüfungsbedingungen für das Vordiplom/ Diplomstudiengang steht:
"...Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat....
Was bedeutet, dass man den Prüfungsanspruch durch Fristablauf verloren hat.
Ich bin Teilzeitstudent und habe/ werde für das Grundstudium mehr Zeit benötigen, als die Regelstudienzeit vorsieht.
Ich war der Meinung, dass für TZ die Regelstudienzeit ohne Begründung überzogen werden kann und einmal erlangte Prüfungs/Klausurergebnisse zeitlich unbegrenzt ihre Gültigkeit haben.
Kann mir jemand helfen.
Mathias
Comments
Svenuni
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View profileBezieht sich der Punkt vielleicht auf den Auslauf der Diplom-Studiengänge?
Die Aussage ist etwas aus dem Zusammenhang gerissen...
Sven
65Mathias
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View profileRegelstudienzeit
Hallo,
nein es geht nur um den Punkt in den Prüfungsbedingungen, das endgültig kein Vordiplom beantragt werden kann, wenn
a,) Prüfungen nicht bestanden ( trotz Wiederhoungen etc)
und
b.) der Prüfungsanspruch durch Fristüberschreitung verloren geht.
Ich habe bisher niergends etwas zur Erklärung von Pkt. b gefunden.
Mathias
Silvia 42
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View profileMathias,
zu Deiner Beruhigung: ich habe eine gefühlte Ewigkeit für mein Vordiplom gebraucht und trotzdem ohne Probleme mein Zeugnis ausgestellt bekommen.
Den Punkt b gibt es vielleicht immer noch an Präsenzunis. Ich kennne das von früher, dass die Vordiplomsprüfungen alle innerhalb eines Jahres abgelegt werden müssen.
maischdro
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View profileIch sehe das Ähnlich ...
Gerade wenn mann/frau berufstätig ist, kann man aus beruflichen Gründen auch mal kurzfristig verhindert sein, den ein oder anderen Klausurtermin wahrzunehmen. Mehr als zwei Klausuren (wobei man Gefahr läuft, die ein oder andere "Ehrenrunde" drehen zu dürfen) gehen bei einer 60-Stunden-Woche sicherlich nicht. Kommt ein Projekt dazwischen, kann auch mal ein komplettes Semester "flöten" gehen.
Ich kann mir vorstellen, dass insbesondere für Vollzeitstudenten hier die Regelung strenger ist (man u.U. eben Probs hat, wenn man an eine Präsenzuni wechseln möchte).
Gruß
Sandra
Benedikt
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View profileDie "Prüfungsbedingungen" sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Bindend ist nur das, was in der aktuellen Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule steht.
An der Uni Hagen gibt es momentan keine Prüfungsfristen, abgesehen von der Deadline für Vordiplom- und Diplomprüfungen im SS 2017.
ginrin30
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View profileHallo Silvia 42!
Eine Frage: Was verstehst du unter einer gefühlten Ewigkeit? Ich meine
damit: Wieviele Sem. hast du gebraucht bzw. um wieviele Sem. hast du die Regelstudienzeit überschritten?
Übrigens ich Frage das nicht nur aus purer Neugierde, sondern als Info für meine bessere Hälfte (,die wahrscheinlich die Regelstudienzeit auch nicht einhalten kann).
Liebe Grüße
ginrin30
Silvia 42
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View profileDie genaue Zahl an Semestern ist hier nicht so wichtig, ich habe im Durchschnitt ein Modul pro Semester geschrieben.
Allerdings muss man bis 2017 fertig sein mit dem Diplom.
ginrin30
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View profileDanke für deine Antwort Silvia! Mit 2017 müsste es sich ausgehen (wie man so schon auf österreichisch sagt). Bin jetzt wirklich beruhigt, buh!
(Die Passage in der Prüfungsordnung sollte dringend überarbeitet werden).
Wünsche dir noch einen schönen Tag.
Grüße
Ginrin30
65Mathias
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View profileDanke Euch für Eure Antworten. Nur der Abschnitt mit"Fristüberschreitung"steht in der aktuell gültigen Version der Uni Hagen.
Also wird schon schiefgehn.
maischdro
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View profileWürde die FeU sich hier "konsequent" an eine solche Regelung halten, hätte sie wohl die meisten Teilzeitstudenten schon zwangsexmatrikulieren müssen ... Hatte Katja Seizinger nicht 18 Semester für das Diplom gebraucht ?
Cobra
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View profileHallo Mathias,
frage doch mal das Pruefungsamt, was sie darunter verstehen. Ich vermute mal, das diese seltsame "Fristueberschreitung" niemanden aufgefallen ist.
Gruss, Ulrike
KatrinFfm
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am Beginn meiner Fernunizeit habe ich eine Information über mein Studienguthaben bekommen. Hat es Konsequenzen, wenn man das überschreitet? Da ich einige Semester keine Klausuren schreiben konnte, würde das verheerende Wirkung für mich haben. Oder muss ich dann einfach "nur" mit Studiengebühren rechnen? Bin da auch etwas unsicher nun.
Viele Grüße
Katrin
Lianea
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View profileSoweit ich weiß, ist die Regelung mit den Studienzeitkonten durch die flächendeckende Einführung dieser 500 Euro Studiengebühren/Semester weggefallen, also dürften dir daraus keine Konsequenzen entstehen.
Da die Fernuni im Moment ja noch keine Studiengebühren erhebt, bleibt abzuwarten, ob und ggf. in welcher Höhe Langzeitstudiengebühren kommen werden.
LG
Lianea