leute,
habe jetzt mal die vorhandenen materialien und das fallbuch, das ich mir gekauft habe durchgearbeitet und festgestellt, dass es kaum mögliche sachverhalte gibt. irre ich mich da oder ist das soweit richtig. es kann ja eigentlich nur was zu fragen bezüglich der drei schemata im skript drankommen, oder? also:
1) koalitionsfähigkeit (ggf. in verbindung mit eintritt und austritt - ähnlich der EA)
2) rechtmäßigkeit von kampfmaßnahmen (ähnlich der anderen EA)
3) ansprüche aus TV (ggf. i. V. m. lohnansprüchen, sprich §§ 326, 615 BGB)
möglichkeiten 1 und 2 würde ich fast schon ausschließen, da es in der EA drankam. also konzentriere ich mich auf möglichlkeit 3. wobei ich 1 und 2 nicht ganz außer acht lassen werde.
was meint ihr zu dieser spekulation? habe ich irgendwelche möglichen fallgruppen übersehen?
by heinereiner
Comments
Anniko
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View profileNein ich bin auch auf die 3 gekommen. Wobei ich irgendwie vermute, dass 1) drankommen könnte wg. der aktuellen Entscheidung vom BAG... kann mich aber auch irren. 3) ist, wenn man sich die alten Sachen mal anschaut, glaube ich häufiger zu finden, von daher könntest du Recht haben...
HeinerEiner
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View profilegut, dann bin ich ja mal beruhigt. und wollen wir mal hoffen, dass anständiges drankommt!!!
yeswecan
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View profileWobei man bei der Klausurstellung das Problem Koalitionsfähigkeit auch in 3) einbauen kann.
Anniko
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View profileIst das nicht nur eine 2-stündige Klausur? ich glaube nicht, dass hierfür 2h reichen oder?
Schreibt eigentlich jemand in München?
HeinerEiner
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View profilene, ich schreibe in düsseldorf.
aber das ist ein argument. allzuviel kann es nciht werden. wir haben ja nur 2h. hoffentlich wird das angemessen berücksichtigt.
Nordische Löwin
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View profileich habe letztes Semester koll. Arbeitsrecht geschrieben. Bei diesem Lehrstuhl sollte man nicht zu sehr danach gehen, was in den EA oder in der letzten Klausur dran gewesen ist. Vor 2 Semestern war bspw. auch etwas zu Koalitionen dran, letztes Semester ja auch, womit eigentlich keiner so wirklich gerechnet hat...
Auch das Zeitlimit von 2 Stunden hat die Lehrstühle bisher nicht davon abgehalten, auch umfangreichere Sachverhalte abzufragen. Das Gute daran ist, dass dann natürlich nicht alle Details verlangt werden, sondern nur die wichtigsten bzw. eine Auswahl der Möglichen verlangt werden.
Das Schöne am Arbeitsrecht ist, dass man vieles vertreten kann, solange man es gut begründen kann. Insofern gibt es hier weniger falsch und richtig und daher auch mehr die Chance, zu bestehen :)
Ich drück Euch die Daumen für die Klausur!
LG
Franzi
Anniko
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View profileFranzi,
spitze, vielen Dank für die Info! Weißt du noch wie die Klausur ausgefallen ist?
Gruß Anni
HeinerEiner
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View profileoh ja, das wäre noch interessant zu wissen.
außerdem danke für die beruhigenden worte, franzi
HeinerEiner
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View profileso, dann wünsche ich uns allen mal viel erfolg heute abend und ich denke mal, dass man sich hier nochmal treffen wird um sich danach kurzzuschließen, oder???