Gepostet habe ich zu diesem Thema, gleich die erste Antwort, ich kann sie sehen.
Klebezettelchen darf man haben, allerdings onhe Angaben. Auch im Gesetz darf man nichts schreiben, nur unterstreichen, auch bunt (soviel ich weiss). Habe bis jetzt immer so gehabt.
"Eingrenzung"
ist schwer aber machbar. Bin momentan beim Üben von EA. Habe mir erst die EA ausgesucht, die das Thema umfassen. Dann werde ich die Klausuren durchgehen und noch mal den Skrip lesen.
heute hatte ich die EA SS 2011 Teile 1-3 und SS 2010 Teile 4-6.
Bei der EA SS 2011 Teile 1-3 habe ich schon mal ein Verständnisproblem: Antwort zur aa)
Verstehst Du es auch so: der Vorstand vertitt die Gesellschaft nach außen unbeschränkt (§ 82 Abs. 1 AktG), bei Ihnenverhältnissen kann seine Vetrettungsbefugniss nach § 82 (2) AktG beschränkt werden. Aber das Kaufvertragsabschluss mit A war gerade ein Rechtsgeschäft mit nahe stehenden Personen, oder?
Du hast es schon richtig verstanden. Die Vertretungsmacht kann nur im Innenverhältnis beschränkt werden, deswegen auch der SchE Anspruch gegen V bei Überschreitung.
Dies gilt jedoch nicht, wenn V ein Geschäft mit einer der Gesellschaft nahe stehenden Person abschließt, DIE ÜBER DIE VERHÄLTNISSE TYPISCHERWEISE INFORMIERT IST. Bei einem Aktionär kann man aber nicht erwarten, dass er über solche interne Sachen informiert ist, bei einem Aufsichtsradmitglied dagegen schon. Darauf musst du achten. Es ist auch sehr gut auf der Seite 2 der EA erklärt.
Danke Iryna für die Antwort. Hab eine andere Frage: Welche Schadensersatzansprüche könnten in der Klausur in Frage kommen: § 317, 318, 93, 57, 88, 62, 117 AktG, habe ich was vergessen?
also von der Thematik stand was im Skript. Beratervertrag kam auch irgendwo zur Sprache. Stimmverbot, Treuepflicht etc. Insgesamt war die Klausurstellung o.k.
Wie aber die Bewertung und Benotung ausfallen wir, steht auf einem anderen Blatt. Ich hoffe, wir schaffen es!
Stimmverbot als Ausfluss der Treuepflicht habe ich kurz angerissen. Das hat m.E. der Prof. im Srkipt KE 4 vertreten, aber die h.M. verneint es, weil es nicht unter die in § 136 I AktG genannten drei Fälle fällt.
[SIZE=4][FONT=Arial]Ich habe es so gemacht: [/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]Frage 1 Anfechtung wegen Stimmverbot nach § 136 AktG und auch analog, jedoch verneint.[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]Frage 2[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]- Anspruch auf Rückzahlung aus §§ 62 iVm 57 AktG[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]- Anspruch auf Schadensersatz aus Treuepflichtverletzung iVm Organisationsvertrag[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]- Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 177 AktG[/FONT][/SIZE]
Comments
Iryna
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View profile[COLOR=#000000] [URL='https://www.studienservice.de/benutzer/32550/'][COLOR=#000000]anroramma27,[/COLOR][/URL][/COLOR]
ich denke schon, aber erst 2 Wochen vor der Klausur... Also müssen wir uns noch etwas gedulden!
LG[COLOR=#000000][COLOR=#000000][/COLOR][/COLOR]
anroramma27
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View profileso wie ich sehe, gibts keine-also alles kann ran kommen :confused
anroramma27
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View profileWeisst jemand, ob mann im Gesetzetext markieren darf und ob die Klebezettelchen mit § erlaub sind?
anroramma27
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View profileWas darf man zur Klausur mitnehmen?Taschenrechner ???, Wirtschaftsgesetze, ErbStG auch?
anroramma27
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View profileist jemand noch außer mir hier???????????????????????????????????????????????????
Iryna
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View profileanroramma27,
bin auch dabei. Hab auch schon gepostet, weiss nicht ob du es sehen kannst...
Hast du die Stoffeingrenzung schon gesehen?
Grüße
anroramma27
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View profileIryna,
bin doch nicht allein hier. Zu welchem Thema hast Du gepostet? Stoffeingrenzung habe ich nicht gesehen, gibts eine?
anroramma27
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View profileuhu endlich gibts eine
anroramma27
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View profileIryna, weist Du ob im Gesetz bunde Klebezettelchen mit § Zeichen erlaubt sind?
Iryna
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View profileNein, du bist nicht allein! ;)
Gepostet habe ich zu diesem Thema, gleich die erste Antwort, ich kann sie sehen.
Klebezettelchen darf man haben, allerdings onhe Angaben. Auch im Gesetz darf man nichts schreiben, nur unterstreichen, auch bunt (soviel ich weiss). Habe bis jetzt immer so gehabt.
Was meinst du zur Eingrenzung???
anroramma27
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View profile"Eingrenzung"
ist schwer aber machbar. Bin momentan beim Üben von EA. Habe mir erst die EA ausgesucht, die das Thema umfassen. Dann werde ich die Klausuren durchgehen und noch mal den Skrip lesen.
anroramma27
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View profileWo schreibst Du in Potsdam?
Iryna
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View profileNein, ich schreibe in Stuttgat. Welche EA´s machst du durch?
anroramma27
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View profileheute hatte ich die EA SS 2011 Teile 1-3 und SS 2010 Teile 4-6.
Bei der EA SS 2011 Teile 1-3 habe ich schon mal ein Verständnisproblem: Antwort zur aa)
Verstehst Du es auch so: der Vorstand vertitt die Gesellschaft nach außen unbeschränkt (§ 82 Abs. 1 AktG), bei Ihnenverhältnissen kann seine Vetrettungsbefugniss nach § 82 (2) AktG beschränkt werden. Aber das Kaufvertragsabschluss mit A war gerade ein Rechtsgeschäft mit nahe stehenden Personen, oder?
medea
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View profileanroramma,
wo hast du denn die EA aus SoSe 2010 gefunden? Habe sie weder auf moodle, noch auf der homepage des Lehrstuhls gesehen.
Iryna
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View profile@medea
Ja, die habe ich auch nicht...
@ anroramma
Du hast es schon richtig verstanden. Die Vertretungsmacht kann nur im Innenverhältnis beschränkt werden, deswegen auch der SchE Anspruch gegen V bei Überschreitung.
Dies gilt jedoch nicht, wenn V ein Geschäft mit einer der Gesellschaft nahe stehenden Person abschließt, DIE ÜBER DIE VERHÄLTNISSE TYPISCHERWEISE INFORMIERT IST. Bei einem Aktionär kann man aber nicht erwarten, dass er über solche interne Sachen informiert ist, bei einem Aufsichtsradmitglied dagegen schon. Darauf musst du achten. Es ist auch sehr gut auf der Seite 2 der EA erklärt.
Grüße
anroramma27
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View profileDanke Iryna für die Antwort. Hab eine andere Frage: Welche Schadensersatzansprüche könnten in der Klausur in Frage kommen: § 317, 318, 93, 57, 88, 62, 117 AktG, habe ich was vergessen?
anroramma27
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View profileVIEL ERFOLG MORGEN!!!
Iryna
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View profile[SIZE=4][FONT=Arial]Danke! Von mir auch uns allen viel Erfolg und einen fairen Fall![/FONT][/SIZE]
anroramma27
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View profileUnd wie fand Ihr die Klausur?
medea
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View profilealso von der Thematik stand was im Skript. Beratervertrag kam auch irgendwo zur Sprache. Stimmverbot, Treuepflicht etc. Insgesamt war die Klausurstellung o.k.
Wie aber die Bewertung und Benotung ausfallen wir, steht auf einem anderen Blatt. Ich hoffe, wir schaffen es!
anroramma27
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View profilean welcher Stelle hast Du treupflicht betrachtet?
medea
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View profileStimmverbot als Ausfluss der Treuepflicht habe ich kurz angerissen. Das hat m.E. der Prof. im Srkipt KE 4 vertreten, aber die h.M. verneint es, weil es nicht unter die in § 136 I AktG genannten drei Fälle fällt.
Iryna
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View profile[SIZE=4][FONT=Arial]Ich habe es so gemacht: [/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]Frage 1 Anfechtung wegen Stimmverbot nach § 136 AktG und auch analog, jedoch verneint.[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]Frage 2[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]- Anspruch auf Rückzahlung aus §§ 62 iVm 57 AktG[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]- Anspruch auf Schadensersatz aus Treuepflichtverletzung iVm Organisationsvertrag[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]- Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 177 AktG[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]Grüße[/FONT][/SIZE]
anroramma27
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View profileund alle bestanden?
Iryna
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View profileIch schon. Mit 1,7!!!!!!!! Unglaublich!!!! Ich hoffe, es lief bei allen so gut!
Wie ist es bei dir anroramma???
anroramma27
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View profileleider nicht bestanden. 44 punkte:oops
Iryna
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View profileoooohhhhh, das tut mir aber Leid... Aber beim nächsten Mal bestimmt!
medea
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View profilebestanden, juhuu!
Iryna
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View profileGlückwunsch medea!