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Studienbeihilfe bzw. -förderung

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so- nun ist es an der zeit auch einmal einen thread zu eröffnen..:)

ich habe mich schon oft gefragt ob andere studenten sich auch darum bemühen an studienbeihilfen ran zu kommen..

ich- als vollzeitberufstätige österreicherin (studienzentrum wien)- habe anscheinend in österreich keine chance als fernstudentin studienbeihilfe zu bekommen. mich würde interessieren, ob es hier jemanden gibt, der ähnliche erfahrungen bereits gesammelt hat bzw. ob es jemand tatsächlich geschafft hat einen kompetenten ansprechpartner zu finden, der einem im dschungel der stipendien, förderungen, beihilfen,... konkret weiterhelfen konnte und nicht mit einem "versuchen sie es einmal dort..." abwimmelte...
bin schon gespannt auf eure antworten.

Comments

bin wiener und salzburger :)

das mit der studienbeihilfe ist so eine sache.
also sie nennt sich bei einem fernstudium schon mal nicht studienbeihilfe sondern studienunterstützung (berechnet sich aber nach der gleichen Höhe wie die Studbeihil.)
Ich denke aber es liegt wenn dann daran dass du Vollzeitberufstätig bist, da gibts dann meist nix...in österreich wird man halt bestraft dafür wenn man arbeitet und studiert, abgesehen von den sonstigen schikanen

aunamial wrote:

so- nun ist es an der zeit auch einmal einen thread zu eröffnen..:)

Dein Thread gehört aber eher ins allgemeine Diskussionsforum - daher habe ich Dich mal aus Geschichte hier her geschoben ;))

plankmann wrote:

Ich denke aber es liegt wenn dann daran dass du Vollzeitberufstätig bist, da gibts dann meist nix...in österreich wird man halt bestraft dafür wenn man arbeitet und studiert, abgesehen von den sonstigen schikanen :(

Ja und steuerlich absetzen ist auch nicht! :(
(Das Fernstudium ist also dein reines Privatvergnügen...)

Also ich hab letztes Jahr beim Jahresausgleich beinhart die Kosten für die Kurse bei den Sonderausgaben dazu geschrieben, da steht nämlich schon was von Kursen und Ausbildungen, egal ob man sie für den (derzeitigen) Beruf braucht oder nicht.
Sie hams mir angerechnet, ich hab mich gfreut...

papagorilla wrote:

Also ich hab letztes Jahr beim Jahresausgleich beinhart die Kosten für die Kurse bei den Sonderausgaben dazu geschrieben, da steht nämlich schon was von Kursen und Ausbildungen, egal ob man sie für den (derzeitigen) Beruf braucht oder nicht.
Sie hams mir angerechnet, ich hab mich gfreut...

Da hast du (vorerst mal) Glück gehabt... einer Überprüfung würde das wohl nicht standhalten. ;) Ausgaben für ein Studium sind nämlich nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie mit der derzeitigen beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen und damit eine Höherqualifikation verbunden ist. Ich darf dazu mal den Steuerleitfaden der AK zitieren (ACHTUNG: Das gilt alles nur für Österreich!!!):

Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten:
Ausbildungskosten liegen dann vor, wenn die Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen dienen, die eine zukünftige Berufsausübung ermöglichen. Sie sind aber nur dann absetzbar, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Ausschlaggebend ist Ihre jetzt ausgeübte Tätigkeit, nicht ein früher erlernter Beruf oder eine früher ausgeübte Tätigkeit.
Fortbildungskosten liegen dann vor, wenn Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im ausgeübten Beruf verbessern. Besteht ein konkreter Zusammenhang mit einer zukünftigen Tätigkeit (z. B. Jobzusage), können Fortbildungskosten für diese Tätigkeit auch vor Antritt des Dienstverhältnisses als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden.
Umschulungskosten sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (z. B. Ausbildung eines Druckers zum Krankenpfleger). Der Begriff Umschulung setzt voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Umschulung eine Tätigkeit ausüben. Hier gelten auch Hilfstätigkeiten oder fallweise Beschäftigungen. Damit Sie Umschulungskosten überhaupt geltend machen können, müssen Sie nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie damit tatsächlich auf die Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Allein ein hobbymäßiges Verwerten ist kein Grund für eine Steuerabschreibung. Die Abzugsfähigkeit ist insbesondere für Aufwendungen im Zusammenhang mit Umschulungsmaßnahmen, die aus öffentlichen Mitteln (AMS oder Arbeitsstiftungen) gefördert werden, gegeben. Aufwendungen für einzelne Kurse oder Kursmodule für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit sind nicht abzugsfähig. Derartige Aufwendungen können Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn sie Aus- und Fortbildungskosten darstellen.

Außerdem sind das - wenn überhaupt - keine Sonderausgaben, sondern sog. "Werbungskosten". ;)
LG Myrmid (bin von Berufs wegen mit Buchhaltung und Steuerrecht befasst...)

ja, ja- da hat myrmid schon recht mit dem was sie da sagt. versuchen kann man das ganze zwar in den steuerausgleich reinzunehmen, aber wenn ma genau untersucht wird (was eh im normalfall nicht passiert), dann kann das ganz schön in die hose gehen...ich wollte das anfang diesen jahres auch schon machen, hatte aber dann kein gutes gewissen dabei..:-(

ich habe auch lange und intensiv mit der stipendienstelle in wien gesprochen, die haben mir zwar bestätigen können, dass eine förderung für studierende der fernuni hagen existiert, aber das ich mir in diesem fall nichts zu erhoffen habe, da ich vollzeitbeschäftigte bin..eigentlich ist es schon traurig..meine arbeitskollegin arbeitet nur halbtags und kann auf viele steuerliche vorteile zurückgreifen, die sich mir als vollzeitbeschäftigte gar nicht erschließen..traurigtrauig..

aber leider ist dies anscheinend realtität in österreich und auch so anzuerkennen..