ich habe gerade in der Studien- und Prüfungsinfo Nr. 3 folgende Formulierung gelesen: "zugel. Hilfsmittel: Taschenrechner ohne Textverarbeitungsfunktion" - das gibt mir Rätsel auf. Was ist das? Hat jemand von Euch eine Idee?
Ich frag' lieber mal hier, bevor ich mich am Lehrstuhl blamiere.
Danke.
P.S. Ich hab grad zu Weihnachten einen TI BAII Plus bekommen? Kennt den jemand - wie findet Ihr den?
Comments
moonsoul
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View profile:guckstduh [URL="https://www.fernuni-hagen.de/BWLPIT/LADV_/PDF_Dateien/UebersichtTaschenrechner.pdf"]Zugelassene Taschenrechner[/URL].
Hundehuette
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View profileOhne Textverarbeitungsfunktion bedeutet laut Dr. Ewert (Lehrstuhl BWL II), dass der TR keine Texte erfassen oder wiedergeben kann.
Der Casio FX991-ES ist meine erste Wahl. Der ist zugelassen und spart in den Klausuren wahnsinnig viel Zeit, die man mit Nachdenken über sein Nichtwissen füllen kann
krid
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View profileGemeint ist z.B. ein Laptop – logo, den kann man als Taschenrechner verwenden. Man kann aber auch die Lehrtexte darauf speichern und während der Klausur darin lesen.
endlichpleite
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View profileOk, ok, danke. Das macht Sinn.