1. Semester
Aus den folgenden vier Modulen musst du drei Module für die Bereiche MM 1 bis MM 3 auswählen:
55301 - MMZ - [url="#?f=721"]Mastermodul Zivilrecht [/url]
55302 - MMÖ - [url="#?f=722"]Mastermodul Öffentliches Recht [/url]
55303 - MMS - [url="#?f=723"]Mastermodul Strafrecht [/url]
55304 - MMV - [url="#?f=724"]Mastermodul Verfahrensrecht [/url]
2. Semester
Für das MM 4 kannst du aus folgenden beiden Alternativen wählen:
55305 - MM 4/1 - [url="#?f=1862"]Mastermodul Rechtsgeschichte [/url]
55306 - MM 4/2 - [url="#?f=1863"]Mastermodul Rechtsphilosophie und -theorie [/url]
In den Wahlmodulen MW 5 und MW 6 bestehen folgende Wahlmöglichkeiten: Das nicht gewählte Modul aus dem ersten Semester; das nicht gewählte Modul aus MM 4; eines der Wahlmodule des Studienganges Master of Laws:
Masterwahlmodul 1: [url="#?f=1864"]Wirtschaftsverwaltungsrecht, Bauen und Planen in der Kommune[/url]
Masterwahlmodul 2: [url="#?f=1865"]Vertiefung Strafrecht[/url]
Masterwahlmodul 3: [url="#?f=1866"]Vertiefung IPR und Rechtsvergleichung[/url]
Masterwahlmodul 4: [url="#?f=462"]Kollektives Arbeitsrecht[/url]
32521 [url="#?f=1715"]Finanz- und Bankwirtschaftliche Modelle[/url]
32641 [url="#?f=1740"]Internationales Management[/url]
32651 [url="#?f=1764"]Betriebswirtschaftliche Steuerplanung[/url]
32671 [url="#?f=1782"]Integrale Führung[/url]
[U]Studierende, die nicht den Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen absolviert haben[/U], sondern einen anderen Studiengang gemäß § 4 der Prüfungsordnung für den Master of Laws, können in den Modulen MW 5 und MW 6 auch die Pflicht- und Wahlmodule des Studienganges Bachelor of Laws (ausgenommen der Module Propädeutikum, Einführung in die Wirtschaftswissenschaft, Bürgerliches Recht I bis III, Strafrecht und Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht) als Wahlmodule belegen.
3. Semester
Im Wahlmodul MW 7 bestehen die gleichen Wahlmöglichkeiten wie in den Modulen MW 6 und MW 7, allerdings entfällt im MW 7 auch für Studierende die nicht den Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen absolviert haben, die Möglichkeit, Module aus dem Bachelor of Laws zu belegen.
MM 8 [url="#?f=742"]Masterarbeit[/url]
Comments
CaptainM
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View profileLaut § 10 der Studienordnung des LL.M. müssen für die Zulassung zur Masterarbeit alle Modulabschlussprüfungen bestanden sein. Ich habe nicht gefunden, dass bei Wahlpflichtmodulen Ausnahmen vorgesehen sind.
Es scheint mir daher nicht möglich zu sein, im 3. Semester sowohl MW 7 als auch MM 8 zu belegen. In der Anlage zur Studienordnung ist auch nur von "Studienabschnitten" die Rede, nicht von Semestern.
Oder hat jemand andere Informationen? (Auf der anderen Seite wird ja immer gesagt, dass man den LL.M. in 3 Semestern absolvieren können soll. Heißt das, dass man in einem Semester 4 Module belegen muss?)
VG, Alex.
Sunny
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View profileCaptainM,
es ist möglich, neben der Masterarbeit eines der drei Wahlmodule (nicht jedoch die 4 Pflichtmodule) zu belegen. Ich weiß auch von Studenten, bei denen das bereits so gehandhabt wurde. So schaffst Du dann auch den Master in 3 Semestern, wenn Du im 1. und 2. jeweils drei (oder mehr) Module abgeschlossen hast.
Esra
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View profileVielleicht eine bescheuerte Frage aber:
Kann man Module des LLM bereits belegen, wenn man kurz vor dem Abschluss im LLB steht? Damit man "fließend studieren" kann???
Sunny
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View profileEsra,
ja das kannst Du, habe ich auch so gemacht. Klausuren schreiben kannst Du m.E. aber erst nach dem Bachelor-Abschluss.
Esra
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View profileEcht, das geht? Dann war meine Frage doch nicht so bescheuert ;)
Danke Dir...
Noch ne Frage: Muss man schon alle Module im LLB abgeschlossen haben oder wie genau muss ich mir das vorstellen? Wie war das bei Dir?
Sunny
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View profileBelegen und Einsendeaufgaben schreiben kannst Du für jeden Kurs, das ist total egal. Die Klausurberechtigung würde Dir auch erhalten bleiben. Nur die Klausuren darfst Du wie gesagt erst mitschreiben, wenn Du Deinen Bachelor-Abschluss in der Tasche hast. Wenn Du Bedenken hast, lass Dir dies vom Prüfungsamt bestätigen, habe ich damals auch gemacht.
Esra
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View profileVielen Dank Sunny.
Werde es dann so machen ....
Homer Jay Simpson
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View profile§ 14 Prüfungsordnung (neu)
Hallo Leute,
seit dem 17.11.2008 ist eine neue Prüfungsordnung für den LL.M. in Kraft: [URL="https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/llmpruefonovember2008.pdf"][COLOR=#800080]https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/llmpruefonovember2008.pdf[/COLOR][/URL]
Die Voraussetzungen für den Beginn der Masterarbeit sind jetzt in § 14 Abs.2 gergelt: 6 erfolgreiche Module.
Schöne Weihnachten!
hans
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View profileModulabschlussseminar ?
Hallo,
wo kommt denn plötzlich in 12 II PrüfO das Modulabschlussseminar her? Gab es bislang nicht lediglich eine Masterarbeit (§ 15 PrüfO)?
[INDENT](2) Für das Modulabschlussseminar ist eine schriftliche Hausarbeit zu einem vorgegebenen Thema zu fertigen, die mindestens zwei Wochen vor Seminarbeginn bei der Veranstalterin / dem Veranstalter des Seminars einzureichen ist. Diese schriftliche Arbeit muss mindestens mit der Note „ausreichend" (4,0) bewertet worden sein, um zu der Semi-narveranstaltung zugelassen werden zu können. Während der Seminarveranstaltung ist über das Seminarthema ein Vortrag zu halten und zur Diskussion zu stellen. Außerdem kann die Seminarleiterin / der Seminarleiter Leistungen wie ein Thesenpapier oder ein Protokoll verlangen. Sie gesamte Seminarleistung (schriftliche Arbeit, Vortrag, Teilnahme an der Diskussion) ist gem. § 9 zu bewerten. Die Benotung der schriftlichen Arbeit und die Benotung der mündlichen Leistungen gehen jeweils zu 1/2 in die Benotung der gesamten Seminarleistung ein. Ist die gesamte Seminarleistung mindestens mit der Note „ausreichend" (4,0) bewertet worden, wird über die erfolgreiche Teilnahme ein Seminar-schein ausgestellt.
[/INDENT]
Homer Jay Simpson
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View profileModulabschlussseminar
Zunächst einmal bin ich immer wieder davon fasziniert, wie ein Wort mit 3 "s" ´hintereinander aussieht... ;) Der Abs.2 bezieht sich auf den Abs.1 (welch Überraschung!) und dort sind 4 (fakultative) Möglichkeiten genannt, wie ein Modul abgeschlossen werden kann: also entweder durch eine Klausur, eine Hausarbeit, eine mündliche Prüfung oder eben durch ein Seminar. Das liegt ganz beim Dozenten / Prüfer. Falls er/sie sich für ein Seminar entscheidet, dann gilt § 12 Abs.2. Das hat also mit einer Abschlussprüfung im klassischen Sinne nix zu tun. Es bleibt damit bei § 17: wenn man 7 Module und die Masterarbeit (= 8.Modul) bestanden hat, dann ist man fertig (und bald "LL.M.").
markde
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View profileHab mal ne Frage zum Studienablauf: kann man eigentlich im 1. oder 2. Semester schon das Wahlmodul MW 7 mitschreiben, damit man im 3. Semester nur noch die Masterarbeit anfertigen muss? Dann würde sich der Masterstudiengang ja auf ein gutes Jahr verkürzen, da das 3. Semester gar nicht mehr komplett bis zum Ende abgewartet werden muss.
Eliza
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View profileDu kannst auch ALLE Module bis auf die Masterarbeit in einem Semester machen dann verkürzt es sich noch mehr
markde
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View profileMan kann also wirklich (theoretisch) auch nach einem Semester + Masterarbeit am Anfang des 2. Semesters schon fertig sein?
Nicht dass ich das vorhabe, aber MW7 im 2. Semester fände ich ganz angenehm, da ich wie gesagt am Ende des 3. Semesters dann keine Prüfung mehr machen muss.
Und wie bestimme ich dann, dass das gewählte Fach MW7 ist und nicht MW5 oder MW6? Macht ja einen Unterschied, da ich in MW5 und MW6 auch Bachelor-Module nehmen kann.
Eliza
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View profile:confused: ist doch egal, wenn Du in einem Semester alle 3 Wahlmodule belegst, welches Nr.5, 6, oder 7 ist.
Nachtrag: Du meinst, ob Du es als Pflicht- oder Wahlmodul belegst ?
Ist wahrscheinlich auch egal, solange insgesamt die Vorschriften eingehalten sind.
markde
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View profileIch weiß halt (noch) nicht wie man die Wahlmodule belegt. Konkret: ich möchte gerne "Vertiefung Strafrecht" als MW7 im 1. Semester belegen. Jetzt könnte man ja theoretisch sagen, dass diese Prüfung eben Wahlmodul MW5 war (falls es da eine einzuhaltende Reihenfolge gibt). Dann könnte ich aber bei den beiden anderen Wahlmodulen nicht mehr 2 Bachelor-Module wählen (weil das eben bei MW7 nicht geht).
Eliza
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View profileDas weiß ich im Detail auch nicht, denke aber nicht, daß das ein Problem ist. Im konkreten Fall dann halt mit der FU klären.
flocke32
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View profileIst bei euch schon das erste Versandmaterial für den LLM Studiengang fürs Sommersemester eingetroffen oder muss man das nun herunterladen?
Claudia S.
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View profileIch hab´noch nichts, aber es ist ja noch etwas Zeit!
Gruß
Claudia