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Seminarthema Grundlage der Bachelor-Arbeit

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Seminarthema Grundlage der Bachelor-Arbeit

Hi,

kurze Frage:
es heißt, das Seminar bilde die Grundlage für das Thema der Bachelor-Arbeit. Heißt dies nun, dass das [U][B]Thema der Seminararbeit (z. B. Die Kündigungsschutzrechte italienischer Arbeitnehmer) Grundlage[/B][/U] für die anschließende Bachelor-Arbeit ist, oder dass das [U][B]Seminar (z. B. Seminar im Europäischen Arbeitsrecht) Grundlage[/B][/U] für die Bachelor-Arbeit ist.

Sebastian.

Comments

soweit möglich wird schon das konkrete Thema der Seminararbeit weiter vertieft und ausgebaut - also sofern man es nicht geschafft hat, dieses tatsächlich auf nur 25 Seiten umfassend und abschließend zu bearbeiten

Sebastian,

möchlich ist beosielsweise aber auch, dass das Thema dann lautet [U]Die Kündigungsschutzrechte italienischer Arbeitnehmer im Vergleich zu den Kündigungsschutzrechten polnischer Arbeitnehmer[/U]

Gruß

Claudia

Danke für die Antworten!

Dann ist mir das Prinzip jetzt klar!

Sebastian.

Hierzu habe ich auch nochmal eine frage.
also die seminararbeit soll ja grundlage der bachelorarbeit sein bzw. darauf aufbauen. bedeutet das nun, dass ich die seminararbeit fast 1:1 in die bachelorarbeit übernehmen darf und diese dann an den geeigneten stellen ergänze und neue schwerpunkte setze??? oder darf die seminararbeit so nicht in die bachelorarbeit aufgenommen werden?

AbanoAs

Zusammenhang Seminar- und Bachelorarbeit

Auf dem Thema aufbauen heißt hier das allgemeine Oberthema. Das spezielle Thema weicht - bei Prof. Wackerbarth erheblich - voneinander ab. Die Seminararbeit kann man also nicht "weiterschreiben".

Beste Grüße
Hansa-Fan

Das kommt wohl sehr auf den Lehrstuhl und aufs Thema drauf an. Ich konnte einzelne Absätze der Seminararbeit in die Bachelorarbeit übernehmen. Es war sogar ausdrücklich erwünscht, bestimmte Fragestellungen vertieft zu bearbeiten, als dies in der Seminararbeit möglich gewesen wäre.

Gruß

Claudia