und irgendwann wieder anfangen, dazu hätt ich mal ne Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen?
Ich hab folgendes Problem: Ich studiere mittlerweile im 4. Semester den BoL und hab bisher 6 Module erfolgreich abgeschlossen. Allerdings kann ich - bedingt besonders durch die berufliche Belastung, aber auch durch die Lebensumstände drumherum - derzeit und in absehbarer Zukunft (1 Jahr? 2 Jahre?) keine Zeit und Energie in das Studium investieren. Da so viele Urlaubssemester (soweit ich übersehen kann) nicht möglich sein dürften nun meine Frage: Wenn ich jetzt das Studium abbreche und irgendwann in zwei Jahren wieder anfangen sollte, werden dann meine jetzt erbrachten Leistungen berücksichtigt, oder gehts dann wieder bei Null los? Weiß das zufällig jemand?
Danke schonmal im Voraus!
Viele Grüße aus Bad Homburg
Nicho
Comments
hesch
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View profilenicho,
einmal erbrachte leistungen bleiben dir erhalten, du müsstest nur aufpassen, dass der studiengang nicht eingestellt wird,
ansonsten kannst du nach deiner pause wieder da weitermachen wo du aufgehört hast.
das müsste sich natürlich auch irgendwo in den studiengesetzen finden.
um dir ganz sicher zu sein, kannst du ja beim prüfungsamt nachfragen.
lg,
helmut
JensSa
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View profileich habe gerade mal deine nachricht gelesen. spontan hier meine meinung dazu: meines erachtens werden dir die scheine angerechnet die du erfolgreich absolviert hast. also, es sollte dann nicht wieder bei null losgehen.
frag doch einfach mal beim prüfungsamt nach!
gruß xaver
JensSa
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View profilehesch
das ist ja wahnsinn, wir haben zur gleichen zeit fast den identischen inhalt geschrieben und den gleichen schriftstil gewählt.
gruß,xaver
hesch
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View profile:eek:gruselig ;))
Nicho
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Vielen Dank schonmal für die flotte Auskunft!
Haroeris
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View profileAlso meine Meinung dazu:
Es kommt drauf an, ob die Module vom Inhalt her verändert werden. Erst dann kann man prüfen, ob die Scheine Dir angerechnet werden.
Wobei die Veränderungen doch in 2 Jahren gravierend sein dürften (ich denke dort an das neue Schuldrecht, welches leider im Modul BGB I nicht so genau vorkommt)
Auch as Propädeutkum ist m.M. nach überarbeitungbedürftig (sonst wäre es nicht möglich, das der Text bei den nachzulesenen Paragraphen "weggefallen" heisst).
DA ich nicht weiß, welche Module du belegt hast, ist es schwer über die anderen Module etwas zu sagen.
VerfR wird bestimmt auch überarbeitet, dort soll (nach Info hier im Forum) der Begriff EU etc. schon sehr selten fallen und ist wohl nicht mehr zeitgerecht.
VerwR, das wäre ein Modul was bestimmt bleiben wird (den Beamte und alles was dazu gehört, doch ein wenig langsamer sind. *Nich prügeln bitte!*)
Es kommt also immer drauf an, ob die Module gravierend geändert und überarbeitet worden sind. (Bei BWL 1 ist z.B. die Änderung von DM in Euro schon eine grundlegende Überarbeitung, der Rest ist seit knapp 15 Jahren gleich geblieben.
Mein Vorschlag... ruf beim PA (Frau Vanst) an, und kläre es mit der Dame ab, wie das mit den Urlaubssemestern geht ...
LG
Mike
hesch
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View profileWo hast du das her?
würde man deiner logik folgen,würde das dann bedeuten , dass ich als teilzeitler die module auch wiederholen müsste, weil sich nach 4 jahren z.b. M2 verändert hat, geschweige ein jetzt 60 jähriger anwalt.....
naja, denke ein anruf ist wirklich am besten, die dame heißt übrigens frau vaerst.
schönes weekend,
helmut
Haroeris
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View profileIn der Anleitung zur Belegung steht sowas immer Kleingedruckt mit unten auf dem Blatt, unter welchen Umständen die Kurse (sofern sie sich ändern) mit der vorherigen Version übereinstimmen und nicht wiederholt werden müssen.
Das Problem wäre bei Ihm die Exmatrikulation und der Antrag auf Anerkennung der Module.
Leider kennen wir die Gründe nicht, die zum Abbruchgedanken geführt haben, aber wenn du mit der Wiederaufnahme des Studiums zu lange wartest, kann es Probleme geben.
Poison z.B. war vor knapp 15 Jahren als WIWI-Student eingeschrieben und hat die Kurste BWL 1 damals bereits belegt gehabt.
Aufgrund der Änderung der Zulassungsordnung und der damit verbundenen Abschaffung der Fach-Hochschulreife muß sie jetzt z.B. den kompletten Kurs wiederholen (und das als Steuerfachangestellte) (und weil wir den Anmeldetermin für Sie verpasst haben, sogar zum 3.Mal )
Da du ja nicht weißt, wie sich das in 2-3 Jahren alles ändern kann, ist es aus meiner Sicht sehr gefährlich ...
LG
Mike
Nicho
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vielen Dank für die ausführlichen Kommentare, jetzt hab ich das ganze mal von mehreren Seiten beleuchtet bekommen. Am besten wird sein, dass ich mal im Prüfungsamt anrufe, da habt ihr wohl recht.
Ach nochwas, Haroeris: ich bin Beamter... :D;)
Schönen Abend und Danke nochmal!
Alexandros
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View profileIst es nicht einfach möglich eingeschrieben zu bleiben und sich für keine Klausuren anzumelden? Oder gibt es eine maximale Studienzeit, die man nicht überschreiten darf?
Benedikt
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View profileNein, nichts dergleichen. Du kannst solange eingeschrieben sein, wie du möchtest. Du musst auch weder Kurse belegen noch Klausuren schreiben. Alles, was an Kosten dann anfällt, sind die 11 Euro Studierendenbeitrag pro Semester.