habe Herrn Nierhauve vorgestern telefonisch erreicht. Seiner Aussage nach erhalten wir bis zum ca. 10. September eine Themenliste. Eher sei das noch nicht möglich, da dem Lehrstuhl noch nicht alle Teilnehmer des Seminars vorlägen. So in etwa die Aussage. Man darf gespannt sein.
ich habe die Themenliste und das Anschreiben per Mail erhalten. Demnach bin ich am 15.November dran. gibt es hier im Forum einen Mitstreiter?
Man könnte sich ja wegen der Themen austauschen. Ich könnte mich für die Themen 1, 3 und 4 erwärmen.
Wenn ich es richtig verstehe, wird das Seminar nur am 15. November stattfinden. Ich bin auch dabei. Bei den Themen jedoch noch relativ offen, 2, 3, 4 und 6 könnten was sein.
Gruß an die Mitstreiter
ich habe soeben mein Thema per Mail erhalten! Ich habe "Gesetzesanwendung als logische Operation" als Thema erhalten. Das hört sich interessant an, trotzdem habe ich drei Fragezeichen auf dem Kopf, wie ich das angehen soll. :confused:
habt Ihr mittlerweile alle Eure Arbeit abgegeben? Mit welcher Zeit dürfen wir wohl für die Korrektur rechnen? Wie bei den Klausuren oder dann doch eher länger? Ich rechne mal gedanklich so mit 8 Wochen + X. Da ich Vollzeit studiere und am 1. Februar abgegeben habe, werde ich also mal so ab dem 1. April den Briefkasten unter genauer Beobachtung behalten
Frau Prof. Gräfin v. Schlieffen hat in der Juristen Zeitung vom 4.2.2011 auf den Seiten 109-116 unter dem Titel "Wie Juristen begründen" einen Entwurf eines rhetorischen Argumentationsmodells vorgelegt.
Da unsere Bachelorthemen zumindest im weiteren Sinne eine Berührung hierzu aufwiesen, ist der Artikel für den einen oder anderen von Euch vielleicht von Interesse. Ihr müsstet den Artikel m.E. über die Fernuni-Bibliothek beziehen können.
Dies soweit von mir.
Für Eure Ergebnisse wünsche ich Euch viel Erfolg!
(meins liegt noch nicht vor, Abgabe war aber auch erst am 1.3.)
Danke, für die Gratulation! Ja, ich musste sehr lange warten, aber es hat sich nun dich gelohnt. ;) die FernUni hat es so eingerichtet, dass man trotz des Status als Bachelor-Student Matermodule belegen und die EA`s und Klausuren schreiben darf. MMZ und MMS habe ich schon bearbeitet, im september sind dann die Klausuren. Es gab also keinen Zeitverzug. Ist halt nur komisch, als noch nicht Bachelor Mastermodule zu bearbeiten.
schließe mich den glückwünschen an!!!
in die mastermodule konntest du dich aber bestimmt nur deshalb schon einschreiben, weil du die bachelorarbeit angemeldet hattest oder?
danke nochmal für die glückwünsche steffen! :) ob das nur deswegen ging, weil ich die bachelorarbeit bereits angemeldet hatte, kann ich dir gar nicht sagen. ich hab einfach die entsprechenden module belegt und los ging`s. mein status ist jetzt noch bachelor-student, auf dem antrag für das zeugnis habe ich angekreuzt, dass ich nicht exmatrikuliert werden möchte da ich den master of laws als studiengang belege. ich habe im prüfungsamt nachgefragt, alle bis dato bestandenen EA`s und klausuren des master werden problemlos gewertet.
ach tatsächlich? das hätte ich echt nicht gedacht, denn dadurch hebeln sie sich ja quasi selbst § 4 der masterprüfungsordnung komplett aus??! hatte gedacht, die wollen dann erst ein bachelorzeugnis vorliegen haben, bevor es losgehen kann? aber umso besser, wenns auch so geht!
ich denke diese regelung wurde so im interesse der studierenden geschaffen, sonst hätte ich ja aufgrund der verzögerung ein ganzes semester verloren. angerechnet werden die ergebnisse ja auch erst dann, wenn man eingeschriebener masterstudent ist
achso; damit könntest du natürlich recht haben; das bedeutet ja im umkehrschluss eingentlich, dass man sofern man will bzw. man mit den bachelormodulen fertig ist, man auch dann schon die mastermodule belegen könnte um sie sich später anrechnen zu lassen?!! oder?
ich denke schon, dass das so funktionieren könnte. nur hast du mit der seminar- und bachelorarbeit mächtig zu tun - gerade wenn das ergebnis stimmen soll. ich hatte dieses semester keine module belegt, um den kopf frei zu haben und das war auch gut so!
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zweiblum
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View profilehabe Herrn Nierhauve vorgestern telefonisch erreicht. Seiner Aussage nach erhalten wir bis zum ca. 10. September eine Themenliste. Eher sei das noch nicht möglich, da dem Lehrstuhl noch nicht alle Teilnehmer des Seminars vorlägen. So in etwa die Aussage. Man darf gespannt sein.
kkmasterjoy
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View profileich habe die Themenliste und das Anschreiben per Mail erhalten. Demnach bin ich am 15.November dran. gibt es hier im Forum einen Mitstreiter?
Man könnte sich ja wegen der Themen austauschen. Ich könnte mich für die Themen 1, 3 und 4 erwärmen.
Viele Grüße Mark
zweiblum
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View profileWenn ich es richtig verstehe, wird das Seminar nur am 15. November stattfinden. Ich bin auch dabei. Bei den Themen jedoch noch relativ offen, 2, 3, 4 und 6 könnten was sein.
Gruß an die Mitstreiter
kkmasterjoy
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View profileMitstreiter,
ich habe soeben mein Thema per Mail erhalten! Ich habe "Gesetzesanwendung als logische Operation" als Thema erhalten. Das hört sich interessant an, trotzdem habe ich drei Fragezeichen auf dem Kopf, wie ich das angehen soll. :confused:
Viele Grüße Mark
zweiblum
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View profilehabt Ihr mittlerweile alle Eure Arbeit abgegeben? Mit welcher Zeit dürfen wir wohl für die Korrektur rechnen? Wie bei den Klausuren oder dann doch eher länger? Ich rechne mal gedanklich so mit 8 Wochen + X. Da ich Vollzeit studiere und am 1. Februar abgegeben habe, werde ich also mal so ab dem 1. April den Briefkasten unter genauer Beobachtung behalten
kkmasterjoy
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View profileich bin Teilzeitstudent und habe am 1.März Termin gehabt. vor Ende mai rechne ich nicht mit einem Ergebnis
MaBeHH
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View profileFrau Prof. Gräfin v. Schlieffen hat in der Juristen Zeitung vom 4.2.2011 auf den Seiten 109-116 unter dem Titel "Wie Juristen begründen" einen Entwurf eines rhetorischen Argumentationsmodells vorgelegt.
Da unsere Bachelorthemen zumindest im weiteren Sinne eine Berührung hierzu aufwiesen, ist der Artikel für den einen oder anderen von Euch vielleicht von Interesse. Ihr müsstet den Artikel m.E. über die Fernuni-Bibliothek beziehen können.
Dies soweit von mir.
Für Eure Ergebnisse wünsche ich Euch viel Erfolg!
(meins liegt noch nicht vor, Abgabe war aber auch erst am 1.3.)
kkmasterjoy
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View profileHat schon jemand von denen, die am 01.03.11 Abgabetermin hatten, sein Ergebnis? Ich habe meins noch nicht...
kkmasterjoy
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View profileich hab mein Ergebnis immer noch nicht! :aergern:
Wie siehts beim euch aus?
Mark
kkmasterjoy
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View profileIch habs verdammt nochmal geschafft leute!!! :D nun wehe dir master of l...
Ursula14
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View profileWie schön! Gratulation!!!
Dann musstest Du 4 1/2 Monate auf Deine Benotung warten, nicht wahr? Hast Du zwischenzeitlich schon Mastermodule belegt?
kkmasterjoy
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View profileDanke, für die Gratulation! Ja, ich musste sehr lange warten, aber es hat sich nun dich gelohnt. ;) die FernUni hat es so eingerichtet, dass man trotz des Status als Bachelor-Student Matermodule belegen und die EA`s und Klausuren schreiben darf. MMZ und MMS habe ich schon bearbeitet, im september sind dann die Klausuren. Es gab also keinen Zeitverzug. Ist halt nur komisch, als noch nicht Bachelor Mastermodule zu bearbeiten.
mfg Mark
steffen-jena
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View profileschließe mich den glückwünschen an!!!
in die mastermodule konntest du dich aber bestimmt nur deshalb schon einschreiben, weil du die bachelorarbeit angemeldet hattest oder?
kkmasterjoy
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View profiledanke nochmal für die glückwünsche steffen! :) ob das nur deswegen ging, weil ich die bachelorarbeit bereits angemeldet hatte, kann ich dir gar nicht sagen. ich hab einfach die entsprechenden module belegt und los ging`s. mein status ist jetzt noch bachelor-student, auf dem antrag für das zeugnis habe ich angekreuzt, dass ich nicht exmatrikuliert werden möchte da ich den master of laws als studiengang belege. ich habe im prüfungsamt nachgefragt, alle bis dato bestandenen EA`s und klausuren des master werden problemlos gewertet.
steffen-jena
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View profileach tatsächlich? das hätte ich echt nicht gedacht, denn dadurch hebeln sie sich ja quasi selbst § 4 der masterprüfungsordnung komplett aus??! hatte gedacht, die wollen dann erst ein bachelorzeugnis vorliegen haben, bevor es losgehen kann? aber umso besser, wenns auch so geht!
kkmasterjoy
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View profileich denke diese regelung wurde so im interesse der studierenden geschaffen, sonst hätte ich ja aufgrund der verzögerung ein ganzes semester verloren. angerechnet werden die ergebnisse ja auch erst dann, wenn man eingeschriebener masterstudent ist
steffen-jena
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View profileachso; damit könntest du natürlich recht haben; das bedeutet ja im umkehrschluss eingentlich, dass man sofern man will bzw. man mit den bachelormodulen fertig ist, man auch dann schon die mastermodule belegen könnte um sie sich später anrechnen zu lassen?!! oder?
kkmasterjoy
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View profileich denke schon, dass das so funktionieren könnte. nur hast du mit der seminar- und bachelorarbeit mächtig zu tun - gerade wenn das ergebnis stimmen soll. ich hatte dieses semester keine module belegt, um den kopf frei zu haben und das war auch gut so!