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Thema Nr. 7

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Thema Nr.7

Moin,

ich habe eine kurze Frage zum [URL="https://www.fernuni-hagen.de/KSW/bapo/2006ws/pdf/themen%20ws%202006-07.pdf"]Thema Nr.7[/URL], aktuelles Hausarbeitsthema für das WS 06/07.

Meinem Verständnis nach geht es um einen direkten Vergleich des Wahlrechts in Bezug auf die Reichstagswahlen. Sind nun weitere Verfassungselemente wie die Direktwahl des Präsidenten sowie die Form des Volksentscheids ebenfalls in die Hausarbeit aufzunehmen?

Der Fragestellung nach würde ich verneinen, bin mir aber nicht sicher.

Gruss,
Matthias

Comments

Matthias,

auch angesichts des vorangestellten Zitates denke ich, dass sich die Fragestellung tatsächlich nur auf das Wahlrecht zum Reichstag bezieht.

Allerdings könntest du vor dem eigentlichen Hauptteil noch ein kurzes Kapitel einfügen, in dem du die Stellung des Reichstages im Verhältnis zu den anderen Verfassungsorganen skizzierst (auch die Machtverteilung zwischen Reichstag und Reichsrat hat sich ja verschoben).

Dieses Kapitel würde dann das Thema "Wahlrecht zum RT" in den Gesamtkontext einordnen, sollte allerdings nur kurz einen Überblick geben und keinesfalls zu lang werden.

Danke Gunnar,

eine ergänzende Frage habe ich noch. Das Dreiklassenwahlrecht wurde ja nur in den Staaten Preußen, Sachsen und Hamburg angewandt. Es bezieht sich ausschließlich auf die Wahl des Abgeordnetenhauses, d.h. das Wahlrecht bz. der Wahl des Reichstages bleibt verbindlich gleich für alle Einwohner in allen Staaten des DR?

Desweiteren: Der Reichsrat rekrutiert sich aus Mitgliedern der Abgeordnetenhäuser der Teilstaaten. Abgesehen von der Flächenregelung und der Sperrgröße Preußen: dann würde das Dreiklassenwahlrecht in Preußen ja auch die eine durchgehende elitäre & konservative Führungsriege bei den 17 Abgesandten Preußens beudeuten (unabhängig von der Bedeutung des RR im 2. Reich)?

Gruss,
Polli

Btw.: dem Thema nach ziehe ich dann wirklich eine Linie Wahlrecht DR - WRV - scheitert. Wenn es bei der Beschränkung auf ein WR für alle und den Reichstag bleibt.

Polli wrote:


eine ergänzende Frage habe ich noch. Das Dreiklassenwahlrecht wurde ja nur in den Staaten Preußen, Sachsen und Hamburg angewandt. Es bezieht sich ausschließlich auf die Wahl des Abgeordnetenhauses, d.h. das Wahlrecht bz. der Wahl des Reichstages bleibt verbindlich gleich für alle Einwohner in allen Staaten des DR?\


Soweit ich weiss, ja. Eine Detailfrage wäre aber vielleicht noch, wer für den Zuschnitt der Wahlkreise zuständig war. Das ist ja nicht unerheblich und kann durchaus Auswirkungen auf das Ergebnis haben.\

Polli wrote:

Desweiteren: Der Reichsrat rekrutiert sich aus Mitgliedern der Abgeordnetenhäuser der Teilstaaten. Abgesehen von der Flächenregelung und der Sperrgröße Preußen: dann würde das Dreiklassenwahlrecht in Preußen ja auch die eine durchgehende elitäre & konservative Führungsriege bei den 17 Abgesandten Preußens beudeuten (unabhängig von der Bedeutung des RR im 2. Reich)?\


Genau das war der Plan. Was schon schlau, der olle Bismarck ;) :p .
Ich weiss allerdings so aus dem Stehgreif nicht, wie die Mitglieder des RR bestimmt wurden, m.W. doch von den jeweiligen Landesregierungen. Und in der WR gab es dann ja eine Sonderregelung für die preußischen Mitglieder des RR.

jetzt habe ich meien Arbeit fast fertig und bin doch etwas verwirrt nachdem ich mich hier mal reingelesen habe. Leider habe ich meine Arbeit so aufgebeut, dass ich vor allem das Dreiklassenwahlrecht in Preußen unter die Lupe genommen habe aber so wie es aussieht geht es also um den Vergelich wie der Reichstag in Weimar zu dem in der Monarchie zusammenkann und das Dreiklassenwahlrecht dabei nur als Ausnahme zu erwähnen ist, oder soll jetzt das Dreiklassenwahlrecht mit dem reinen Verhältniswahlrecht in Weimar verglichen werden?

in der Aufgabe ist ja vom "Wahlrecht der Monarchie" die Rede, insofern gibt es da also Spielraum für verschiedene Aspekte.:)

Hast du im Vorfeld mit Dr. Schlegelmilch gesprochen bzw. ihm ein Expose geschickt?

Das Dreiklassenrecht soll wohl nebenbei erwähnt, aber nicht zur ausführlich eingearbeitet werden. So jedenfalls habe ich die Reaktion auf mein Expose´ gedeutet.

Gruss,
Polli

Ich werde das Dreiklassenwahlrecht nicht mit behandeln, da es ja wie schon oben richtig genannt, nicht die nationalstaatliche Ebene ist.

HA Nr. 7

Hai,
also ich habe im WS 07/08 diese Hausarbeit geschrieben. Dabei habe ich das Dreiklassenwahlrecht erwähnt und mit einem Satz kurz erläutert, da es so besser in meine HA Struktur passte.
Grüße der
Canadasepp