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Rückmeldung bzw. Wiederholung der Kurse

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[COLOR=#222222]Hallo an alle!

Der Grundkurs aus dem L4 Modul, das ich wiederholen möchte, ist nicht möglich gebührenfrei zu belegen. Da ich in diesem Modul eine Hausarbeit schreiben möchte (falls ich in diesem Semester schon die Prüfung nicht bestehe), es wird sich sowieso nicht auf dem ersten, also Grundkursband beziehen.
Meine Frage wäre - MUSS ich diesen Kurs doch nochmals bezahlen (und was wenn ich die Prüfung im SS11 bestehe, bekomme ich dann das Geld zurück?) oder doch nicht.
Es handelt sich hier nicht wirklich um Geld, sondern eher um Prinzip. Ich weiß, dass ich schon ähnliche Information gelesen habe, aber kann sie jetzt leider nicht mehr finden...

DANKE!
Lavica[/COLOR]

Comments

Lavica,

ich nehme an, du meinst den Kurs [URL="https://www.fernuni-hagen.de/KSW/bakwmfs/studieninhalte/2011ss/kurs.php?bet_link=L4&kurs_nummer=34558"]34558[/URL] Literatur und kulturelle Differenz !? Dieser Kurs ist dieses Semester neu, auch wenn du Wiederholer bist, muss du den Kurs neu bestellen. Steht auch irgendwo in den Prüfungsordnungen, dass man bei grundlegender Überarbeitung bzw. wenn ein Kurs neu ist, die Gebühren nochmal bezahlen muss. Ich darf das auch, da ich das Modul hier schon länger liegen habe (brauchte es mal für eine PV).

KuniKuehn,

Danke schön für das Info. Ja, ich meinte an den Kurs 34558.
Was passiert aber, wenn ich dieses Modul in diesem Semester bestehe?

LG Lavica

erst mal nur rückmelden und noch nicht das modul belegen. du kannst dich auch noch seeeehr spät für das modul einschreiben. schau mal nach den fristen, ich habe die nicht im kopf. sollte bis mitte oktober oder so noch möglich sein.

bei einer verspäteten belegung bezahlt man -glaube ich- gerade mal 5 euro strafe oben drauf. im gegensatz zu über 100 euro für umsonst, wenn du das modul doch bestehst.

Ah, das ist ja wunderbar, vielen Dank!
Irgendwie sind so wichtige Infos doch nicht so einfach auf der Webseite zu finden...

ich habe ein ähnliches problem bzw. eine ähnliche frage..
ich habe dieses semester 2 module belegt, werde aber nur eins schaffen..
was passiert dann mit dem modul das ich nicht belege? denn die unterlagen habe ich ja schon zu hause und wenn ich es wieder belegen sollte (um es dann auch abzuschließen ;) ) muss ich dann irgendwo angeben, dass ich die unterlagen schon habe..oder wie läuft das?? und muss ich mich dann als wiederholer eintragen obwohl ich mich nicht für eine prüfung angemeldet habe??
ich weiß, irgendwo wurde das mal beschrieben, aber ich kann das im moment nirgends finden, deswegen hoffe ich auf eure hilfe :rolleyes: !!

Liebe Grüße

Ja, du meldest dich ganz normal zurück, gibst die Kursnummern ein und setzt das Wiederholerkennzeichen. Und schon hast du den Kurs fürs nächste Semester wieder belegt und zahlst keine Gebühren :) Musste ich auch so machen, weil ich in der Kurswahl letztes Semester mal wieder viel zu optimistisch zu Werke gegangen bin

Vielen Dank, für die schnelle Antwort :)!!! Diese zu optimistische Kursbelegung kenn ich jetzt auch schon ziemlich gut :rolleyes:...

Charlie_2802 wrote:

Vielen Dank, für die schnelle Antwort :)!!! Diese zu optimistische Kursbelegung kenn ich jetzt auch schon ziemlich gut :rolleyes:...

Hat aber den Vorteil, dass man gleich weiterarbeiten kann, wenn man Leerlauf hat!

Stimmt, und es ist auch sehr schön, die Studienbescheinigung mal ausnahmsweise ohne gleichzeitige Zahlungsaufforderung zugesandt zu bekommen

Muss ich eigentlich ein Modul, welches ich in diesem Semester nicht abschließe, im nächsten Semester wieder belegen oder kann ich es auch ein Semester auslassen und dann wieder neu belegen (z.B. weil es verändert wird)?

mimi,
du kannst Module innerhalb von sechs Semestern so oft als Wiederholer belegen, wie du möchtest (kostenlos, es sei denn ein Kurs wird überarbeitet). Ob du zwischen den Belegungen ein, zwei oder mehr Semester Pause machst ist dabei egal.

ich hätte da auch noch eine kleine Belegungsfrage.Ich hatte im letzten Semester G1 belegt,da ich davon ausging,dass ich die Klausur evtl. nicht bestehe habe ich mich fürs Wintersemester für L3 und G1 als Wiederholer zurückgemeldet.Sehr zu meiner Freude hab ich G1 aber bestanden und bin mit der Note auch zufrieden also nix mit wiederholen.Hat das jetzt irgendwelche Folgen,dass ich als Wiederholer für G1 hinterlegt bin oder ist es egal was auf dem Papier steht,da ich die Prüfung ja gemacht und bestanden habe?
Vielen lieben Dank im voraus

ja du zahlst was dafür wenn er überarbeitet wurde ... aber wenn du es erledigt hast ist es erledigt...

laut Aussage dieses Infozentrums der Fernuni macht es auch überhaupt nichts, wenn man ein Modul belegt und es gar nicht abschließt oder vorübergehend nicht abschließt und dann wieder neu belegt.

Ich habe L1 nicht bestanden und das Modul nach Bekanntgabe des Ergebnisses als Wiederholer belegt. Hier im Forum meinte jemand vor einigen Monaten, dass man im Fall einer nicht bestandenen Klausur die Gebühr von 5 € nicht bezahlen muss. Allerdings habe ich auf meinem Kontoauszug gesehen, dass mir 5 € abgezogen wurden. Was ist jetzt richtig?

frag doch mal bei [email]info@fernuni-hagen.de[/email] nach. die können Dir Auskunft geben.

Wühlmaus 08 wrote:

Ich habe L1 nicht bestanden und das Modul nach Bekanntgabe des Ergebnisses als Wiederholer belegt. Hier im Forum meinte jemand vor einigen Monaten, dass man im Fall einer nicht bestandenen Klausur die Gebühr von 5 € nicht bezahlen muss. Allerdings habe ich auf meinem Kontoauszug gesehen, dass mir 5 € abgezogen wurden. Was ist jetzt richtig?

Die 5,- € sind die Gebühr für eine verspätete Rückmeldung und haben nichts damit zu tun, ob man einen Kurs wiederholt, oder nicht.
Gruß
Michael

Ich habe mich aber rechtzeitig zurückgemeldet und nur L1 nachbelegt, nachdem ich wusste dass ich nicht bestanden habe.

Es kostet auch 5 Euro, wenn man ein Modul nach Ablauf der Belegungsfrist nachträglich belegt.
Von daher ist es ratsam die Module, bei denen man die Klausur schreibt, sicherheitshalber von vornherein im nächsten Semester als Wiederholer zu belegen. Dann kostet das nichts und wenn man die Klausur nicht besteht spart man sich die 5 Euro Nachbelegungsgebühr und wenn man die Klausur besteht hat die dann doch unnötige Wiederholerbelegung keinerlei Auswirkungen.

Rennschnecke wrote:

Es kostet auch 5 Euro, wenn man ein Modul nach Ablauf der Belegungsfrist nachträglich belegt.
Von daher ist es ratsam die Module, bei denen man die Klausur schreibt, sicherheitshalber von vornherein im nächsten Semester als Wiederholer zu belegen. Dann kostet das nichts und wenn man die Klausur nicht besteht spart man sich die 5 Euro Nachbelegungsgebühr und wenn man die Klausur besteht hat die dann doch unnötige Wiederholerbelegung keinerlei Auswirkungen.

So ist das...
LG
Michael

Hier im Forum stand vor einigen Monaten noch was anderes.... dass man bei einer verspäteten Belegung im Fall einer nicht bestandenen Prüfung keinesfalls die 5 € bezahlen muss. Aber die Regeln ändern sich eh ständig, von daher...