Haben wir eigentlich irgend einen "Anspruch" auf diese Stoffeingrenzung zu Zeitpunkt XY, wenn die Tatsache, dass und wann es sie gibt einmal in den Studien- und Prüfungsinformationen veröffentlicht ist?
Ich frage mich, ob man einen Widerspruch gegen die Klausurwertung damit begründen könnte ... zumal, falls dann etwas sehr ausgefallenes dran kommt.
Nicht dass ich vorhätte durchzufallen und Widerspruch einzulegen - aber so rein hypothetisch würde mich die Frage schon interessieren.
Naja, aber Wissensfragen kamen da auch zuletzt nicht dran und es wurde ausgeschlossen. Ich hab da schon eher auf Lücke gelernt, bisher. Wenn hab ich halt ein Problem - aber ich dachte halt 4 Wochen reichen dann noch, mir das reinzuhämmern.
Heißt das jetzt, Strafverfahrensrecht kann mit drankommen? Schon, oder?
Ansonsten ... keine Körperverletzung ... und wenn sie Tötung UND Eigentum/Vermögen machen, kann es ja nicht noch tiefer in Fahrlässigkeit, Rechtfertigung oder Schuldfähigkeit reingehen, oder?
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dok32
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View profileYo, wollte gerade die selbe Frage posten. Ich dachte schon, ich hätte was übersehen...
weekend
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View profileHaben wir eigentlich irgend einen "Anspruch" auf diese Stoffeingrenzung zu Zeitpunkt XY, wenn die Tatsache, dass und wann es sie gibt einmal in den Studien- und Prüfungsinformationen veröffentlicht ist?
Ich frage mich, ob man einen Widerspruch gegen die Klausurwertung damit begründen könnte ... zumal, falls dann etwas sehr ausgefallenes dran kommt.
Nicht dass ich vorhätte durchzufallen und Widerspruch einzulegen - aber so rein hypothetisch würde mich die Frage schon interessieren.
dok32
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View profileHab gerade beim Lehrstuhl angerufen, es hieß die Infos kommen zeitnah auf moodle. Sprich heute oder morgen....
weekend
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View profileHoffen wir, dass sie uns nicht mit Verfahrensrecht, OWiG oder Steuerstrafrecht überraschen ...
dok32
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View profileDa rechne ich mit Wissenfragen. EIn Gutachten glaube ich nicht.
weekend
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View profileNaja, aber Wissensfragen kamen da auch zuletzt nicht dran und es wurde ausgeschlossen. Ich hab da schon eher auf Lücke gelernt, bisher. Wenn hab ich halt ein Problem - aber ich dachte halt 4 Wochen reichen dann noch, mir das reinzuhämmern.
dok32
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View profileMmmhh, wenn im Laufe des Tages immer noch nichts kommt, dann würde ich vorschlagen, dass nochmal jemand anruft.
weekend
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View profileDa ist sie!
vom Lehrstuhl:
Liebe Klausurteilnehmerinnen und -teilnehmer,
für die bevorstehende Klausur im Bachelormodul Strafrecht geben wir Ihnen noch ein paar Hinweise/Einschränkungen mit auf den Weg:
Schwerpunkte der Klausur sind u.a.
- Eigentums- und Vermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Die Teile des Moduls zu den Themen Steuerstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht werden in der Klausur nicht behandelt.
weekend
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View profileHeißt das jetzt, Strafverfahrensrecht kann mit drankommen? Schon, oder?
Ansonsten ... keine Körperverletzung ... und wenn sie Tötung UND Eigentum/Vermögen machen, kann es ja nicht noch tiefer in Fahrlässigkeit, Rechtfertigung oder Schuldfähigkeit reingehen, oder?
Was denkt Ihr?
jana35
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View profileIch hoffe, dass das Verfahrensrecht nur - als ergänzende Wissensfrage - eine untergeordnete Rolle spielen wird...
Aleyna
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View profileEs sind ja nicht alle Klausuren der letzten Semester bei Moodle vorhanden. Gibt es die irgendwo anders?