Ich werte die Eingrenzung in Moodle und der Limitierung auf GWB, UWG und BGB als zugelassene Hilfsmittel (für BoLer) so, dass höchstwahrscheinlich in irgendeiner Form - wenn auch nur als Abwandlung - ein SV zu § 19 GWB geprüft werden wird. Ansonsten ist das UWG in KE 3 und KE 4 doch gar nicht relevant, oder übersehe ich etwas? Wie seht ihr das?
Comments
j2the_oh
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View profileNicht für die Wirtschaftswissenschafterl. Da wird nichts ausgeschlossen. Lies dir mal das Forum in Moodle durch.
GeraBoL
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View profileIch werte die Eingrenzung in Moodle und der Limitierung auf GWB, UWG und BGB als zugelassene Hilfsmittel (für BoLer) so, dass höchstwahrscheinlich in irgendeiner Form - wenn auch nur als Abwandlung - ein SV zu § 19 GWB geprüft werden wird. Ansonsten ist das UWG in KE 3 und KE 4 doch gar nicht relevant, oder übersehe ich etwas? Wie seht ihr das?