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Rücktritt und Wiederholung

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Ich habe von der anstehenden Prüfung zum Modul 1.2a leider zurücktreten müssen. Jetzt habe ich zwei wichtige Fragen dazu:

1. Sich von einer Prüfung abmelden = von einer Prüfung zurücktreten?
2. Wenn ich im nächsten Semester an der Prüfung teilnehmen will, muss ich dann das Modul und seine Kurse mit dem "Wiederholen-Kennzeichen" in der Belegungsliste versehen? Erhalte ich dann wieder alle Hefte (was ich nicht brauche) ?

Danke für Eure Hilfe!

Comments

AnnaD wrote:

Ich habe von der anstehenden Prüfung zum Modul 1.2a leider zurücktreten müssen. Jetzt habe ich zwei wichtige Fragen dazu:

1. Sich von einer Prüfung abmelden = von einer Prüfung zurücktreten?
2. Wenn ich im nächsten Semester an der Prüfung teilnehmen will, muss ich dann das Modul und seine Kurse mit dem "Wiederholen-Kennzeichen" in der Belegungsliste versehen? Erhalte ich dann wieder alle Hefte (was ich nicht brauche) ?

Danke für Eure Hilfe!

Hallo Anna,

Du hast dich fristgerecht abgemeldet, d.h. du bist von der Prüfung zurückgetreten. Ganz genau. Es wird nicht als Prüfungsversuch gewertet.

Und wenn du nächstes Semester die Prüfung machen willst, dann setzt du einfach bei allen Kursen des Modul das WH Kennzeichen. Die Kurse werden dir nicht nocheinmal zugeschickt und du musst sie auch nicht nocheinmal bezahlen (außer es gäbe eine grundlegende Überarbeitung der Kurse). Du musst glaube ich nur 5 Euro für die Online-Nachbelegung bezahlen.

Juli

Gern geschehen.

Und wenn sonst noch offene Fragen bestehen, nur her damit. Die Beantwortung ist ne tolle Möglichkeit sich vor dem lernen zu drücken. :feiff:

Juli :p

_Juli_ wrote:

Gern geschehen.

Und wenn sonst noch offene Fragen bestehen, nur her damit. Die Beantwortung ist ne tolle Möglichkeit sich vor dem lernen zu drücken. :feiff:

Juli :p

Geh lernen, ich antworte derweil! :D

Ich bin weg.

Ich will aber nich mehr lernen. Meine neue Taktik ist Augen zu und durch. :cool