[font=Times New Roman]Oh, vielen Dank, ich hatte ganz vergessen die Frage reinzustellen.
[font=Times New Roman]Danke auch für die Links.
[font=Times New Roman]<O:p</O:p
[font=Times New Roman]Nachdem ich mir die Unterlagen noch mal angeguckt habe, komme ich zum gleichen Ergebnis.
[font=Times New Roman]Bei Frage zwei auch B anzukreuzen.<O:p</O:p
[u][font=Times New Roman]Für den Staat ist das Sozialstaatsprinzip verpflichtend:<O:p</O:p[/u]
[font=Times New Roman]„Das Sozialstaatsprinzip enthält die konkrete Verpflichtung des Staates finanzielle<O:p</O:p
[font=Times New Roman]Sozialhilfe und Sozialunterkünfte bereitzustellen, die Behandlung im<O:p</O:p
[font=Times New Roman]Krankheitsfall auch bei Mittellosigkeit zu garantieren“<O:p</O:p
[font=Helvetica][font=Times New Roman]Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ein [font=Times New Roman]demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs.1 GG).
[u][font=Helvetica]Für den Bürger nicht:[/u]<O:p</O:p
[font=TimesNewRoman][font=Times New Roman]„Trotz des Sozialstaatsprinzips sind nicht alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland darauf<O:p</O:p
[font=TimesNewRoman][font=Times New Roman]verpflichtet, ihre Lebensrisiken in einem Sozialversicherungssystem abzusichern. Sowohl in<O:p</O:p
[font=TimesNewRoman][font=Times New Roman]der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung existieren<O:p</O:p
[font=Times New Roman][font=TimesNewRoman]neben den gesetzlichen auch private Versicherungssysteme"
[font=Times New Roman]UND<O:p</O:p
" [font=TimesNewRoman][font=Times New Roman]Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass ein großer Teil der Hilfe nicht gesetzlich<O:p</O:p
[font=TimesNewRoman][font=Times New Roman]geregelt ist: nämlich die Unterstützung durch Angehörige, Freunde und auch Fremde, die<O:p</O:p
[font=TimesNewRoman][font=Times New Roman]freiwillig und vielfach unentgeltlich ihren Beitrag zur sozialen Sicherung leisten"<O:p</O:p
Comments
felix
Contributions on this page: 1
Also ich meine auch dass es B ist. Diese multiple choice Sache macht einen aber immer ganz nervös, wenn man nur eine Lösung findet.
Gruß Felix
Sabine BB
Contributions on this page: 1
Auch D
Hallo,
B halte ich auch für richtig. Aber ebenfalls D (KE 3 / S.51 unten / Ermessensentscheidungen). A,C,und E sind wohl falsch.
Die Fragestellungen sind manchmal ganz schön tricky, da übersieht man schnell mal was!
Habt Ihr bei Aufgabe 1 auch nur A?
Gruß von Sabine
c_kuka
Contributions on this page: 1
ich glaube, dass nur D richtig ist, denn:
KE3 51 unten spricht davon dass das Sozialstaatsprinzip die Verwaltung verpflichten kann, einzuschreiten.
Damit ist es eben nicht mehr lediglich für den Gesetzgeber verpflichtend.
Oder ist das zu klein gesehen?
Christoph
(meine erste Wortmeldung hier ....)
Groschie
Contributions on this page: 1
View profileChristoph,
ich bin ebenfalls Deiner Auffassung und hab hierzu schon ins Prop. Forum gepostet. Es wird in der Lehrtexten deutlich darauf hingewiesen, die Formulierungen präzise zu analysieren. Tut man das in vorgenanntem Falle :
(EA Propädeutikum / Kurseinheit 3 / Aufgabe 2)
hat man ein Problem...
:verdaecht oder wirklich tricky....
In den möglichen Lösungen wird unter B angegeben:
... ist lediglich für den Gesetzgeber verpflichtend.
Im Script Seite 51 Abs 2 wird folgende Formulierung verwendet, die sich an diesen Punkt anlehnt:
Das Sozialstaatsprinzip ist ein Staatsziel, das sich vornehmlich an den Gesetzgeber wendet.
Wenn ich das interpretiere, ist das für mich nicht das selbe vom Inhalt, weil ...verpflichtend und ... sich vornehmlich an den GG wendet ist ein himmelweiter Unterschied.
Was meint ihr dazu?? :confused:
Siehe hierzu auch meinen PostLink :
[url="#?t=4869"]#?t=4869[/url]
Liebe Grüße
Mirko