Ich habe mal ne Frage zu den Tatbestandsmerkmalen. Gibt
es eine genaue Definition wie die jeweiligen Tatbestandsmerkmale
genau lauten. Ich arbeite mit mehreren Büchern in dem die
einzelnen TM der Paragrafen oft unterschiedlich definiert sind.
Gibt es vielleicht eine Übersicht oder ähnliches für die TM?
Comments
Sabine1
Contributions on this page: 1
View profileeine Definition der Tatbestände findest Du im Propädeutikum
"Basiskurs Strafrecht"
Gruß
Sabine
maischdro
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View profileunlimited,
es ist in der Tat so, dass viele Tatbestandsmerkmale in der Literatur jeweils unterschiedlich definiert sind. Allerdings wirst Du feststellen, dass Du, wenn Du die Dinger vergleichend gegenüber stellst, inhaltlich regelmäßig so ziemlich daselbe vorfindest.
Gut ist der Überblick bei Niederle über die wichtigsten Defnitionen zum Zivilrecht. Da sind Definitionen, die man so und so ähnlich, in der Klausur draufhaben sollte. Insbesondere im öffentlichen Recht wird dann großen Wert auf Definitionen gelegt.
Ich habe mir damals immer oft die verschiedenen Definitionen vergleichend gegenübergestellt und mir dann diejenige davon eingeprägt, die eben leichter in mein Hirn wollte.
Gruß
Sandra