In den Hinweisen steht auf Seite 2, dass am Ende der "Seminar-, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit" die Erklärung abzugeben ist. In der Erklärung selbst und im beigefügten Inhaltsverzeichnis wird aber nur noch auf alles andere außer der Seminar-Arbeit eingegangen.
Ich habs zur Sicherheit mal eingefügt, das steht ja ganz am Ende; ich hoffe, da störts niemand. Und ich denke mir, dass es problematischer sein wird, falls es doch benötigt wird und man das nicht beigefügt hat.
Ich habe bei meiner Seminararbeit die Erklärung eingefügt und so stehts auch in den Hinweisen für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten vom Prüfungsamt.
Wo soll das stehen @bocholter????
Auf Seite 2 finde ich es noch recht mißverständlich, weil da auch die Seminararbeit im 1. Teil des Abschnitts genannt wird (in der Erklärung an sich dann aber nicht mehr), aber im Anhang 4 (Inhaltsverzeichnis) steht, dass die eidesstattliche Erklärung nur bei Abschlussarbeiten drin ist. Und eine Seminararbeit ist das nicht.
Ich habe mich an die Formulierung auf Seite 2 gehalten.
Da steht doch was von eidesstaatl. Versicherung am Ende einer Seminararbeit.
Auch wenn es dann später da nicht so steht.
Wenn es nicht so ist, finde ich es auch nicht so schlimm. Außerdem kann ich auch nichts mehr daran ändern.
Der Lehrstuhl Informationsmanagement hat uns eine Formatvorlage zur Verfügung gestellt, da war die Erklärung hinten drin.
Scheinbar hat jeder Lehrstuhl da seine eigenen Vorstellungen, deshalb solltest vielleicht einfach mal deine(n) Betreuer(in) fragen. Ist doch eine berechtigte Frage...
genauso ist es! Jeder Lehrstuhl hat andere Vorgaben. Also im Zweifelsfall den Betreuer fragen. Aber ich glaube selbst wenn man es bei der Seminararbeit nicht mit anfügt, wird es dafür keinen Punktabzug geben.
Comments
Mark
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View profileIn den Hinweisen steht auf Seite 2, dass am Ende der "Seminar-, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit" die Erklärung abzugeben ist. In der Erklärung selbst und im beigefügten Inhaltsverzeichnis wird aber nur noch auf alles andere außer der Seminar-Arbeit eingegangen.
Ich habs zur Sicherheit mal eingefügt, das steht ja ganz am Ende; ich hoffe, da störts niemand. Und ich denke mir, dass es problematischer sein wird, falls es doch benötigt wird und man das nicht beigefügt hat.
Viele Grüße,
Mark
Nicole.
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View profileDanke mark, für den hinweis,
ich werd´s dann auch lieber anfügen ...
Yara
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View profileIch habs bei beiden Seminararbeiten weggelassen.
JensSa
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View profilem.E. braucht man die "Erklärung" in der Seminararbeit nicht, nur bei den Abschlussarbeiten.
Jens
bocholter
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View profileIch habe bei meiner Seminararbeit die Erklärung eingefügt und so stehts auch in den Hinweisen für die Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten vom Prüfungsamt.
Ich denk mal, es schadet nicht.
Grüße
Yara
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View profileWo soll das stehen @bocholter????
Auf Seite 2 finde ich es noch recht mißverständlich, weil da auch die Seminararbeit im 1. Teil des Abschnitts genannt wird (in der Erklärung an sich dann aber nicht mehr), aber im Anhang 4 (Inhaltsverzeichnis) steht, dass die eidesstattliche Erklärung nur bei Abschlussarbeiten drin ist. Und eine Seminararbeit ist das nicht.
bocholter
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View profileIch habe mich an die Formulierung auf Seite 2 gehalten.
Da steht doch was von eidesstaatl. Versicherung am Ende einer Seminararbeit.
Auch wenn es dann später da nicht so steht.
Wenn es nicht so ist, finde ich es auch nicht so schlimm. Außerdem kann ich auch nichts mehr daran ändern.
Schaden kann es ja nicht.
Grüße
Thomy
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View profileich habs in der Seminararbeit auch weggelassen. Wurde bei mir vom Lehrstuhl auch so kommuniziert, dass es in der Seminararbeit nicht notwendig ist.
MfG
Thomy
Vintersorg
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View profileJap, vom Lehrstuhl Fandel wurd uns auch gesagt, dass die bei einer Seminararbeit nicht notwendig ist.
Ina_Köln
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View profileDer Lehrstuhl Informationsmanagement hat uns eine Formatvorlage zur Verfügung gestellt, da war die Erklärung hinten drin.
Scheinbar hat jeder Lehrstuhl da seine eigenen Vorstellungen, deshalb solltest vielleicht einfach mal deine(n) Betreuer(in) fragen. Ist doch eine berechtigte Frage...
JensSa
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View profileJup,
genauso ist es! Jeder Lehrstuhl hat andere Vorgaben. Also im Zweifelsfall den Betreuer fragen. Aber ich glaube selbst wenn man es bei der Seminararbeit nicht mit anfügt, wird es dafür keinen Punktabzug geben.
Jens