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Stoffeingrenzung???

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[COLOR=#000000] [URL='https://www.studienservice.de/benutzer/32550/'][COLOR=#000000]anroramma27,[/COLOR][/URL][/COLOR]

ich denke schon, aber erst 2 Wochen vor der Klausur... Also müssen wir uns noch etwas gedulden!

LG[COLOR=#000000][COLOR=#000000][/COLOR][/COLOR]

so wie ich sehe, gibts keine-also alles kann ran kommen :confused

Weisst jemand, ob mann im Gesetzetext markieren darf und ob die Klebezettelchen mit § erlaub sind?

Was darf man zur Klausur mitnehmen?Taschenrechner ???, Wirtschaftsgesetze, ErbStG auch?

ist jemand noch außer mir hier???????????????????????????????????????????????????

anroramma27,

bin auch dabei. Hab auch schon gepostet, weiss nicht ob du es sehen kannst...
Hast du die Stoffeingrenzung schon gesehen?

Grüße

Iryna,
bin doch nicht allein hier. Zu welchem Thema hast Du gepostet? Stoffeingrenzung habe ich nicht gesehen, gibts eine?

uhu endlich gibts eine

Iryna, weist Du ob im Gesetz bunde Klebezettelchen mit § Zeichen erlaubt sind?

Nein, du bist nicht allein! ;)

Gepostet habe ich zu diesem Thema, gleich die erste Antwort, ich kann sie sehen.

Klebezettelchen darf man haben, allerdings onhe Angaben. Auch im Gesetz darf man nichts schreiben, nur unterstreichen, auch bunt (soviel ich weiss). Habe bis jetzt immer so gehabt.

Was meinst du zur Eingrenzung???

"Eingrenzung"
ist schwer aber machbar. Bin momentan beim Üben von EA. Habe mir erst die EA ausgesucht, die das Thema umfassen. Dann werde ich die Klausuren durchgehen und noch mal den Skrip lesen.

Wo schreibst Du in Potsdam?

Nein, ich schreibe in Stuttgat. Welche EA´s machst du durch?

heute hatte ich die EA SS 2011 Teile 1-3 und SS 2010 Teile 4-6.
Bei der EA SS 2011 Teile 1-3 habe ich schon mal ein Verständnisproblem: Antwort zur aa)
Verstehst Du es auch so: der Vorstand vertitt die Gesellschaft nach außen unbeschränkt (§ 82 Abs. 1 AktG), bei Ihnenverhältnissen kann seine Vetrettungsbefugniss nach § 82 (2) AktG beschränkt werden. Aber das Kaufvertragsabschluss mit A war gerade ein Rechtsgeschäft mit nahe stehenden Personen, oder?

anroramma,

wo hast du denn die EA aus SoSe 2010 gefunden? Habe sie weder auf moodle, noch auf der homepage des Lehrstuhls gesehen.

@medea

Ja, die habe ich auch nicht...

@ anroramma

Du hast es schon richtig verstanden. Die Vertretungsmacht kann nur im Innenverhältnis beschränkt werden, deswegen auch der SchE Anspruch gegen V bei Überschreitung.
Dies gilt jedoch nicht, wenn V ein Geschäft mit einer der Gesellschaft nahe stehenden Person abschließt, DIE ÜBER DIE VERHÄLTNISSE TYPISCHERWEISE INFORMIERT IST. Bei einem Aktionär kann man aber nicht erwarten, dass er über solche interne Sachen informiert ist, bei einem Aufsichtsradmitglied dagegen schon. Darauf musst du achten. Es ist auch sehr gut auf der Seite 2 der EA erklärt.

Grüße

Danke Iryna für die Antwort. Hab eine andere Frage: Welche Schadensersatzansprüche könnten in der Klausur in Frage kommen: § 317, 318, 93, 57, 88, 62, 117 AktG, habe ich was vergessen?

VIEL ERFOLG MORGEN!!!

[SIZE=4][FONT=Arial]Danke! Von mir auch uns allen viel Erfolg und einen fairen Fall![/FONT][/SIZE]

Und wie fand Ihr die Klausur?

also von der Thematik stand was im Skript. Beratervertrag kam auch irgendwo zur Sprache. Stimmverbot, Treuepflicht etc. Insgesamt war die Klausurstellung o.k.
Wie aber die Bewertung und Benotung ausfallen wir, steht auf einem anderen Blatt. Ich hoffe, wir schaffen es!

an welcher Stelle hast Du treupflicht betrachtet?

Stimmverbot als Ausfluss der Treuepflicht habe ich kurz angerissen. Das hat m.E. der Prof. im Srkipt KE 4 vertreten, aber die h.M. verneint es, weil es nicht unter die in § 136 I AktG genannten drei Fälle fällt.

[SIZE=4][FONT=Arial]Ich habe es so gemacht: [/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]Frage 1 Anfechtung wegen Stimmverbot nach § 136 AktG und auch analog, jedoch verneint.[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]Frage 2[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]- Anspruch auf Rückzahlung aus §§ 62 iVm 57 AktG[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]- Anspruch auf Schadensersatz aus Treuepflichtverletzung iVm Organisationsvertrag[/FONT][/SIZE]
[SIZE=4][FONT=Arial]- Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 177 AktG[/FONT][/SIZE]

[SIZE=4][FONT=Arial]Grüße[/FONT][/SIZE]

und alle bestanden?

Ich schon. Mit 1,7!!!!!!!! Unglaublich!!!! Ich hoffe, es lief bei allen so gut!
Wie ist es bei dir anroramma???

leider nicht bestanden. 44 punkte:oops

oooohhhhh, das tut mir aber Leid... Aber beim nächsten Mal bestimmt!

bestanden, juhuu!

Glückwunsch medea!