da das Erbrecht ein ziemlich kompliziertes Rechtsgebiet ist, empfehle ich dir den Gang zu Anwalt oder Notar.
Außerdem wird das Erbrecht innerhalb des BoL-Studiums bis auf wenige Paragraphen völlig außen vor gelassen. Falls dir das weiterhilft, kannst du ja im 3. Abschnitt des 5. Buches im BGB nachlesen, was da über Testamente steht.
Die billigste und einfachste Lösung ist ein eigenhäniges Testament gem. §2247 BGB. Dazu muss der Erblasser nur eigenhändig, also handschriftlich und [U][B]nicht[/B][/U] mit dem Computer oder ähnliches seinen letzten Willen zu Papier bringen und eigenhändig mit Vor- und Zunamen unterschreiben (Abschluss- und Identitätsfunktion).
Im Briefkopf den Ort, das Datum und die Zeit angeben. Diese Angaben sind im Zweifel wichtig zur Feststellung, ob das Testament noch aktuell ist oder es schon ein späteres gibt.
Zum Schluss das Testament in ein Umschlag stecken und diesen fest verschließen und nochmals auf der Rückseite unterschreiben (Kann-Regelung).
Zum Abhacken steht alles in § 2247 BGB.:D
Daß ein Testament eigenhändig geschrieben sein muß, ist nicht das entscheidende Problem. "Richtig" vererben kann ganz schön kompliziert sein. Der Notar ist der richtige Mann dafür.
..
Daß ein Testament eigenhändig geschrieben sein muß, ist nicht das entscheidende Problem. "Richtig" vererben kann ganz schön kompliziert sein. Der Notar ist der richtige Mann dafür.
Comments
Amy Gray
Contributions on this page: 1
View profileNicky,
vielleicht hilft Dir auf die Schnelle dieser Link
[URL]https://www.finanztip.de/recht/erbrecht/werkann.htm[/URL]
Dort ist viel wissenswertes aufgeführt.
Viele Grüße,
Amy
Tankgirl
Contributions on this page: 2
View profileNicky,
da das Erbrecht ein ziemlich kompliziertes Rechtsgebiet ist, empfehle ich dir den Gang zu Anwalt oder Notar.
Außerdem wird das Erbrecht innerhalb des BoL-Studiums bis auf wenige Paragraphen völlig außen vor gelassen. Falls dir das weiterhilft, kannst du ja im 3. Abschnitt des 5. Buches im BGB nachlesen, was da über Testamente steht.
Viele Grüße
zephyr
Contributions on this page: 1
View profileNicky!
Die billigste und einfachste Lösung ist ein eigenhäniges Testament gem. § 2247 BGB. Dazu muss der Erblasser nur eigenhändig, also handschriftlich und [U][B]nicht[/B][/U] mit dem Computer oder ähnliches seinen letzten Willen zu Papier bringen und eigenhändig mit Vor- und Zunamen unterschreiben (Abschluss- und Identitätsfunktion).
Im Briefkopf den Ort, das Datum und die Zeit angeben. Diese Angaben sind im Zweifel wichtig zur Feststellung, ob das Testament noch aktuell ist oder es schon ein späteres gibt.
Zum Schluss das Testament in ein Umschlag stecken und diesen fest verschließen und nochmals auf der Rückseite unterschreiben (Kann-Regelung).
Zum Abhacken steht alles in § 2247 BGB.:D
LG
zephyr
burning.flame
Contributions on this page: 2
View profileDanke für eure Beiträge.
Ich habe mir jetzt einen Termin beim Notar geben lassen, da wird dann wohl hoffentlich was vernünftiges was bei rumkommen.
Liebe Grüße
Nicky
Dr.Taft
Contributions on this page: 1
Zur Vorbereitung auf den Notartermin - sehr gute Informationsbroschüre des Bundesjustizministeriums zum Thema Erbrecht:
[URL]https://www.bmj.bund.de/enid/873c59a2e60f09b0f1e5d233a253b2f6,aab74d305f7472636964092d0933303137/Publikationen/Erben_und_Vererben_6h.html[/URL]
Daß ein Testament eigenhändig geschrieben sein muß, ist nicht das entscheidende Problem. "Richtig" vererben kann ganz schön kompliziert sein. Der Notar ist der richtige Mann dafür.
Tankgirl
Contributions on this page: 2
View profileGenau DAS wollte ich auch sagen.