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Studiengebühren

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ich hab gestern einen Bescheid über Studiengebühren bekommen :mad: für ein Zweitstudium über 325 € und wollte wissen, ob es hier vielleicht ähnliche Fälle gibt?

Ich bin zum MAFEM zugelassen worden mit einem Fachhochschuldiplom Bibliothekswesen und einem vorgeschalteten Modul an der FU Hagen aus dem Bachelorstudium Kulturwissenschaften, so wie es die Zulassungsvoraussetzungen vorschreiben.

Nun sagt man mir aber, dadurch, dass ich ein Diplomabschluss und keinen Bachelorabschluss habe, sei der MAFEM für mich ein Zweitstudium. Das sehe ich nicht ein, vor allem, da es meinen Fachhochschulstudiengang gar nicht mehr gibt, der ist nämlich durch einen Bachelor ersetzt worden und außerdem ist der Master ja sowieso konsekutiv, und damit studiengebührenfrei, da er ein erstes Studium voraussetzt.

Weiß jemand etwas darüber????

Besorgte Grüße!
Grete

Comments

Der Bescheid ist OK. Wie aus der Webseite auch ersichtlich ist:
"Das Studienangebot richtet sich an Personen mit einem ersten akademischen Abschluss, die eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung im kultur- und sozialwissenschaftlichen Bereich anstreben."

Quelle: [url]https://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/studiengaenge/ma_form.shtml[/url]

Damit ist es ein Zweitstudium.

Aber alle Master-Studiengänge richten sich doch an Studierende, die einen ersten Akademischen Abschluss haben, in der Regel den Bachelor-Abschluss. Ein Zweitstudium wäre es meiner Ansicht nach dann, wenn ich schon einen Master hätte.

Ach mach dir da keine gedanken - studiengebühren sind sowohl für erst- als auch zweitstudien eine gute idee - fördert die lehre

und 325 € sind übers semester gesehen gut investiert

Spaßvogel, ich kann's dann hinschmeißen, ist zu viel für mein konto

Ab SS07 gibt es doch erstmal keine Zweitstudiengebühren mehr.
Also abwarten mit hinschmeißen

Grete ich stimme dir voll zu. aber eher deshalb, weil ich selber auch nich studieren könnte, wenn es noch teurer werden würde, als es eh schon geworden ist!!!

aber das sich hier eine neue diskussion anzubahnen scheint.... [URL="#?t=8649&page=5&highlight=studiengeb%FChren"]hier gibt es bereits eine[/URL]

Fakt ist, dass wenn man bereits ein Abschlusszeugnis einer Hochschule in den Händen hält, dann ist jedes weitere (auch fortbildende) Studium ein Zweitstudium. Hierbei ist es irrelevant, ob man an einer FH, Uni oder wo auch immer studiert hat. Ebenso werden Studien aus dem Ausland betrachtet. Null Chancen auf erfolgreichen Widerspruch.

Aber: Ich weiss von Kommilitoninnen, die ihren Bescheid abgestottert haben. Sie haben sich telefonisch und schriftlich mit der Gebührenstelle auseinander gesetzt und haben eine Ratenzahlung bzw. spätere Zahlung vereinbart.

Nachtrag: Einen bereits ergangener Bescheid wirst bezahlen müssen. Sorry, aber dieses Semester wird Dir nichts Anderes übrig bleiben, als irgendwie das Geld aufzutreiben. Selbst wenn Du das Studium jetzt hinschmeisst, macht das keinen Unterschied mehr.

Nächstes Semester gibt es keine Gebühren mehr. Es würde sich IMO schon lohnen das durchzuziehen, auch wenn Du gefrustet und sauer bist.

Das wusste ich nicht, dass es ab sose 2007 keine zweitstudiengebühren mehr gibt. warum eigentlich nicht?

andrea, wenn es denn egal ist, welchen abschluss man in den händen hat, dann irritiert mich der fall eines kollegen aus dem master-studiengang governance, der den gleichen bescheid erhielt und widerspruch eingelegt hat mit der begründung, dass er zuvor einen bachelor-abschluss gemacht hat. der governance-studiengang hat ziemlich ähnliche zugangsbedingungen.

War er denn mit dem Widerspruch erfoglreich? Du kannst Dein Glück versuchen, ich vermute, dass Dein FH-Studium ein Diplom als Abschluß hatte?

Aber: Versuch macht kluch - schreib den Widerspruch, vielleicht klappt es ja.

Ja, er musste noch nicht mal mehr widerspruch einlegen. es scheinen große unsicherheit darüber zu bestehen...

Du hast ja den gebührenbescheid der fu hagen bekommen - da wird eine rechtsbehelfsbelehrung dabei sein - die ne frist für den widerspruch enthält.

solange diese frist nicht verstrichen ist kannst widerspruch bei der behörde (fu hagen) erheben.

drück dir die daumen - zahl auch studiengebühren

Danke, ansonsten musst du mich als angehender bachelor of laws im streitfall vertrten. wenn wir gewinnen, kriegst du die hälfte der studiengebühren

Klingt verlockend - aber doch bitte die hälfte der studiengebühren die anfallen würden bis du die regelstudienzeit für deinen master "abstudiert" hast

Erlass von Studiengebühren

Hallo zusammen!
Zu dem Thema "Studiengebühren" kann ich Euch auch noch etwas sagen:
Ich würde generell einen Widerspruch einlegen, wenn das Vorstudium, das ja Voraussetzung für die Zulassung zum Master ist, die einzigen bisherigen Studienzeiten ausmacht. Bei mir war es so, dass ich wegen eines [U]weiteren[/U] abgebrochenen Studiums, nicht wegen des Diploms an der FH, zahlen sollte.
Auch gibt es verschiedene Voraussetzungen, unter denen die Gebühren [U]nicht[/U] fällig werden: Wenn man z. B. Kinder hat, bekommt man Bonussemester. Das gilt auch für die Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten, z. B. als Frauenbeauftragte. Ich habe Widerspruch gegen meinen Gebührenbescheid eingelegt und damit Erfolg gehabt. Das wünsche ich Euch auch!
Viele Grüße
Claudia44

Das mit den Studiengebühren ist so eien Sache, ein Fernstudium kostet sowieso ersteinmal mehr Geld, weil man ja auch zu den Prüfungen fahren muss, im Hotel übernachten muss, für Seminare und Übungen (Präsenzveranstaltungen) auch nochmal Geld braucht...

Jedenfalls gelten Bachelor-/Master-Studiengänge als konsekutive Studiengänge, der Master ist damit kein Zweit-, sondern ein Aufbaustudium (zumindest aus Bachelor-Sicht). Über anderweitige Regelungen für FHler, Diplomer, whatever kann ich leider nichts sagen, die werden sich vermutlich auch von Einzelfall zu Einzelfall nochmal unterscheiden.

@antony: Du hast schon recht, neben den üblichen Kursgebühren fallen natürlich auch noch eine Reihe anderer Sachen an, da muss man sich finanziell oft irgendwie durchkämpfen, wenn man kein allzu großes Polster hat.

Mal ein kleiner Hinweis: seit diesem Sommersemester gilt in NRW ein neues Hochschulgesetz, dass den Unis die Erhebung von allg. Studiengebühren erlaubt.
Damit ist die alte Regelung, dass "Langzeit-Studis" Gebühren (650 be VZ, 323 bei TZ) zahlen müssen, hinfällig.

Jede Hochschule kann damit ihre eigenen Regeln aufstellen. Die FeU hat beschlossen bis einschließlich SS20009 keine Gebühren zu verlangen.

@antony: Dein Argument hinkt ein bisschen. Ein Präsenzstudium ermöglicht bei weitem keine derartige berufliche Betätigung, wie eine Fernhochschule, deren Lehrinhalte ortsunabhängig und bei freier Zeiteinteilung erarbeitet werden können. Ansich sind ein Fulltime-Job & Parttime-Studium hierbei möglich, während das bei einer Präsenzuni nicht so einfach ist. Allein durch die Möglichkeit neben der Arbeitstätigkeit zu studieren erlaubt einen finanziell besseren Rahmen, als neben dem Studium zu jobben.