bin eben zufällig über diese Ausschreibung gestolpert. Da speziell Wirtschafsjuristen mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht angesprochen sind, ists vielleicht für den einen oder anderen hier interessant:
[url=https://www.fh-erfurt.de/fhe/index.php?id=2530&L=0%2Fmain.p...Fcache%2Ffastid.tx...%2F%2Fsend_reminders.php%3FnoSet%3D0&Schriftgroesse=Standard]Personalsachbearbeiter/in - Fachhochschule Erfurt[/url]
Comments
metalruebennase
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View profileSchön!
Entgeltstufe 9 TVL. Ein Witz! So wird man als Wirtschaftjurist bezahlt.
Pah! Unter TVL-13 läuft mit einem Hochschulstudium nix.
MFG
Ende
Engel10
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View profileTVL 9 -12 stehen für abgeschlossenes FH-Studium oder Bachelor.
metalruebennase
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View profileAlles unter TVL 13 ist schlichtweg indiskutabel.
Da zeigt sich, dass FH-Studium und Bachelor beim ÖD geringer eingeschätzt werden als Staatsexamen, Master oder das alte Uni-Diplom.
Mehr wollte ich damit nicht gesagt haben.
killa
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View profileNaja, dass der Bachelor geringer eingeschätzt wird als der Master sollte wohl klar sein. Immerhin steht der Master über dem Bachelor. Da in der Regel der Bachelor kompakter gestaltet ist als ein Diplom ist das ggf. auch noch nachzuvollziehen. Das ist aber denk ich eine Einzelfallsache. Auch beim Staatsexamen muss man berücksichtigen, dass es eine Studienzeit von 9 Semestern voraussetzt. Der Bachelor nur 7.
Wenn man etwas vergleicht, dann sollte man den Master mit dem Staatsexamen vergleichen (vom Gehalt).
Zu Diplom - Bachelor - Master:
Ich hab irgendwo gelesen, dass das Diplom über dem Bachelor steht und unter dem Master.
metalruebennase
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View profileDas entspricht nicht der Wahrheit.
Diplom, Magister und 1. Staatsexamen sind die alten Regelabschlüsse.
Master ist das englische Wort für Magister. Somit steht Master auf der gleichen Stufe wie die drei genannten.
Lediglich der Bachelor steht dadrunter.
Mit einem Bachelor kann man im Regelfall auch nicht promoviert werden, was sehr zu begrüßen ist.
Für einen Bachelor ist TVL 9-11 auch in Ordnung.
Für Magister, Diplom und STex ist Minimum Stufe 12. Als WiMi oder Verwaltungsangestellter im höheren Dienst auf der Uni kriegt man mit den Abschlüssen (wenn es welche von der Uni sind) TVL 13.
Mit der Stellenanzeige versucht die Uni, billig jemanden zu ergattern.
Da düfte sich kein Akademiker, der alle Sinne beisammen hat, drauf bewerben.
Scheeper
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View profileDie Uni sucht ja auch einen Personalsachbearbeiter, der ein "gut abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Wirtschaftsjurist/in mit dem Studienschwerpunkt Personal. Arbeits- und Sozialrecht" mitbringt.
Also einen Bachelor/FH - nicht mehr, und nicht weniger. Und Einstieg für FH-Absolventen ist im öffentlichen Dienst nun mal E 9.
Die Uni sucht weder jemanden für den höheren Dienst, noch jemanden mit "Uni-Abschluss", sei es nun ein Masterabschluss, ein Diplom oder ein StEx - sondern eben einen Personalsachbearbeiter mit FH-Abschluss, der im gehobenen Dienst eingestellt werden soll.
Ein "normaler" Personalsachbearbeiter dürfte im höheren Dienst auch eher schwer zu finden sein ...
Die Eingruppierung eines Personalsachbearbeiters in E9 TV-L ist durchaus gängig und schlüssig (für eine höhere Eingruppierung muss schon einiges an Bedeutung/Verantwortung auf dem Arbeitsplatz liegen, das ergibt sich zumindest aus der Ausschreibung hier nicht - und auch Personalsachbearbeiter im mittleren Dienst sind je nach Aufgabenzuschnitt durchaus denkbar und keine Seltenheit).
metalruebennase
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View profileMein Vortrag sagt nichts anderes aus. Du wiederholst meine Aussagen.
Den Kern übesiehst Du allerdings.
Es geht nicht darum, was die Uni sucht, sondern, dass TVL-9 - sei es auch das Einstiegsgehalt für Bachelor/FH im ÖD - mit ca. 1300 € netto in Stufe 1 für einen Hochschul/Fachhochschulabschluss unter Berücksichtigung von 3 Jahren mehr Schulzeit und respektive akademischer Ausbildung von 3,5 - 4 Jahren im Vergleich zu anderen Berufsgruppen schlicht induskutabel ist.
Will heißen, man würde sich unter Wert verkaufen, denn solche Stellen als Personalsachbearbeiter werden in der Verwaltung meist vom mittleren Dienst vorgenommen.
Aber ein jeder wie er möchte.
Zudem zeigt dies, wie hoch ein Bachelor vom ÖD eingeschätzt wird.
Ein Bachelor wird von den Studenten eher übeschätzt.
Ein Bachelor of Education darf in Schulen bspw. nur als Aushilfslehrer arbeiten mit TVL 9/10 arbeiten. Die Verbeamtung bleibt solchen Absolventen verwehrt.
Das zu Grunde gelegt, lohnt sich doch die Studiererei dann nicht.
Oder man zieht die Konsequenz daraus, macht den Master und bewirbt sich dann um die Stellen, die dann auch das Studium entsprechend honorieren.
potatoefritz
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View profileDie Bundeslaufbahnverordnung in der neuesten Fassung gibt Auskunft:
Bachelor = gehobener Dienst / entsprechende Gruppierung TVÖD
Master = höherer Dienst / entsprechende Grupierung TVÖD
Nicht verallgemeinern Rübi, das trifft zumindest nicht auf die Bundesverwaltungen zu.
metalruebennase
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View profileStimmt!
Ich bin von den Kommunalbehörden ausgegangen, wo die Personalsachbearbeiter meist aus dem MD kommen und via Stufe 6-8 manchmal noch einen 9er nachlegen.
Mit dem alten BAT konnte man das besser vergleichen.
Der TVL, so höre ich von vielen Angstellten, ist wohl eher nachteilig.